Nein, sie meinen, dass die Kosten aus dem Budget getragen werden. Dass dieses natürlich überwiegend aus der Steuerleistung gespeist wird, stimmt natürlich. Aber mit Zahlung der Steuer ist es nicht mehr "das Geld des Steuerzahlers". Missfallenskundgebungen darüber sind bei der nächsten Wahl möglich. Das schließt nicht aus, auch zwischenzeitlich Verschwendung anzuprangern, doch sind Betrachtungen, welche Ausgaben in welcher Höhe "sinnvoll" oder "zweckmäßig" sind, meist sehr subjektiv.
Du meinst, er hat einen Absonderungsbescheid erhalten, der ihm auch gewisse Bewegungseinschränkungen auferlegt hat.