Asia China-Paysex: Selbstständige SWs oder Zwang und Zuhälterei

Bis jetzt gibt es noch KEINEN Beitrag über ein EINZIGES in Wien nicht mehr geöffnetes Asia-Studio...
Die werden die Damen ja nicht bis zur endgültigen Klärung weiterarbeiten lassen?!
 
Die werden die Damen ja nicht bis zur endgültigen Klärung weiterarbeiten lassen?!
Du meinst, sie sollen sie - rein vorsorglich - jetzt alle mal einsperren?
Na GSD gilt in Österreich noch immer das Prinzip der Unschuldsvermutung. Wobei die Damen - wenn überhaupt - ja eher Opfer, und nicht Täter sein werden, oder?
 
Naja, somit dürfte offenbar kein direkter - zumindest kriminalistisch relevanter - Zusammenhang zwischen den "Organisatoren" und den Wiener Asia-Studios bestehen, bzw. bislang nachweisbar sein.
Ob das tatsächlich so zutrifft - keine Ahnung. Aber ich denke, wenn's so wäre, dann hätten die RBs wohl schon das eine oder andere Studio zugedreht, oder?
 
Es gibt keinen Pflichtverteidiger in Österreich, Herr Rechtsanwalt!



In deinem Link kannst du dann auch nachlesen, dass eine überhöhte Miete in LH nicht den Tatbestand der Ausbeutung erfüllt, egal wie hoch die ist und egal was die "Leute meinen".
Und bevors noch peinlicher wird, Herr Jurist, erzähl uns lieber mehr von deiner echten Arbeit. Mich würde z.B. interessieren wie lange der BicMac wirklich in der Vitrine stehen darf bevor er entsorgt wird.


@mäßigen Verstand: Na wer im Glashaus sitzt Mr Google :D

Strafrecht ist bei mir wirklich schon eine Zeit lang (Daumen hoch Felix A der mich auch meinen Fehler hingewiesen hat) her und nach dem Blödsinn den du immer geschrieben hast UND NOCH SCHREIBST denke ich für dich „Googler“ reichts noch. ;)

Um beim Thema Glashaus zu bleiben, es gibt keinen allzu großen Unterschied zwischen herrschender Rechtsprechung und der Judikaturlinie des OGH. Der OGH entscheidet einen einschlägigen Fall und es ist ANZUNEHMEN, dass er ähnlich gelagerte Fälle in Zukunft gleich entscheiden wird. Und die Unterinstanzen tun gut daran danach ihre Urteile zu treffen, sonst halten deren Urteile nicht der Berufung stand. Daher sagte ich wohl "hM" Alles was du mir vorwerfen kannst, ist mich etwas "unjuristisch" (aber nicht so falsch wie du ständig) ausgedrückt zu haben. ;)

Und Blödsinn, der OGH kann natürlich seine Rechtsprechung ändern, er tut es nur gewöhnlich nicht ohne (für ihn) triftigen Grund. Aber quasi gebunden an RS!? Das ist zumindest stark übertrieben!

Und Pflichtverteidiger kennst du auch nicht? Das ist der Strafverteidiger der dir gestellt wird wenn du dir selber keinen leisten kannst und Anwaltspflicht besteht! „Google“ mal ein bisschen herum :D

Und „meinen Link“ konntest du auch nicht richtig lesen aber eine große Klappe! :D Über „Miete“ steht darin kein Wort sondern:

Ausbeutung liegt jedenfalls (und das heißt so viel wie nicht ausschließlich) vor „… wenn dem Opfer für seine Arbeit oder Dienstleistung über längere Zeit hindurch keine oder nur völlig unzureichende Geldmittel überlassen werden sollen…“

Und da können Wuchermieten durchaus reinfallen!

Shame on you „mäßiger Verstand“ (EIGENLOB STINKT :D ) das war wohl nix und wenn du auch beim Burgerbasteln so „kreativ“ bist, dann hast du auch da keine Zukunft! ;)

PS "Jurist bedeutet nicht automatisch Anwalt in Strafsachen- google mal ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
warum studios schliessen ?? kann es sich nicht auch um einzelne damen handeln ?? das hat dann mit genehmigten studio nichts zu tun !!
 
spannende frage zum aktuellen fall:
gemäß den medienberichten sind von den sechs inhaftierten gleich fünf frauen betroffen!
wo fehlen denn aktuell drachen?
muss ja nicht gleich das ganze studio geschlossen werden ...
 
wo fehlen denn aktuell drachen?
das wäre für uns Kunden in gewissen Fällen gar nicht so leicht erkennbar, weil es nicht wenige Drachen gibt, die nur sporadisch im Studio anwesend sind - und man somit den speziellen Grund für ihre jetzige Abwesenheit nicht gleich erkennt.

