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Gast
(Gelöschter Account)
Der Artikel 9 der EMRK garantiert in Absatz 1 jeder Person das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. "Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen."
Absatz 2 legt fest: "Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral, oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer."
Natürlich besteht auch das Recht, sich für keine Religion oder Weltanschauung zu entscheiden, das bedarf aber keiner Festschreibung durch die EMRK, weil in einem freien und demokratischen Staat ohnehin niemand gezwungen werden kann, einer Religion oder Weltanschauung anzugehören.
Du machst Dir Deine Probleme wirklich selbst ....
Danke, Sie haben gerade mit Zitaten meine Position dargestellt und wohlbegründet, warum der Staat das selbstverständliche Recht hat, den Religioten gesetzliche Schranken zu setzen. Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit und Moral, da reicht die Palette von rituellen Beschneidungen bis zum brutalen Schächten von Schlachttieren.