Jobabsage wegen Kopftuchs: Muslima bekommt 2.500 €
Eine Muslima aus Wien erhält von einer Café- Konditorei rund 2.500 Euro Schadenersatz, weil sie aufgrund ihres Kopftuches bei ihrer Bewerbung als Teilzeit- Kellnerin im Jahre 2011 nicht berücksichtigt wurde. Die junge Studentin fühlte sich gekränkt und strengte ein Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission an.
Auf ihrem Bewerbungsfoto war die junge Türkin deutlich mit Kopftuch zu sehen. Kurz nachdem sie die Unterlagen abgeschickt hatte, wurde sie von einer Mitarbeiterin des Cafés angerufen. Diese erklärte ihr, dass die Stelle noch frei sei, und fragte, ob sie noch Interesse habe. Als die Muslima bejahte, teilte ihr die Mitarbeiterin mit: "Während der Arbeitszeit müssten Sie Ihr Kopftuch ablegen."
"Der erste rechtlich abgeschlossene Fall"
"Dazu war die Frau jedoch nicht bereit und sichtlich betroffen", so Andrea Ludwig vom Klagsverband, einer Organisation, die sich bei Diskriminierungen für die Rechte der Opfer einsetzt. Nach der Beschwerde bei der Gleichbehandlungskommission brachte die Gegenseite vergeblich vor, dass die Mitarbeiterin am Telefon gar nicht fürs Personal zuständig sei, dass die Aussagen so nicht gefallen seien und dass es allgemeine Kleidervorschriften gebe.
Doch zum Schluss musste der Café- Betreiber an die Muslima satte sieben Monatsentgelte bezahlen. "Das ist der erste rechtlich abgeschlossene Fall. Bisher gab es nur noch einen Vergleich in Oberösterreich", so Ludwig.
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