Also in den beiden Studios, die ich gestern besuchte, gab's die Drachen noch :)
 
Ausbeutung sicher nicht - aber etwa "Mietwucher"? - keine Ahnung :unsicher:

Das schon eher. Allerdings auch hier das Problem, dass kein "Privater" an dem Rechtsgeschäft beteiligt ist.
Was zum Kern des Problems führt. Ist die Selbständigkeit für die SWs wirklich besser als ein Angestelltenverhältnis. Immerhin würden in diesem Fall viele Schutzrechte greifen. So würden 24/7 Buden wahrscheinlich der Vergangenheit angehören, Steuereintreibung wäre leichter, etc.... Bei österreichischen Arbeitsnehmerschutzgesetzen kann die Ausbeutung durch den DG gar nicht höher sein als es jetzt der Fall ist. Es gäbe auch z.B. auch ein Arbeitsinspektorat welches auch um die Arbeitsbedigungen kümmern würde, zZ überprüft es kein Mensch.....
 
das wäre für uns Kunden in gewissen Fällen gar nicht so leicht erkennbar, weil es nicht wenige Drachen gibt, die nur sporadisch im Studio anwesend sind - und man somit den speziellen Grund für ihre jetzige Abwesenheit nicht gleich erkennt.

Also in den beiden Studios, die ich gestern besuchte, gab's die Drachen noch :)


drachensterben ??
 
Wer nichts zu sagen hat, braucht viele Wörter......
Die du unerwidert stehen lassen musst...
Aber ich habe auch nichts anderes erwartet als das Verhalten eines trotzigen Kindergartenkindes;)



@Mitglied #7954 „Mietwucher“ im LH kann uU als Ausbeutung angesehen werden, wenn dadurch der SW vom Gehalt fast nichts mehr bleibt ist der Tatbestand mMn erfüllt.
 
„Mietwucher“ im LH kann uU als Ausbeutung angesehen werden, wenn dadurch der SW vom Gehalt fast nichts mehr bleibt
ist aber, glaub ich, eine sehr schwammige G'schicht. Was ist, wenn sie nicht viel Geschäft macht, aus welchen Gründen auch immer (z.B. weil sie nur immer für kurze Zeit anwesend ist, weil ihr Service vielleicht nicht so viele Kunden anzieht, weil sie zwischendurch mal paar Tage krank wird, und vieles andere mehr) - dann hätte sie dadurch ein eher niedriges Einkommen, vielleicht viel zu niedrig in Relation zur Miete. Und sie könnte dann hergehen und den Vermieter auf Mietwucher klagen? Nicht wirklich vorstellbar.
 
"ist aber, glaub ich, eine sehr schwammige G'schicht"

Das finde ich auch! Krankheit und eine schlechte Geschäftslage sind die Risiken der Selbständigkeit, aber irgendwann wird es unabhängig davon Wucher wenn die "Miete" eines kleinen Zimmers in der Woche mehr kostet als eine ganze Wohnung in dieser Lage/ Monat. Die Entscheidung ab wann der Wucher auch Ausbeutung wird liegt mehr oder weniger bei den Gerichten...
 
Die Entscheidung ab wann der Wucher auch Ausbeutung wird liegt mehr oder weniger bei den Gerichten...
also das mal auszujudizieren wäre ja nicht uninteressant.

Ich hätte nämlich meine Zweifel, ob bei einem Mietobjekt für gewerbliche Zwecke (und genau darum geht's ja, wenn eine SW ein Zimmer im LH mietet) der Wucher-Paragraph überhaupt zur Anwendung kommen würde. Denn meines Wissens ist dieser eher auf Wohnraummiete abgestimmt. Denn für letzteres gilt sicher ein höheres Schutzbedürfnis des Mieters, als für gewerbliche Zwecke - wo's vermutlich eher nach dem Prinzip geht: wem die Miete zu hoch ist, der kann ja anderswo sein Glück versuchen.

Man hört und liest ja immer wieder z.B. von Geschäftslokalen u.ä., für die der Vermieter plötzlich eine horrende Miterhöhung durchzieht - und die Konsequenz daraus ist eigentlich immer, daß der Mieter, so ihm die neue Miete zu hoch ist, auszieht. Von Mitwucher-Klagen hätte ich in diesem Zusammenhang noch nie gehört.
Bin aber kein Jurist, kann das daher nicht wirklich beurteilen.

Übrigens: wir sind mit dieser Diskussion schon ein Stück (zu) weit vom Threadthema abgerückt :(
 
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