Das Tabu schlechthin

Du begreifst nicht, dass beim Inzest nur der vaginale Geschlechtsverkehr unter Strafe steht und alles andere nicht. Im Missbrauchsrecht ist aber jede Form von Übergriffen unter Strafe gestellt, also für den "Täter" doch wesentlich ungünstiger.

also dass würde mich schon wundern! gibt es dafür belege?
wenn ich das bei google eingebe, kommen erstmal 100000 einträge für pornos.

jeder weiß, dass auch beim analverkehr die chance besteht, dass man schwwanger wird.
insofern fände ich so ein gesetz relativ lachhaft.
 
also dass würde mich schon wundern! gibt es dafür belege?
wenn ich das bei google eingebe, kommen erstmal 100000 einträge für pornos.

jeder weiß, dass auch beim analverkehr die chance besteht, dass man schwwanger wird.
insofern fände ich so ein gesetz relativ lachhaft.


Blutschande

§ 211. (1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur Tat verführt worden ist.
 
Blutschande

§ 211. (1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur Tat verführt worden ist.
danke!

und daraus wird geschlossen, dass "beischlaf" analverkehr nicht involviert?

koppkratz!
 
danke!

und daraus wird geschlossen, dass "beischlaf" analverkehr nicht involviert?

koppkratz!

"Beischlaf" ist der vaginale Gechlechtsverkehr. Der Sinn und Zweck den Inzestparagraphen ist ja auch nur, Nachwuchs zu verhindern.

Dass das auch mit Kondomen oder anderer Verhütung geht, begreift hier keiner.:roll:
 
"Beischlaf" ist der vaginale Gechlechtsverkehr. Der Sinn und Zweck den Inzestparagraphen ist ja auch nur, Nachwuchs zu verhindern.

Dass das auch mit Kondomen oder anderer Verhütung geht, begreift hier keiner.:roll:

Wie man den "Unfällen" entnehmen kann ... 100% Verhütung ist nunmal KEIN Beischlaf ...
 
Sexueller Missbrauch ist ein Vergehen gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, wenn also jemand eine sexuelle Handlung an einem Anderen vornimmt, der nicht einverstanden ist.

Im Normalfall sind aber Inzest unter Erwachsenen und Minderjährigen untereinander ( also Jugendlichen unter 18 jahren ) einvernehmlich, also kein Missbrauch.



Blutschande

§ 211. (1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur Tat verführt worden ist.



"Beischlaf" ist der vaginale Gechlechtsverkehr. Der Sinn und Zweck den Inzestparagraphen ist ja auch nur, Nachwuchs zu verhindern.

Dass das auch mit Kondomen oder anderer Verhütung geht, begreift hier keiner.

;) Du interpertierst das ein bisserl falsch! Inzest ist nicht immer gleich Kindesmissbrauch! Sind zwei paar Schuhe.

Die ganzen Blutschande-Paragrafen betreffen mündige Erwachsene wenn sie untereinander Sex haben! es ist erlaubt wenn du mit deinem Bruder Anal und Oralsex betreibst, Kinder dürfen nur mittels künstlicher Befruchtung gezeugt werden, weil da die Gefahr von der Verbreitung der Erbkrankheiten ausgeschlossen werden kann. Aber beide müssen erwachsen sein und über ihr Selbstbestimmungsrecht verfügen!

Sobald du als Erwachsener sexuelle Handlungen mit Minderjährigen vollziehst ist es automatisch ein Missbrauch, weil ein Minderjähriger eben noch keine Selbstbestimmung besitzt, darum ist er ja noch minderjährig!

