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Gast
(Gelöschter Account)
Lieber kater001!
Lies Dir bitte lieber §3 Abs. 3 Zif. 1 i.d.g.F. durch RIS - Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 04.05.2020
Eine nicht korrekte Anbahnung hätte für die SW und den Kunden Konsequenzen!!!
Beste Grüße
Peter
Anbahnung ist nicht gleich Ausübung!