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Da es uns nun wiedermal trifft und die neueste Verordnung ab kommender Woche gültig ist (ich arbeite an der Quelle), hier schon vorweg die neueste Verordnung (im Anhang), welche unter anderem eine Ausgangssperre für nächtliche Unternehmungen anbelangt sowie folgende Eckpunkte beinhaltet:
Nachzulesen in diversen Tageszeitungen und Medien-InternetseitenWer nach 20 Uhr im Freien ist, wird bei einer Kontrolle einen von fünf Gründen glaubhaft machen müssen. So ist es dem Entwurf der neuen Covid-Verordnung des Gesundheitsministeriums zu entnehmen, der der „Krone“ vorliegt. Die Verordnung soll ab Mitte der kommenden Woche bis Ende November gültig sein, die Ausgangsbeschränkungen für zehn Tage ab Inkrafttreten. Die Exekutive wird in der Verordnung angehalten, zu kontrollieren - aber nur zu strafen, wenn „gelindere Mittel“ nicht wirken.
Rom, Paris, Madrid und bald Wien: Sofern der neue Verordnungsentwurf abgesegnet wird, sind die Österreicher ganz nach europäischem Vorbild dazu angehalten, das Haus zwischen 20 und 6 Uhr nicht mehr zu verlassen, auch öffentliche Verkehrsmittel dürfen in der Zeit nur für notwendige Zwecke benutzt werden.
Eine tatsächliche Ausgangssperre ist rechtlich allerdings nicht möglich. Auch das neue Covid-Gesetz wird fünf Ausnahmen vorsehen:
- Abwendung von Gefahr
- Hilfe für Unterstützungsbedürftige
- Deckung der Grundbedürfnisse
- berufliche Zwecke
- Aufenthalt im Freien zur körperlichen oder psychischen Erholung
Zoos, Museen, Bibliotheken und Parks bleiben offen
Die weiteren Einschränkungen sind laut Entwurf - wie bereits angekündigt - ebenfalls massiv: Die Gastronomie und Hotellerie wird geschlossen, ebenso Freizeitbetriebe wie Tanzschulen, Casinos, Theater, Kinos, Indoor-Spielplätze usw. Offen bleiben Zoos, Museen, Bibliotheken und Parks.
Schulen und Handel bleiben geöffnet
Die Schulen sowie der Handel bleiben geöffnet. In Geschäften darf sich pro zehn Quadratmeter aber nur ein Kunde aufhalten.
Vorerst auch keine „Gelegenheitsmärkte“
Veranstaltungen wie Hochzeiten, Busreisen, Ausstellungen, Messen werden untersagt. Aufgezählt werden dabei auch „Gelegenheitsmärkte“ - damit würden Christkindlmärkte zumindest bis Ende November ausfallen. Fußballspiele oder Skirennen im Spitzensport dürfen stattfinden, aber ohne Publikum.
Keine Besuchsverbote in Pflegeheimen mehr
Auf einen
Kritikpunkt aus dem Frühjahr geht die neue Verordnung gesondert ein: In
der Altenpflege und in Behindertenheimen soll es nicht mehr zu
Besuchsverboten kommen. Dafür müssen sich Mitarbeiter künftig zweimal
pro Woche einem Covid-Test unterziehen.
Der Entwurf wurde am Freitag mit den Sozialpartnern besprochen, am Samstag folgen noch Landeshauptleute und die Opposition. Am späten Nachmittag sollen die Maßnahmen offiziell verkündet werden und voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft treten. Die Ausgangsbeschränkungen sind vorerst auf zehn Tage begrenzt, die Verordnung selbst bis Ende November befristet.