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Gast
(Gelöschter Account)
Es ist halt die Rechtsansicht der Regierung. Es kommt aber immer wieder vor, dass die Rechtsansicht der Regierung bzw. einer Behörde einer "objektiven" Überprüfung nicht standhält.
Da bin ich bei dir. Aber eine zuerst mehrfach schriftlich und mündlich geäußerte Rechtsansicht nachträglich als missverständliche Formulierung auszugeben, ist Feigheit und Verarschung gleichzeitig.