Corona Virus und Auswirkungen auf den Pay Sex

In Afghanistan dürfen Frauen nicht zur Schule - scheint zu funktionieren. In Saudi-Arabien durften Frauen bis vor Kurzem nicht Autofahren - schien auch zu funktionieren. In Russland ist Werbung für Homosexualität verboten - scheint auch zu funktionieren. Und zurück in Schweden, dort ist der Verkauf alkoholischer Getränke streng reglementiert und teuer - scheint auch zu funktionieren.

Fazit: Man kann de facto alles verbieten, irgendwie funktioniert's schon. Entweder es gibt diesen Geschäftszweig nicht, oder (viel wahrscheinlicher) es bildet sich ein Schwarzmarkt.

Wer Prostitution verbietet, erhöht nicht unbedingt die Vergewaltigungszahlen. Aber er nimmt vor allem vielen Frauen Verdienstmöglichkeiten. Ein Prostitutionsverbot ist daher in erster Linie frauenfeindlich, vergleichbar etwa mit einer Wiedereinführung der Zustimmungspflicht von Ehemännern zur Berufstätigkeit von Frauen.
Zustimmung
 
Verwirrung um Erlaubnis privater Treffen - derStandard.at

Missverständnis? Absolut letztklassig. Wo es doch ohnehin schon Wortmeldungen von hochkarätigen Verfassungsjuristen gegeben hat, wonach man aus jedem Grund das Haus verlassen darf und sich in privaten Räumlichkeiten auch mit jedem treffen darf.


Website geändert: Private Treffen „natürlich“ nicht verboten
Das Gesundheitsministerium hat heute auf APA-Anfrage mitgeteilt, dass private Treffen trotz der seit Mitte März geltenden Ausgangsbeschränkungen zulässig sind. Eine missverständliche Formulierung auf der Homepage des Ministeriums, die ein Verbot von Besuchen bei Familienmitgliedern und Freunden nahelegt, wurde entsprechend korrigiert.
Auf der Homepage des Ministeriums finden sich zahlreiche Fragen und Antworten zu den seit Mitte März geltenden Ausgangsbeschränkungen. Unter anderem findet sich hier die Frage: „Wann enden die Ausgangsbeschränkungen? Wann sind Besuche bei Familienmitgliedern oder Freunden wieder erlaubt?“
Die bis heute Vormittag unter dieser Frage stehende Antwort suggerierte, dass derartige Besuche tatsächlich verboten wären. Sie lautete nämlich schlicht: „Die Ausgangsbeschränkungen wurden bis Ende April verlängert. Am Ende des Monats erfolgt eine Evaluierung.“
Auf APA-Anfrage stellte das Ministerium nun aber klar, dass Treffen im privaten Bereich durch die Verordnung zur Eindämmung der Pandemie nicht untersagt werden. „Natürlich ist das kein Verbot“, sagte eine Sprecherin. Die Antwort wurde nun um den Hinweis ergänzt, dass die „Verkehrsbeschränkungen“ sich auf öffentliche Orte beschränken.
„Der private Bereich ist davon nicht umfasst. ....


Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen

Das Betreten von öffentlichen Orten ist grundsätzlich verboten. Es gibt derzeit nur wenige Gründe, das Haus zu verlassen – die Ausnahmen vom Betretungsverbot öffentlicher Orte sind:
* Um eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben und Eigentum abzuwenden.
* Berufliche Tätigkeit, wobei ein Abstand zwischen einzelnen MitarbeiterInnen von mindestens einem Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
* Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Einkaufen, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren). Es ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter von anderen Personen einzuhalten. Diese Ausnahme schließt auch Eheschließungen und Begräbnisse im engen familiären Kreis mit ein.
* Besorgungen in Geschäften oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die offen haben dürfen.
* Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.
* Um ins Freie zu gehen (z.B. zum Spazieren oder Laufen) - aber nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren.
...
Die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen wird von der Exekutive kontrolliert. Triftige Gründe sind im Falle von Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden glaubhaft zu machen.
Rechtsgrundlage ist die "Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19–Maßnahmengesetzes", die mit Ablauf des 30.4.2020 außer Kraft tritt.


Das heißt: Sollte man nicht zufällig Kirk, Spock, McCoy oder Uhura heißen und jemanden kennen, der "Scotty" gerufen wird und des Beamens kundig ist, man also daher zum Besuch der Verwandtschaft außerhalb der eigenen Wohnung ebendiese verlassen und einen öffentlichen Raum betreten müsste ...

... tja, dann hätte man bei dem Vorhaben ein gewaltiges Problem !


Da sieht man wieder einmal, zu welchen "Argumentationen" die zuständigen Stellen imstande sind, um sich aus verfassungsrechtlichen Problematiken herauszureden!
 
Wollten die uns leicht an der Nase herumführen, obwohl sowieso zahlreiche Juristen bereits Einwände erhoben? Passt schon. Am Wochenende habe ich Besuch!
 
Das heißt: Sollte man nicht zufällig Kirk, Spock, McCoy oder Uhura heißen und jemanden kennen, der "Scotty" gerufen wird und des Beamens kundig ist, man also daher zum Besuch der Verwandtschaft außerhalb der eigenen Wohnung ebendiese verlassen und einen öffentlichen Raum betreten müsste ...

... tja, dann hätte man bei dem Vorhaben ein gewaltiges Problem !


