Craftbeerwirt muss zittern

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Grundsätzlich begrüße aber auch ich die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils durch das OLG.
Warum eigentlich? Mir ist es recht egal wer von den beiden "gewinnt", ich hege weder Sympathie für den Wirten, der dämliche Nachrichten verschickt und nicht mal dazu steht (die Ausrede mit allgemein zugänglichem Computer ist zu schwach), noch für Frau Maurer, die als ehemalige NR Abgeordnete wissen sollte, dass Selbstjustiz und an den Pranger stellen in Österreich rechtlich nicht ok ist. Der einzig richtige Weg für sie wäre eine Anzeige gewesen.
 
Weder das, noch hege ich irgendwelche Sympathien für Frau Maurer. Ich finde sie dezent nervtötend. :D
Geh, seit dem erfolgreichen Suizid der Grünen wars eh recht ruhig um sie. Man könnt fast glauben sie wäre selbst zum PC des Wirten gegangen und hätte sich die Nachricht geschrieben, um wieder ein wenig Aufmerksamkeit zu erhaschen.
 
Der einzig richtige Weg für sie wäre eine Anzeige gewesen.

Wenn ich mich recht entsinne und ich täusche mich selten, war genau das sinnlos. Das Versenden von Nachrichten, so degoutant sie auch sein mögen ist, so eine gewisse Frequenz nicht überschritten wird (Stalking) und die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist (Üble Nachrede etc.), nicht strafbar. Sinn der Aktion von M. war, genau auf diesen (unbefriedigenden?) Umstand aufmerksam zu machen.
 
Tolles Argument.
..
Wie hieß es in meiner Schulzeit? "Auf eine dumme Frage gibt es eine dumme Antwort".
Wobei im gegenständlichen Fall es von meiner Seite her eher als eine Feststellung gedacht war.

Nun, die (selbstgewählte) Rolle von Krone und ihren Elementen wie Forum oder Leserbriefseite sind bekannt ...... auch der Umstand, dass manche Schreiberlinge trotz intensiver Recherche nicht auffindbar waren....

Aber um auf die eigentliche Frage zurück zu kommen - ich meine schon, zwischen persönlicher Meinung und dem sachlich überprüfbaren Funktionieren des Rechtsstaates unterscheiden zu können - auch wenn mir es mir als Nicht-Juristen immer schwerer fällt, mir eine sachliche Meinung bilden zu können. "Linksgrünversiffte Gutmenschenjustiz" ist allerdings nicht Fall der Juristerei sondern eher im Umfeld psychiatrischer Diagnostik anzusiedeln.
 
Das heisst der Rechtsstaat funktioniert nur, wenn das Urteil Deinem Gutdünken entspricht?

Ich betrachte mich als "mitgemeint", da ja meine Sicht bestätigt wurde. Sie werden mich keiner Urteilsschelte überführen können. Von den primitiven, hysterischen und dauerempörten Beschimpfungen eines Gerichts, siehe etwa " tödliche Kuhattacke kostet €490.000,-- ", ist eine sachliche Auseinandersetzung mit der rechtlichen Begründung eines Urteils zu unterscheiden. Im vorliegenden Fall erschien mir die rechtliche Begründung sehr ängstlich und einem inadäquaten Formalismus verhaftet. Die eigentlich widersprüchliche Begründung, ich glaube dem Privatankläger kein Wort (Strafanzeige!) aber Dir liebe M. ist der, der probatio diabolica gleichende, 100% Beweis der Täterschaft nicht gelungen, wertete ich als wenig mutige Delegierung des politischen Problems an die Instanz. Das OLG hat das klargestellt und sich vorauseilendem politischen Gehorsam verweigert.
 
Wenn ich mich recht entsinne und ich täusche mich selten, war genau das sinnlos. Das Versenden von Nachrichten, so degoutant sie auch sein mögen ist, so eine gewisse Frequenz nicht überschritten wird (Stalking) und die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist (Üble Nachrede etc.), nicht strafbar. Sinn der Aktion von M. war, genau auf diesen (unbefriedigenden?) Umstand aufmerksam zu machen.
Die Frage ist aber auch, ob dieser Umstand so schlecht ist ?
Wenn jetzt jede anzeigen rennt, die einmal eine depperte Nachricht bekommt ? Na toll, Polizei und Justiz haben endlich Arbeit.
Allein schon das EF würde für eine Anzeigenflut sorgen die den Apparat lähmt.

Seit wann ist es nimmer ok Arschlöcher als solche zu benennen? Ist das was Religiöses?
Eher was rechtliches:
Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
 
Die Frage ist aber auch, ob dieser Umstand so schlecht ist ?
Wenn jetzt jede anzeigen rennt, die einmal eine depperte Nachricht bekommt ? Na toll, Polizei und Justiz haben endlich Arbeit.
Allein schon das EF würde für eine Anzeigenflut sorgen die den Apparat lähmt.


Sie haben mein ? (nach unbefriedigend in Klammer) sicher bemerkt. Man kann in der Tat diskutieren, ob schriftliche Belästigungen strafbar sein sollen. Man kann auch darüber nachdenken, wie weit die Haftung für den eigenen PC bzw. account geht. Spannend ist auch die Frage, wie wir uns alle ein bisserl abregen können.
 
Ich persönlich bin nicht aufgeregt, ich empfinde das ganze als interessantes Schauspiel, bei dem sich insbesondere die beiden Hauptdarsteller kräftig zum Deppen machen.
 
Das OLG Wien hat das Urteil im Fall MAURER aufgehoben und die Strafsache an die erste Instanz zurückverwiesen.
Die vom OLG gerügten Mängel in der Beweiswürdigung lassen für den Privatankläger Böses ahnen. Das kann jetzt richtig teuer werden. Spannend allemal.
:up:
 
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