L
Gast
(Gelöschter Account)
"In der Schweiz bleibt bei Unmündigen auch der Vaginalverkehr straflos, wenn sie verführt worden sind."
Da Du Dich mit der CH-Gesetzgebung besser auszukennen scheinst als ich, wäre ich Dir für den Querverweis zu diesem Paragrafen sehr dankbar...!
Da Du Dich mit der CH-Gesetzgebung besser auszukennen scheinst als ich, wäre ich Dir für den Querverweis zu diesem Paragrafen sehr dankbar...!