Da sieht man wieder einmal, zu welchen "Argumentationen" die zuständigen Stellen imstande sind, um sich aus verfassungsrechtlichen Problematiken herauszureden!
Nein, Du musst nicht gebeamt werden ;). Die Verordnung erlaubt Dir, ins Freie zu gehen. Du musst halt alleine sein, oder mit Personen aus Deinem Haushalt. Zu allen anderen musst Du mind. 1m Abstand halten. Das war's.
Spazieren oder Laufen fällt nur unter "z.B." - es gibt sehr viele andere Gründe, sich legal im Freien aufzuhalten. Einer dieser Gründe ist, Freunde zu besuchen - oder auch ein Gspusi, das man eine Stunde vorher im Internet aufgerissen hat. Alles rechtlich gedeckt, wird aber verständlicherweise von Seiten der Regierung nicht an die große Glocke gehängt. Empfohlen wird natürlich weiterhin, die Zahl der realen Kontakte niedrig zu halten.
 
Alles rechtlich gedeckt, wird aber verständlicherweise von Seiten der Regierung nicht an die große Glocke gehängt. Empfohlen wird natürlich weiterhin, die Zahl der realen Kontakte niedrig zu halten.

Verständlicherweise? Nein, es ist nicht verständlich, wenn die Bundesregierung bewusst Unwahrheiten verbreitet. Entweder sie verhängt einen Lockdown oder nicht. Aber eine schwammige Verordnung zu erlassen und die dann bewusst falsch zu interpretieren ist eines Rechtsstaats unwürdig. Aber was haben die Grünen und die Tütkisen jemals vom Rechtsstaat verstanden.
 
Verständlicherweise? Nein, es ist nicht verständlich, wenn die Bundesregierung bewusst Unwahrheiten verbreitet. Entweder sie verhängt einen Lockdown oder nicht. Aber eine schwammige Verordnung zu erlassen und die dann bewusst falsch zu interpretieren ist eines Rechtsstaats unwürdig. Aber was haben die Grünen und die Tütkisen jemals vom Rechtsstaat verstanden.
Es war fast überall erlaubt, sich mit einem Tinderaufriss alleine zu treffen.
 
Tinderaufriss? Was an meinem Posting verstehst du nicht?
 
es ist ganz einfach ... es wird offiziell hinter dem berg gehalten da man ja noch a paar trümpfe braucht um die leut in angst und schrecken zu versetzen zu können :D:D:D ... wie man jetzt weiss ... es wird keinen P6 geben solange nicht die impfung unter de leut gebracht wird ... es heisst ja auch ... auch wenn R=0 ist muss man vorsicht walten lassen ... sagen die wirrologen ... dont catch the 2nd wave :D:D:D ... somit kein theater kein kino und und und .... sie können mit uns machen was sie wollen .... es traut sich eh keiner aufbegehren ... also ... no sex no fun :rofl::rofl::rofl:
 
es ist ganz einfach ... es wird offiziell hinter dem berg gehalten da man ja noch a paar trümpfe braucht um die leut in angst und schrecken zu versetzen zu können :D:D:D ... wie man jetzt weiss ... es wird keinen P6 geben solange nicht die impfung unter de leut gebracht wird ... es heisst ja auch ... auch wenn R=0 ist muss man vorsicht walten lassen ... sagen die wirrologen ... dont catch the 2nd wave :D:D:D ... somit kein theater kein kino und und und .... sie können mit uns machen was sie wollen .... es traut sich eh keiner aufbegehren ... also ... no sex no fun :rofl::rofl::rofl:


Man hat ja so viele ÖsterreicherInnen per Flugzeug nach Hause geholt aber keine medizinischen Tests mit Ihnen gemacht!!!
 
Sie können mich alle, nach der morgigen PK, kreuzweise <ehschonwissen>
 
Sie können mich alle, nach der morgigen PK, kreuzweise <ehschonwissen>
Guter Ansatz - aber was willst machen auswandern? Ich hab schon versucht mich wie ein trutziges Kleinkind heulend in den Garten zu setzen ... Ergebnis: 30 Minuten weinen - keine Änderung der Faktenlage - Grasflecken in der Jeans - Nachbarn, die mich seither mehr als nur einen Meter meiden ...ergo .. lass ichs einfach.
 
Nein, Du musst nicht gebeamt werden ;). Die Verordnung erlaubt Dir, ins Freie zu gehen. Du musst halt alleine sein, oder mit Personen aus Deinem Haushalt. Zu allen anderen musst Du mind. 1m Abstand halten. Das war's.
Spazieren oder Laufen fällt nur unter "z.B." - es gibt sehr viele andere Gründe, sich legal im Freien aufzuhalten. Einer dieser Gründe ist, Freunde zu besuchen - oder auch ein Gspusi, das man eine Stunde vorher im Internet aufgerissen hat. Alles rechtlich gedeckt, wird aber verständlicherweise von Seiten der Regierung nicht an die große Glocke gehängt. Empfohlen wird natürlich weiterhin, die Zahl der realen Kontakte niedrig zu halten.

das spannende dabei ist - wie ich gerade feststelle, dass sich zu dem passus der infotext des ministeriums "Um ins Freie zu gehen (z.B. zum Spazieren oder Laufen) - aber nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren." punkto sinn ganz essentiell vom text des gesetzes unterscheidet: "wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten."

aber so wie es auf der ministeriums-homepage steht wird es auch von den maßgeblichen (nehammer & co.) kommuniziert.
 
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