Minderjährige sind deshalb vorm Gesetz straffrei weil sie über keine Selbstbestimmung und Eigenverantwortung verfügen und andere für sie verantwortlich sind. Es ist daher kein Einvernehmen mit ihnen möglich! Sie können auch aus diesem Grund nicht mehr Geld ausgeben als sie besitzen und jeweils gerade mitführen, weil ihnen die Fähigkeit vorauszudenken und ihr Leben zu planen ganz einfach abgesprochen wird vom Gesetzgeber her. Wenn sie bei dir Schulden machen, zählen diese einfach nicht, wenn sie auf der Strasse gehen trifft der Vertrauensgrundsatz nicht auf sie zu, alles was sie sagen oder versprechen zählt nicht vorm Gesetz, genausowenig können sie dir die Erlaubnis für irgendetwas geben!
Und um zu verhindern dass der Erziehungsberechtigte dir die Erlaubnis dazu gäbe mit ihren Schutzbefohlenen Sex zu haben, übernimmt das der Staat indem er es ihnen schlichtweg und ausnahmslos verbietet die Kids für Sex jeglicher Art freizugeben, darum der Ausdruck "Schutzalter", man darf ihnen auch nicht Darstellungen desselben zugänglich machen das nicht ausdrücklich für ihr Alter entsprechend gekennzeichnet ist!
Es nützt dir also auch nichts wenn Eltern, Großeltern, Lehrer, Jugendtrainer oder Pfadfindergruppenführer einverstanden sind und der Minderjährige mit dir Sex haben will weil der Staat es verbietet und da ist es egal ob du mit dem Minderjährigen verwandt bist oder nicht.
Sex mit Minderjährigen ohne ihr Einverständnis fällt sowieso unter Vergewaltigung und Nötigung und wird anders geahndet.

Jugendliche, also ab 14 Jahren, früher auch "mündige Minderjährige" genannt dürfen einvernehmlichen Sex haben, wenn es sich aber um einen Erwachsenen handelt der in irgendeiner Form für sie verantwortlich ist, ist es automatisch ein "ausnützen Schutzbefohlener" und strafbar!
Ist es ein enger Verwandter oder Bekannter, gelten sie automatisch als "verführt".
Mit einem Jugendlichen darf man einvernehmlichen Sex haben: Wenn kein Verwandtschaftsverhältnis und kein Verantwortungsverhältnis ( z.B. Arbeitskollegen dürfen auch nicht ran) besteht und deren Erziehungsberechtigten einverstanden sind! Es muß also ein völlig fremder Jugendlicher ( oder "Junger Mensch" in NÖ und Wien) sein mit dem du kein privates oder berufliches Zusammenleben hast und deren Erziehungsberechtigten einverstanden sind!
Um ganz sicher zu gehen: Neben ihren Eltern müßtest also vorher auch noch bei ihren Lehrern und/oder Chef auch noch anfragen ob du eh darfst, weil diese auch darunterfallen, wenn sie vereinsmäßig Sport betreiben, fällt der Trainer und der Vereinsobmann auch noch darunter, wei diese auch Verantwortung über den Jugendlichen haben! Müßtest also diese auch noch fragen.

Kurzum:
Minderjährige (bis 14 Jahre) untereinander dürfen uneingeschränkt miteinander einvernehmlichen Sex haben.

Jugendliche (14 bis 18 Jahre) untereinander dürfen uneingeschränkt miteinander einvernehmlichen Sex haben.

Erwachsene (über 18 Jahre) untereinander dürfen uneingeschränkt miteinander einvernehmlichen Sex haben.

Erwachsene dürfen auf keinen Fall irgndeine Form von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen haben oder diesen Material desselben zugänglich machen!

Jegliche Abweichung daran macht die Sache kompliziert und wird zur Grauzone.


Wenn man will wäre dies eh genau definiert und jede Diskussion darüber überflüssig! ;)
Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
 
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Das sage ich doch die ganze Zeit.:)

Aber Inzest mit Kindern unter 19 Jahren ist immer ein Missbrauch. ( Damit nicht wieder Missverständnisse auftreten )

;) Du interpertierst das ein bisserl falsch! Inzest ist nicht immer gleich Kindesmissbrauch!

