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Die neue Verordnung ist online:
Zwei Eckpunkte:
Zwei Eckpunkte:
- Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution bleiben, wenig überraschend, bis auf Weiteres geschlossen.
- Der Begriff der "körpernahen Dienstleistungen" kommt nicht mehr vor. Die Diskussion darüber, ob Sexarbeit rechtlich gesehen darunter fällt, erübrigt sich daher ab sofort. Da Dienstleistungen jeder Art an auswärtigen Arbeitsorten erbracht werden dürfen und kein explizites Verbot der Ausübung von Prostitution in privaten Wohnräumen besteht, sind Hausbesuche erlaubt. Lt. Verordnung ist dabei aber MNS zu tragen oder es sind andere geeignete geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.