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Unprofessionell deswegen, weil das Ablehnen von Mandanten, weil diese eines angeblich unmoralischen Verbrechens bezichtigt werden, die UNSCHULDSVERMUTUNG aushebeln würde. Und wenn du einmal vor Gericht stehst, wirst du erkennen, wie wichtig die Unschuldsvermutung ist.
seh ich nicht so. Der RA argumentiert sicher nicht so, dass er über den Angeklagten eine Vorverurteilung fällt. Selbst wenn die Schuld nach allem Dafürhalten klar ist, gehts noch um die Umstände und die Strafmilderung. Es gibt ja wie erwähnt z.b. das Argument, dass der Angeklagte unkooperativ ist.
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