Das Tabu schlechthin

Dann müsstest du konsequenterweise auch allen Menschen mit ...

eben nicht weil es keinen Sinn macht alles in einen Topf zu werfen und dann mal kräftig umrühren nur weil jemand mit der Verwandtschaft rum machen will .

du kommst selber aus deiner Endlos-Schleife nicht mehr raus .
 
Da zum Sex immer eine gewisse "Verführung" gehört, ist der Paragraph völlig irreal.

:nono: Nein, dieser ist zum Schutz der Kinder da und betrifft nicht nur Inzest-Fälle, sondern alle.


damit sage ich nicht, dass ich inzest gut finde. ich meine nur, dass ein generelles verbot nie der richtige weg sein kann.


Den Inzest-Paragraphen abschaffen.

:hmm: Oral- und Analverkehr ist erlaubt. Verboten ist der vaginale Verkehr zwischen Verwandten ersten Grades, also Geschwister, Eltern/Kinder und Großeltern/Enkel, alles andere Formen sind erlaubt. Künstliche Befruchtungen sind ebenfalls erlaubt, wennst also von deinem Bruder ein Kind haben willst, muß das per künstlicher Befruchtung geschehen, da man da Mißbildungen ausschließen kann vorher und künstliche Befruchtungen generell erlaubt sind. So kann man z.B. auch eine behinderte Frau künstlich befruchten lassen, wenn man mit ihr ein gesundes Kind haben möchte.

;) Übrigends ist Inzest in Frankreich, Niederlanden, Portugal und Spanien nicht mehr mit einer Haftstrafe geahndet. In der Türkei, China, der Elfenbeinküste, Israel, Russland sowie den US-Bundesstaaten Rhode Island, New Jersey und Michigan ist einvernehmlicher Beischlaf zwischen Verwandten ebenfalls "juristisch nicht relevant".

Bei uns gibt es neben der Vermeidung zur Weitergabe von Gendefekten auch eine moralische Ablehnung des Inzests, Österreich wurde durch die Habsburger dahingehend geprägt.
Andererseits bewußt behinderte Menschen zeugen lassen kann auch nicht sinnvoll sein!
Ob Gendefekte vorliegen oder nicht, könnte man heutzutage ja klären, aber ein Gesetz nur gegen den Inzest der Menschen mit Gendefekte wäre diskriminierend und daher verfassungswidrig.
Gesetze müssen sich immer auf alle Volksgruppen gleich auswirken und das ist gut so!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns gibt es neben der Vermeidung zur Weitergabe von Gendefekten auch eine moralische Ablehnung des Inzests, Österreich wurde durch die Habsburger dahingehend geprägt.

Das ist ja auch der Grund, warum es diesen Inzest-Paragraphen überhaupt gibt. Nur spielen die Habsburger mit ihrer Inzucht heute keinerlei Rolle mehr, aber das Verbot gilt immer noch.
 
vor so ca 80 Jahren hat ein kleiner Braunauer mit Schnautzbart die Kirchensteuer eingeführt, ER spielt heute auch keine Rolle mehr, aber Kirchensteuer gibt es noch!!

Und seine Ideologie ist europaweit auf dem Vormarsch. :kopfklatsch:

Zum Thema ist zu sagen, who cares, wenn es Bruder mit Schwester treibt? Solange kein Zwang usw besteht, sollens machen. Nur ein Kind zeugen, wäre nicht gscheit. Jeder ist selbstverantwortlich. Eltern Kind finde ich schon "schwieriger" außer Kind ist volljährig. Sonst bin ich schon generell dafür, dass die Sexuelle Mißbrauchsparagrahen auch für Inzest beibehalten und weiterhin gelten sollen.
 
who cares, wenn es Bruder mit Schwester treibt
Eh, interessiert eh niemand - wo kein Kläger da kein Richter, und wenns gscheit sind lassen sie sich eh ned erwischen. Sagt ja eh keiner.
Trotzdem ist der Inzest§ in Ordnung, nur die Strafen dafür sollten höher sein
 
Eltern Kind finde ich schon "schwieriger" außer Kind ist volljährig. Sonst bin ich schon generell dafür, dass die Sexuelle Mißbrauchsparagrahen auch für Inzest beibehalten und weiterhin gelten sollen.

Eltern/Kind geht gar nicht. Ist Missbrauch Schutzbefohlner, und zwar nicht nur vaginaler GV ( Inzest ), sondern jede sexuelle Handlung.

Inzest unter Erwachsenen und minderjährigen Geschwistern ist kein sexueller Missbrauch.
 
Eltern/Kind geht gar nicht. Ist Missbrauch Schutzbefohlner, und zwar nicht nur vaginaler GV ( Inzest ), sondern jede sexuelle Handlung.

:daumen: So ungefähr, ja! Schutzbefohlener trifft auf die Leute zu in deren Obhut Kinder gegeben werden, Lehrer und Jugendtrainer z.B..


Inzest unter Erwachsenen und minderjährigen Geschwistern ist kein sexueller Missbrauch.

:fragezeichen: Jetzt verwunderst mich aber! :haha: Weil es genau das ist.
 
Jetzt verwunderst mich aber! Weil es genau das ist.

Sexueller Missbrauch ist ein Vergehen gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, wenn also jemand eine sexuelle Handlung an einem Anderen vornimmt, der nicht einverstanden ist.

