Corona Teil 4 " berufliche Veränderungen "

Wie wurde das berechnet? Bekommen das alle?
Nein nur für alle kulturbetriebe.


Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige

Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht. Eine Entschädigung ist für folgende Fälle vorgesehen:

  • Schulschliessungen
  • Ärztlich verordnete Quarantäne
  • Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes
Die Regelung gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die einen Erwerbsunterbruch erleiden, weil ihre Engagements wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen müssen.

Die Entschädigungen werden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl Taggelder für Selbstständige in Quarantäne oder mit Betreuungsaufgaben ist auf 10, respektive 30 befristet. Die Prüfung des Anspruches und die Auszahlung der Leistung wird von den AHV-Ausgleichskassen vorgenommen.

Quelle: admin.ch
 
Nein nur für alle kulturbetriebe.


Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige

Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht. Eine Entschädigung ist für folgende Fälle vorgesehen:

  • Schulschliessungen
  • Ärztlich verordnete Quarantäne
  • Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes
Die Regelung gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die einen Erwerbsunterbruch erleiden, weil ihre Engagements wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen müssen.

Die Entschädigungen werden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl Taggelder für Selbstständige in Quarantäne oder mit Betreuungsaufgaben ist auf 10, respektive 30 befristet. Die Prüfung des Anspruches und die Auszahlung der Leistung wird von den AHV-Ausgleichskassen vorgenommen.

Quelle: admin.ch
Ich bin gespannt was wir so bekommen werden und wie es verteilt wird.
 
Die schweiz hatte in den letzten jahren sehr viel überschuss.
davon profitieren wir jetzt alle.
Hallelujah :liebe:
 
Die schweiz hatte in den letzten jahren sehr viel überschuss
und, im Vergleich dazu: mit Italien ist's gerade umgekehrt. Dort stehen die Staatsfinanzen schon seit Jahren auf tönernen Füßen - und eine Krise wie die gegenwärtige wird wohl, schlimmstenfalls, zu einem totalen Zusammenbruch führen.
 
und, im Vergleich dazu: mit Italien ist's gerade umgekehrt. Dort stehen die Staatsfinanzen schon seit Jahren auf tönernen Füßen - und eine Krise wie die gegenwärtige wird wohl, schlimmstenfalls, zu einem totalen Zusammenbruch führen.
Das hab ich schon befürchtet :(
 
und auf Grund der Situation werden sie das Budget weiter überziehen dürfen... und die Hilfspakete für die Wirtschaft... Österreich veranschlagt mal ca 40Mrd Euro. .. Macht für die ganze EU wieviel... 1000Mrd Euro?
Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld... summ summ summ

Die corona Kurzarbeit ist sehr Mitarbeiter freundlich formuliert -> viele Arbeitgeber werden es bevorzugen die Arbeiter zu entlassen.. mit Wiedereinstellungsgarantie.. die nicht das Papier wert ist, auf dem sie steht.
 
und die Hilfspakete für die Wirtschaft... Österreich veranschlagt mal ca 40Mrd Euro. .. Macht für die ganze EU wieviel... 1000Mrd Euro?
Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld... summ summ summ

Och...kein Problem.
Schuldenschnitt...und Einführung einer neuen Währung: die Krone. :D:rofl:
 
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