Inzest unter Erwachsenen und minderjährigen Geschwistern ist kein sexueller Missbrauch.
keinen plan haben aber schreiben wie wenns einen hätte :lol:
 
Aber Inzest mit Kindern unter 19 Jahren ist immer ein Missbrauch.


:daumen: Ja, jetzt hast es fast!

Erwachsener und Kind bis 14 Jahre = Kindesmissbrauch

Erwachsener und Jugendlicher Verwandter, also 14 bis 18 jährig = Ausnützung Schutzbefohlener und Verführung

Beides ist strafbar und ein Einvernehmen ihrerseits zählt nicht vor Gericht!
 
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Geh doch mal in ein bayrisches oder hessisches Bergdorf. Da siehste was Inzess anrichtet. Dort ist doch jeder mit jedem verwandt. Gut das in früheren Zeiten da ab und zu marodende Banditenhorden eingefallen sind, oder im 2. WL die GI´s
 
Geh doch mal in ein bayrisches oder hessisches Bergdorf. Da siehste was Inzess anrichtet. Dort ist doch jeder mit jedem verwandt.

Das hat seine Ursache aber in der früher in ländlichen Regionen (auch ökonomisch bedingten) vorherrschenden Patrilinearität und dürfte heute wohl keine Rolle mehr spielen. Ähnlich wie bei Adelsgeschlechtern, z.B. Habsburger.
 
@Marlene32 und kira6:
Was ihr hier verbreitet ist ein völliger Blödsinn. :nono:

Ihr habt beide offensichtlich mangels entsprechender Ausbildung keinerlei juristischen Grundkenntnisse und verfügt daher auch nicht über das Wissen, Aussagen zu treffen, welche Tatbestände konkrete strafrechtliche Normen pönalisieren. :roll:

"Beischlaf" ist der vaginale Gechlechtsverkehr. Der Sinn und Zweck den Inzestparagraphen ist ja auch nur, Nachwuchs zu verhindern.
…

Der Zweck der Bestimmung ist in Ö nicht „Nachwuchs zu verhindern“, sondern die allgemeine Sittlichkeit. Das entspricht auch der Rechtslage in den meisten anderen westlichen Ländern. In manchen Ländern wird zusätzlich auch noch die „Reinheit der Familie vor unzüchtigen geschlechtlichen Beziehungen“ oder die „Menschenwürde“ als Schutzzweck angeführt. Nur in einem skandinavischen Land wird darüber hinaus auch die „Rassenhygiene“ als Schutzzweck genannt.

In den Strafgesetzbücher der meisten Länder findet man die Bestimmung noch traditionell unter den Sittlichkeitsdelikten, in einem aber auch unter den Bestimmungen zum Schutz der Menschenwürde.

Dementsprechend ist es auch völliger Blödsinn zu verbreiten, dass unter dem strafrechtlichen Begriff des Beischlafs weder Oral- noch Analverkehr fallen soll. Es ist ständige strafrechtliche Rechtsprechung, dass unter den geschlechtlichen Handlungen, die dem „Beischlaf“ gleichzusetzen sind, natürlich jede „auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration“ zu verstehen ist.
 
http://hundertdreiundsiebzig.de/2013/03/4-der-§-173-bestraft-nur-den-vaginalen-geschlechtsverkehr/

Beischlafähnliche Handlungen sind kein Beischlaf.


Also wer verbreitet hier nun Blödsinn?
Ausschließlich Du, das ist ja erschreckend.:kopfklatsch:

Wenn Du wissen willst, wie österreichische Strafrechtsnormen auszulegen sind, dann lies die einschlägigen österreichischen Strafrechtskommentare und die dort zitierte Rechtsprechung des OGH. Alles andere ist eine absolute Trottelei.

