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Das hat er sich eben in seiner Verliebtheit nur eingebildetSeine Agebetene ? War nicht sie es, die ihn mit Blicken ausgezogen, bzw sein Gemächt angestarrt hat ?
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Das hat er sich eben in seiner Verliebtheit nur eingebildetSeine Agebetene ? War nicht sie es, die ihn mit Blicken ausgezogen, bzw sein Gemächt angestarrt hat ?
Im EF? Lies mal die Kommentare im Krone Forum!
Warum eigentlich? Mir ist es recht egal wer von den beiden "gewinnt", ich hege weder Sympathie für den Wirten, der dämliche Nachrichten verschickt und nicht mal dazu steht (die Ausrede mit allgemein zugänglichem Computer ist zu schwach), noch für Frau Maurer, die als ehemalige NR Abgeordnete wissen sollte, dass Selbstjustiz und an den Pranger stellen in Österreich rechtlich nicht ok ist. Der einzig richtige Weg für sie wäre eine Anzeige gewesen.Grundsätzlich begrüße aber auch ich die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils durch das OLG.
Mir ist es recht egal wer von den beiden "gewinnt"
Ach so, reines Interesse an der Komödie sozusagen?Es geht doch nicht ums gewinnen. Ich mag einfach der Argumentation, dass jemand nicht Herr über seinen eigenen Account ist, folgen.
san des ned die selben...Mir reicht das EF. Da brauch ich nicht auch noch die Kroneleser.
Ach so, reines Interesse an der Komödie sozusagen?
Geh, seit dem erfolgreichen Suizid der Grünen wars eh recht ruhig um sie. Man könnt fast glauben sie wäre selbst zum PC des Wirten gegangen und hätte sich die Nachricht geschrieben, um wieder ein wenig Aufmerksamkeit zu erhaschen.Weder das, noch hege ich irgendwelche Sympathien für Frau Maurer. Ich finde sie dezent nervtötend.
san des ned die selben...
...rechtlich nicht möglich.Der einzig richtige Weg für sie wäre eine Anzeige gewesen.
Niemand wird jammern
Der einzig richtige Weg für sie wäre eine Anzeige gewesen.
Wie hieß es in meiner Schulzeit? "Auf eine dumme Frage gibt es eine dumme Antwort".Tolles Argument.
..
Das OLG ist sehr wohl der Meinung, dass man eine E-Mail unter diesen Umständen veröffentlichen darf.Frau Maurer, die als ehemalige NR Abgeordnete wissen sollte, dass Selbstjustiz und an den Pranger stellen in Österreich rechtlich nicht ok ist.
Das heisst der Rechtsstaat funktioniert nur, wenn das Urteil Deinem Gutdünken entspricht?
Die Frage ist aber auch, ob dieser Umstand so schlecht ist ?Wenn ich mich recht entsinne und ich täusche mich selten, war genau das sinnlos. Das Versenden von Nachrichten, so degoutant sie auch sein mögen ist, so eine gewisse Frequenz nicht überschritten wird (Stalking) und die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist (Üble Nachrede etc.), nicht strafbar. Sinn der Aktion von M. war, genau auf diesen (unbefriedigenden?) Umstand aufmerksam zu machen.
Eher was rechtliches:Seit wann ist es nimmer ok Arschlöcher als solche zu benennen? Ist das was Religiöses?
Die Frage ist aber auch, ob dieser Umstand so schlecht ist ?
Wenn jetzt jede anzeigen rennt, die einmal eine depperte Nachricht bekommt ? Na toll, Polizei und Justiz haben endlich Arbeit.
Allein schon das EF würde für eine Anzeigenflut sorgen die den Apparat lähmt.
Das OLG Wien hat das Urteil im Fall MAURER aufgehoben und die Strafsache an die erste Instanz zurückverwiesen.
Die vom OLG gerügten Mängel in der Beweiswürdigung lassen für den Privatankläger Böses ahnen. Das kann jetzt richtig teuer werden. Spannend allemal.