Corona Virus und Auswirkungen auf den Pay Sex

ich weiss nicht ob ihr schon mal im ard die tagesschau gesehen habt .... unaufgeregt ... informierend ... objektiv ...!!!
bei uns gibts a doppel ... m/w für was ... blöde sprüche die niemanden irgend einen mehrwert an informstion vermitteln ... etc


Was fängst du mit einem Mehrwert an Informstion an? :hmm:
 
zb ... die tägliche Beliebtheitsskala der nettesten SW ... nach bundesland aufgelistet ... top einschaltquote ... und da öffentlich rechtlich ... objektiv ... somit vertrauenswürdig und zuverlässig :D:D:D
 
Dass über den Darm und Urin Viren ausgeschüttet werden, heißt noch lange nicht, dass die Konzentration für eine Erkrankung reicht.


Lieber Vögelfreund!

Du hast das falsch verstanden: Die Eintrittspforte von COVID-19 ist der Darm. COVID-19 positive haben COVID-19 im Urin!!!

Liebe Grüße
Peter
 
Nun wieder mal was zum Thema:

Laut der § 9 Abs 2 Z 7 der Covid-19-Lockerungsverordnung BGBl II 197/2020, die am 30.04.2020 kundgemacht wurde, ist nur das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution durch Besucher untersagt. Die Prostitution an sich ist nicht untersagt. Demnach ist es zulässig, eine SW nach Hause einzuladen und zu Hause ihre Dienste in Anspruch zu nehmen. Sobald Hotels wieder generell geöffnet werden, was Mitte oder Ende Mai der Fall sein soll, kann man sich mit einer SW auch ganz normal in einem Hotel treffen. Das ist uU auch heute schon möglich. Zwar ist das Betreten von Beherbergungsbetrieben zu Zwecken der Erholung und Freizeitgestaltung untersagt (§ 7 dieser Verordnung), zu beruflichen Zwecken darf man aber in ein Hotel gehen. Wer daher beruflich in einem Hotel übernachtet, darf sich auch dorthin eine Prostituierte einladen, die ja selbst auch beruflich dort verkehrt.

Ob es dann Sinn macht, die Wiedereröffnung von Bordellen und Laufhäusern zu unterbinden, wo man die Prositution leichter kontrollieren könnte, sei dahin gestellt. Klar ist, dass es einfacher ist, die Dienste eine SW in einem Etablissement in Anspruch zu nehmen und daher die Frequenz der Kontakte steigen würde, aber den Zweck, durch Sex zwischen Fremden die Übertragung von Covid zu verhindern, erreicht man mit dieser völlig lückenhaften Verordnung sicher nicht. Abgesehen davon werden sich wohl ohnehin bald nur mehr wenige daran halten, wenn das vermeintliche "Sexverbot" noch lange andauert.

Lieber lucky7!

Du irrst leider. Die Anbahnung von sexuellen Dienstleistungen ist nur in behördlich bewilligten Bordellen erlaubt. Folglich ist derzeit Prostitution im allgemeinen verboten.

Liebe Grüße
Peter
 
Sei mir nit bös, aber die Agenda des ORF kann mich kreuzweise. Mir ist schon klar, dass uns hier Welten trennen. Du hast eine Lebenseinstellung und meine ist davon weit entfernt. Dabei sollten wir es belassen, sonst wirds politisch und das mag man hier nicht.

Ok. Wäre sicher eine interessante Diskussion, aber dann maulen die Forenmoderatoren gleich los...
 
Was glaubst du, warum ich nie fernsehe? Weil mich dieser "öffentlich-rechtliche" Fernseher ankotzt. Ich habe weder Lust, GIS noch die Bonzen beim ORF zu finanzieren.
Du siehst nicht fern, gehst in kein Wirtshaus, grillst nicht, konsumierst keinen Paysex, Kultur und Sport jeder Art magst Du auch nicht - für Dich ist es doch eh völlig wurscht, ob wir sowas wie Corona-Schließungen haben oder nicht :D
 
Hab heute mit den Magistrat telefoniert.

Hausbesuche sind nicht verboten, aber weil viele SW natürlich keinen Stempel haben ist es illegal derzeit.
Wenn die Kontrolle wieder aufmacht und wir einen Stempel bekommen, dürfen wir zwar Hausbesuche machen, aber mit 1 Meter Abstand und Maske, wer soll das dann kontrollieren was in der Wohnung passiert.


Liebe HeisseSusi!

Oberösterreich ist anders. In Oberösterreich sind auch Hausbesuche derzeit verboten weil die Anbahnung von sexuellen Dienstleistungen nur in einem behördlich bewilligten Bordell erlaubt ist. Solange diese zu sind ist allgemein keine Prostitution möglich!!!

