Sexueller Missbrauch ist ein Vergehen gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, wenn also jemand eine sexuelle Handlung an einem Anderen vornimmt, der nicht einverstanden ist.
Im Normalfall sind aber Inzest unter Erwachsenen und Minderjährigen untereinander ( also Jugendlichen unter 18 jahren ) einvernehmlich, also kein Missbrauch.
Blutschande
§ 211. (1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.
(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur Tat verführt worden ist.
"Beischlaf" ist der vaginale Gechlechtsverkehr. Der Sinn und Zweck den Inzestparagraphen ist ja auch nur, Nachwuchs zu verhindern.
Dass das auch mit Kondomen oder anderer Verhütung geht, begreift hier keiner.
Du interpertierst das ein bisserl falsch!
Inzest ist nicht immer gleich Kindesmissbrauch! Sind zwei paar Schuhe.
Die ganzen Blutschande-Paragrafen betreffen
mündige Erwachsene wenn sie untereinander Sex haben! es ist erlaubt wenn du mit deinem Bruder Anal und Oralsex betreibst, Kinder dürfen nur mittels künstlicher Befruchtung gezeugt werden, weil da die Gefahr von der Verbreitung der Erbkrankheiten ausgeschlossen werden kann.
Aber beide müssen erwachsen sein und über ihr Selbstbestimmungsrecht verfügen!
Sobald du als Erwachsener sexuelle Handlungen mit Minderjährigen vollziehst ist es automatisch ein Missbrauch, weil ein Minderjähriger eben noch keine Selbstbestimmung besitzt, darum ist er ja noch minderjährig!
Minderjährige sind deshalb vorm Gesetz straffrei weil sie über keine Selbstbestimmung und Eigenverantwortung verfügen und andere für sie verantwortlich sind. Es ist daher kein Einvernehmen mit ihnen möglich! Sie können auch aus diesem Grund nicht mehr Geld ausgeben als sie besitzen und jeweils gerade mitführen, weil ihnen die Fähigkeit vorauszudenken und ihr Leben zu planen ganz einfach abgesprochen wird vom Gesetzgeber her. Wenn sie bei dir Schulden machen, zählen diese einfach nicht, wenn sie auf der Strasse gehen trifft der Vertrauensgrundsatz nicht auf sie zu, alles was sie sagen oder versprechen zählt nicht vorm Gesetz, genausowenig können sie dir die Erlaubnis für irgendetwas geben!
Und um zu verhindern dass der Erziehungsberechtigte dir die Erlaubnis dazu gäbe mit ihren Schutzbefohlenen Sex zu haben, übernimmt das der Staat indem er es ihnen schlichtweg und ausnahmslos
verbietet die Kids für Sex jeglicher Art freizugeben, darum der Ausdruck "Schutzalter", man darf ihnen auch nicht Darstellungen desselben zugänglich machen das nicht ausdrücklich für ihr Alter entsprechend gekennzeichnet ist!
Es nützt dir also auch nichts wenn Eltern, Großeltern, Lehrer, Jugendtrainer oder Pfadfindergruppenführer einverstanden sind und der Minderjährige mit dir Sex haben will weil der Staat es verbietet und da ist es egal ob du mit dem Minderjährigen verwandt bist oder nicht.
Sex mit Minderjährigen ohne ihr Einverständnis fällt sowieso unter Vergewaltigung und Nötigung und wird anders geahndet.
Jugendliche, also ab 14 Jahren, früher auch "mündige Minderjährige" genannt dürfen einvernehmlichen Sex haben, wenn es sich aber um einen Erwachsenen handelt der in irgendeiner Form für sie verantwortlich ist, ist es automatisch ein "ausnützen Schutzbefohlener" und strafbar!
Ist es ein enger Verwandter oder Bekannter, gelten sie automatisch als "verführt".
Mit einem Jugendlichen darf man einvernehmlichen Sex haben: Wenn kein Verwandtschaftsverhältnis und kein Verantwortungsverhältnis ( z.B. Arbeitskollegen dürfen auch nicht ran) besteht und deren Erziehungsberechtigten einverstanden sind! Es muß also ein völlig fremder Jugendlicher ( oder "Junger Mensch" in NÖ und Wien) sein mit dem du kein privates oder berufliches Zusammenleben hast und deren Erziehungsberechtigten einverstanden sind!
Um ganz sicher zu gehen: Neben ihren Eltern müßtest also vorher auch noch bei ihren Lehrern und/oder Chef auch noch anfragen ob du eh darfst, weil diese auch darunterfallen, wenn sie vereinsmäßig Sport betreiben, fällt der Trainer und der Vereinsobmann auch noch darunter, wei diese auch Verantwortung über den Jugendlichen haben! Müßtest also diese auch noch fragen.
Kurzum:
Minderjährige (bis 14 Jahre) untereinander dürfen uneingeschränkt miteinander einvernehmlichen Sex haben.
Jugendliche (14 bis 18 Jahre) untereinander dürfen uneingeschränkt miteinander einvernehmlichen Sex haben.
Erwachsene (über 18 Jahre) untereinander dürfen uneingeschränkt miteinander einvernehmlichen Sex haben.
Erwachsene dürfen auf keinen Fall irgndeine Form von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen haben oder diesen Material desselben zugänglich machen!
Jegliche Abweichung daran macht die Sache kompliziert und wird zur Grauzone.
Wenn man will wäre dies eh genau definiert und jede Diskussion darüber überflüssig!