Corona Virus und Auswirkungen auf den Pay Sex

Bitte keine Verharmlosung der Greuel des 1000 Jährigen Reichs. Diesmal belasse ich es bei einer Ermahnung. Im Wiederholungsfall müßte ich Sie dem Mitarbeiter melden.

Ich würde mich auch als politisch korrekt bezeichnen, aber ich muss zugeben, dass ich keine Ahnung über die Herkunft dieses Wortes hatte. Und ich habe an der Uni einige Vorlesungen über den Nationalsozialismus belegt.

Ich dachte immer, es kommt von Sportwart, nur dass der Blockwart eben um den Häuserblock geht und Leute ausspioniert.

Jedenfalls danke für den Hinweis! :up:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe es eh gemerkt.
Aber dass Du Dir herausnimmst, die Lebensgestaltung anderer als "erbärmlich" zu bezeichnen sagt eigentlich mehr über Dich aus, als über die Vielposter hier.

Naja. Bei differenzierter Betrachtung der Spezies "Vielposter" gibt es doch Exemplare die unser Mitleid in hohem Masse verdienen. Da bin ich - Deine Recherche erwartend - absolut beim @Mitglied #1647 .
 
Naja. Bei differenzierter Betrachtung der Spezies "Vielposter" gibt es doch Exemplare die unser Mitleid in hohem Masse verdienen. Da bin ich - Deine Recherche erwartend - absolut beim @Mitglied #1647 .


Mitleid habe ich mit einem misshandelten Kind oder Tier.
Ein Erwachsener wird für sein Handeln - so seltsam es für andere auch scheinen mag - Gründe haben, deswegen halte ich Verständnis und vorurteilslose Gesprächsbereitschaft in den meisten Fällen für den besseren Weg als jemanden zum Opfer zu degradieren.
 
§ 9. (1) Das Betreten des Besucherbereichs von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven samt deren Lesebereichen sowie von sonstigen Freizeiteinrichtungen ist unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Z 1 bis 5 zulässig. Sofern sich der Besucherbereich im Freien befindet, gilt § 1 Abs. 1.


(2) Das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution ist untersagt.“




Da steht aber ganz am Schluss auch drin:
„Inkrafttreten und Übergangsrecht“

(5) § 9 Abs. 2 entfällt mit Ablauf des 30. Juni 2020.“

Anschober
 
ich sollt mir wahrscheinlich jedes weitere Posting verkneifen, denn meine Geduld und Gesprächsbereitschaft ist ist eigentlich sehr begrenzt. Ich kann und will mich nicht mit Jedem beschäftigen, soviel Zeit hab ich nicht mehr, da gibt es viel vergnüglichere Dinge in meinem Leben. In dem Sinn Ciao...
 
§ 9. (1) Das Betreten des Besucherbereichs von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven samt deren Lesebereichen sowie von sonstigen Freizeiteinrichtungen ist unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Z 1 bis 5 zulässig. Sofern sich der Besucherbereich im Freien befindet, gilt § 1 Abs. 1.


(2) Das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution ist untersagt.“




Da steht aber ganz am Schluss auch drin:
„Inkrafttreten und Übergangsrecht“

(5) § 9 Abs. 2 entfällt mit Ablauf des 30. Juni 2020.“

Anschober

Ich hatte es schon editiert.
 
Da steht aber ganz am Schluss auch drin:
„Inkrafttreten und Übergangsrecht“

(5) § 9 Abs. 2 entfällt mit Ablauf des 30. Juni 2020.“

Anschober

dem steht halt entgegen, daß - wie kürzlich hier im EF zu lesen war - Anschober in einer Radio-Fragestunde einer SW zu deren Anfrage erklärt hat, daß die Prostitutionslokale frühestens im August oder September wieder öffnen dürfen.
Also wird's vermutlich vor Ablauf des 30. Juni eine neue Regelung geben, gemäß welcher der Passus
(5) § 9 Abs. 2 entfällt mit Ablauf des 30. Juni 2020
entfällt.
 
dem steht halt entgegen, daß - wie kürzlich hier im EF zu lesen war - Anschober in einer Radio-Fragestunde einer SW zu deren Anfrage erklärt hat, daß die Prostitutionslokale frühestens im August oder September wieder öffnen dürfen.
Also wird's vermutlich vor Ablauf des 30. Juni eine neue Regelung geben, gemäß welcher der Passus
(5) § 9 Abs. 2 entfällt mit Ablauf des 30. Juni 2020
entfällt.
Na geh, ein bissl positiv denken. Wenn's den Tourismus, das Urlaubmachen auch nur ein bissl in Schwung bringen wollen, wird ihnen schon klar sein dass Paysex da auch ein zu bechtendes Element war und ist.
Die Laufhäuser dürften auch vorab informiert worden sein und haben die Mädchen alle ab 1.7. angeführt.
Radio-Fragestunde und Bundesgesetzblatt, da traue ich im Moment doch eher letzterem...
 
Radio-Fragestunde und Bundesgesetzblatt, da traue ich im Moment doch eher letzterem...
nur daß halt die Erstellung des Bundesgesetzblattes lange Zeit vor der Radio-Fragestunde lag.
Aber wie Du sagst: wir sollten positiv denken, vielleicht dürfen wir tatsächlich ab 1.7. wieder rein in die guten Stuben :up:
 
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