Liebe Grüße
Peter
 
Du irrst leider. Die Anbahnung von sexuellen Dienstleistungen ist nur in behördlich bewilligten Bordellen erlaubt. Folglich ist derzeit Prostitution im allgemeinen verboten.
Oberösterreich ist anders. In Oberösterreich sind auch Hausbesuche derzeit verboten weil die Anbahnung von sexuellen Dienstleistungen nur in einem behördlich bewilligten Bordell erlaubt ist. Solange diese zu sind ist allgemein keine Prostitution möglich!!!
Auch wenn Du es noch so oft wiederholst, wird es nicht richtiger :D.
 
ich weiss nicht ob ihr schon mal im ard die tagesschau gesehen habt .... unaufgeregt ... informierend ... objektiv ...!!!
bei uns gibts a doppel ... m/w für was ... blöde sprüche die niemanden irgend einen mehrwert an informstion vermitteln ... etc

Müssen ma halt wieder schauen, daß wir wieder ins deutsche Rei... informativ eingebunden werden. Die deutschen Nachrichten sind/waren stimmlich sowie ein
Hammer....Heinz Petruo einfach unglaublich diese Stimme....das ist ganz eine andere Liga...
 
Wie schon @Mitglied #475094 ausgeführt hat: Prostitutionsrechtlich kann ein Kunde, der einen Hausbesuch einer SW bestellt, nicht bestraft werden, auch wenn die SW keinen Deckel hat. Darum ging's mir eigentlich.

Wenn Strafe für den Kunden, dann "CoVid-rechtlich". Dann müsste jemand den beiden aber nachweisen, dass sie den 1m-Abstand am Ort der beruflichen Tätigkeit der SW (=Wohnung des Kunden) nicht eingehalten haben. Dafür sind prinzipiell beide verantwortlich. Die Beweisführung stelle ich mir aber relativ schwierig vor ;).


Lieber Kater001!

Ich muss Dich leider enttäuschen.

Zur Zeit bekommen sowohl die SW und der Kunde eine Strafe weil man eine sexuelle Dienstleistung nur in einem behördlich bewilligten Bordell bestellen kann und dieses gerade gesperrt ist.

Liebe Grüße
Peter
 
Du hast das falsch verstanden: Die Eintrittspforte von COVID-19 ist der Darm.
EF lesen bildet: nun weiß ich endlich, wie sich meine erkrankte Kollegin angesteckt hat ... ;)

...und wenn diese wesentliche Info hinsichtlich der "Eintrittspforte" unsere Regierung erreicht, dann heißt es nach der Masken- wohl auch Windelpflicht :D
 
Du siehst nicht fern, gehst in kein Wirtshaus, grillst nicht, konsumierst keinen Paysex, Kultur und Sport jeder Art magst Du auch nicht - für Dich ist es doch eh völlig wurscht, ob wir sowas wie Corona-Schließungen haben oder nicht :D

Eben deswegen sollen die anderen ja auch keinen Spass haben dürfen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
...das andere Thema "Sexdienstleistungen in Zeiten..." vor kurzem geschlossen, bin gespannt wann hier das Vorhängschloss auftaucht...
 
Zur Zeit bekommen sowohl die SW und der Kunde eine Strafe weil man eine sexuelle Dienstleistung nur in einem behördlich bewilligten Bordell bestellen kann und dieses gerade gesperrt ist.
Peter, ich find's ja super, dass Du mit viel Elan zur allgemeinen Belustigung dieses Threads beiträgst, aber manch unbedarfte/r Mitleser/in könnte ernst nehmen, was Du hier von Dir gibst ;). Im oö. Sexualdienstleistungsgesetz gibt's überhaupt nur eine Strafbestimmung für Kunden, und diese betrifft die Konsumation illegaler Wohnungsprostitution oder wenn sich in der eigenen Wohnung Kinder aufhalten, während man gegen Bezahlung fickt.
 
Peter, ich find's ja super, dass Du mit viel Elan zur allgemeinen Belustigung dieses Threads beiträgst, aber manch unbedarfte/r Mitleser/in könnte ernst nehmen, was Du hier von Dir gibst ;). Im oö. Sexualdienstleistungsgesetz gibt's überhaupt nur eine Strafbestimmung für Kunden, und diese betrifft die Konsumation illegaler Wohnungsprostitution oder wenn sich in der eigenen Wohnung Kinder aufhalten, während man gegen Bezahlung fickt.


Lieber kater001!

Lies Dir bitte lieber §3 Abs. 3 Zif. 1 i.d.g.F. durch RIS - Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 04.05.2020

Eine nicht korrekte Anbahnung hätte für die SW und den Kunden Konsequenzen!!!

Beste Grüße
Peter
 
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