Im Normalfall sind aber Inzest unter Erwachsenen und Minderjährigen untereinander ( also Jugendlichen unter 18 jahren ) einvernehmlich, also kein Missbrauch.
 
Inzest unter Erwachsenen und minderjährigen Geschwistern ist kein sexueller Missbrauch.

das haben sie missverstanden!
du meinst sex unter erwachsenen!
UND
sex unter minderjährigen!


man kann deinen text aber auch so lesen, dass du meintest, sex zwischen erwachsenen und minderjährigen!

meintest du aber nicht, unterstelle ich jetzt mal.

die frage ist, wie man einvernehmlichen sex und eben missbrauch trennen soll. das ist in der praxis kaum zu definieren oder zu unterscheiden von außen.

ob dann ein generelles verbot sinnvol ist, sei mal dahingestellt.
das ist ja nach dem motto, lieber alles verbieten als gefahr laufen, dass neben dem einverständnis eben auch missbrauch stattfindet.

und wer will beurteilen, wann und wo minderjährige ein wirkliches selbstbestimmungs-empfinden in punkto sex schon entwickelt haben. das ist mehr als schwierig. dennoch gibt es das natürlich und weder moralisch noch rechtlich sollte man einem menschen, egal welchen alters, der seine sexualität bewusst ausleben möchte, etwas vorschreiben oder gar verbieten.

das ist eine große grauzone, die kein mensch in geregelte bahnen bringen kann.

unter dem strich ist der reine gedanke an inzest in keiner weise etwas, das man verteufeln darf, denn es ist in der regel durchaus ein teil der normalen entwicklung eines jungen, seine ersten sexuellen wünsche auf die mutter zu projezieren. ganz einfach, weil sie eben diejenige ist, die am nächsten ist in genau der phase, wo man sexualität entwickelt und keine ahnung hat, was das eigenltich genau ist.
bei mädchen ist es dasselbe mit vätern.

mädchen wollen oft ihren vater heiraten und jungen eben ihre mutter ... das sind nur kindliche gedanken, aber es ist durchaus schon ein teil der sexuellen entwicklung.
 
Ja, vielleicht sind es Gedanken! Aber durch Legalisierung Mißbrauch durch Eltern Tür und Tor zu öffnen, wäre eine totale Katastrophe! Und glaub mir, ich weiß, wovon ich rede!
 
Ja, vielleicht sind es Gedanken! Aber durch Legalisierung Mißbrauch durch Eltern Tür und Tor zu öffnen, wäre eine totale Katastrophe! Und glaub mir, ich weiß, wovon ich rede!

das hast du missverstanden. missbrauch bleibt immer missbrauch und daran gibt es nichts zu rütteln!
 
Ja, vielleicht sind es Gedanken! Aber durch Legalisierung Mißbrauch durch Eltern Tür und Tor zu öffnen, wäre eine totale Katastrophe! Und glaub mir, ich weiß, wovon ich rede!

Absolut niemand will sexuellen Missbrauch legalisieren. Auch wenn Inzest legal wäre, bleibt der Missbrauch der Eltern ihren Kindern gegenüber strafbar, und zwar weit umfassender als nur der vaginale Verkehr bei gleich hohem Strafmaß.
 
Und bei wem liegt dann die Beweiskraft??? Vielleicht weißt du, mit welchen Mitteln Missbrauchstäter ihre Opfer gefügig machen???
 
was ihr alle nicht begreifen wollt; das wäre ein Freibrief für so machen aber das interessiert euch nicht .

was stellt ihr euch so patschert an ?

da müsste man differenzieren aber das ist ja hier schon zuviel verlangt !!


wie kann man so stumpfsinnig sein ?
 
Und bei wem liegt dann die Beweiskraft??? Vielleicht weißt du, mit welchen Mitteln Missbrauchstäter ihre Opfer gefügig machen???

darum geht es ja genau!

keiner will hier einfach alles legalisieren. es geht nur um ein bewusstsein, dass es eben nicht so einfach ist und es in vielen fällen auch zu einer bestrafung und verteufelung kommt, die nicht gerechtfertigt ist, weil eventuell und aus welchen gründen auch immer sich ein familienmitglied ins andere verliebt hat. das ist komisch und sicherlich nicht alltäglich, aber es kommt vor. und wer kann da bestimmen, ab welchem alter es ok ist und wann nicht?

missbrauch sollte immer in absoluter härte bestraft werden, das steht außer frage! das ist abscheulich!
 
Ja, aber es erschwert den Opfern zusätzlich, einen Mißbrauch glaubhaft zu machen!
Denn wenns ja einvernehmlich ist, wie der Täter dann wohl behaupten wird, ist es ja dann legal und OK!
Das finde ich einfach zum :kotzen:!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, aber es erschwert den Opfern zusätzlich, einen Mißbrauch glaubhaft zu machen!
Denn wenns ja einvernehmlich ist, wie der Täter dann wohl behaupten wird, ist es ja dann legal und OK!
Das finde ich einfach zum :kotzen:!!!

Du begreifst nicht, dass beim Inzest nur der vaginale Geschlechtsverkehr unter Strafe steht und alles andere nicht. Im Missbrauchsrecht ist aber jede Form von Übergriffen unter Strafe gestellt, also für den "Täter" doch wesentlich ungünstiger.
 
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