Die von Dir zitierte Homepage „Geschwisterpaare gegen das Inzestverbot“ ist keine anerkannte Rechtsquelle. Du findest im Internet auch HP, die belegen, dass es keine Mondlandung gegeben hat. :lol:

Ich finde Deinen Auftritt hier wirklich peinlich. Du wirst wohl selber am besten wissen, dass Du keinerlei strafrechtliche Kenntnisse hast und daher völlig inkompetent zu Rechtsfragen bist.:roll:
 
Dann möchte ich mal ein wenig Lesestoff beisteuern, welcher viellicht ein wenig Klarheit schafft.

Mit nichten.

Da sind nur Fälle des § 206 u. ä. aufgeführt, in denen z.B. um die Frage geht, inwieweit "dem Beischlaf geliechzusetzende Handlungen" ( also anderes als der vaginale Verkehr ) dem Beischlaf gleichzusetzen sind, so wie es auch im Paragrphen ausdrücklich geschrieben steht:

>>>>>Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen

§ 206. (1) Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.<<<<<

Im Inzestparagraphen steht nichts von "eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung":

>>>>>>Blutschande

§ 211. (1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.<<<<

Also bleibt hier nur der Beischlaf als Tatbestand.

Auch kaum vorstellbar, dass ein Richter einen Buben, der an seiner Schwester in wenig rumgefummelt hat, wegen "Blutschande" in den Knast stecken will.:fragezeichen:
 
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Wenn Du wissen willst, wie österreichische Strafrechtsnormen auszulegen sind, dann lies die einschlägigen österreichischen Strafrechtskommentare und die dort zitierte Rechtsprechung des OGH.

Warum gibt du nicht einen Link dazu?

Ergänzung:

Bitte um Hinweis auf einen Fall, in dem ein Paar rechtskräftig ausschließlich ( also nicht in Verbindung mit Straftaten, wie Missbrauch oder Vergewaltigung) wegen "Blutschande" nach § 211 StGb verurteilt wurde, obwohl sie nachweislich keinen vaginalen Beischlaf vollzogen haben ( also nur z.B. Anal/Oral/Petting).

Ich bin da nicht fündig geworden.
 
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Also bleibt hier nur der Beischlaf als Tatbestand.

Beischlaf ist nicht legaldefiniert. Die Auslegung des Begriffes durch die Rechtssprechung ist eindeutig und wurde dir bereits im link von MIRROR dargelegt.

Warum gibt du nicht einen Link dazu?

Buchhandlung Manz, Kohlmarkt 16. Kaufst dir den Kommentar zum StGB. Kostet gute 500€, was dich allerdings vom weiter dilettieren nicht abhalten wird. :confused:
 
Die Auslegung des Begriffes durch die Rechtssprechung ist eindeutig

Ja, und zwar:

Zit. Wiki:

Juristische Terminologie

Juristisch unterscheidet man zwischen:

1.) „Beischlaf“, oft auch die ältere Bezeichnung „Beiwohnung“ steht für das zumindest teilweise Eindringen des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlechtsorgan, den Scheidenvorhof.


2.) „eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ ist in jedem Fall ein Oral- oder Analverkehr mit dem Penis und eine Penetration der weiblichen Geschlechtsorgane mit Fingern oder Gegenständen.

In Deutschland ist das Eindringen mit Fingern oder Gegenständen in den Anus keine beischlafähnliche Handlung, da dieser kein Geschlechtsteil ist. (2005)[14]

In Österreich fällt nach den Urteilen des Obersten Gerichtshofs seit 1990 „jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration“ darunter, damit auch anale Penetration mit Fingern („digitale Analpenetration“) und Gegenständen.[15] ...Zit.Ende

Desweiteren siehe mein Posting von 16:24
Es wird einfach immer Inzest mit Missbrauch verwechselt. Das sind zwei unterschiedliche Paragraphen.

PS: mach mal den Link von Mirror auf, dann wirst du sehen ,dass es da gar nicht um den § 211 ( Blutschande )geht.
 
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