Das Tabu schlechthin

Kinder unter 14 sind nicht schuldfähig. Jugendliche ab 14 schon. ( Jugendstrafrecht )

Und sollten zwei Minderjährige tatsächlich mal vor Gericht landen, werden sie sich auf Anraten der Anwälte gegenseitig beschuldigen, verführt worden zu sein, um einer Bestrafung zu entgehen, und fertig.

:hmm: Verstehe: Sie sind nicht schuldfähig und müssen dennoch trachten einer Bestrafung zu entgehen? :hahaha:
 
die frage, ob man menschen sowas vorschreiben sollte, ist schon diskutabel.
jegliche gesetze, die sex einschränken, sind ja als schutz gedacht für menschen, die noch oder vielleicht momentan nicht selbst entscheiden können. die regel, dass schutzbefohlene dieser regel unterliegen, ist nicht immer gegeben.

bleibt also die frage, ob nur die möglichkeit der mutation durch inzest ein generelles verbot sinnvol erscheinen lässt bzw. die uneingeschränkte bestrafung.

wenn jemand, der hiv positiv ist, mit einem anderen sex hat, dann muss er per gesetz massnahmen ergreifen, damit er den andere nicht ansteckt!
ein kondom reicht, dass er dem anderen nicht mal mitteilen muss, dass er infiziert ist!

in der relation dürfte es also, wenn familienmitlieder entsprechende maßnahmen zur verhütung vornähmen, auch keine probleme geben.

damit sage ich nicht, dass ich inzest gut finde. ich meine nur, dass ein generelles verbot nie der richtige weg sein kann.
 
:hmm: Verstehe: Sie sind nicht schuldfähig und müssen dennoch trachten einer Bestrafung zu entgehen? :hahaha:[/QUOTE



Ich nehme mal an, du willst mich nicht verarschen.:)

Minderjährige sind alle unter 18 Jahre alten Personen. Jugendliche von 14 bis 17 könnten bestraft werden, wenn sie zugeben würden, einvernehmlich gehandelt zu haben.

Da zum Sex immer eine gewisse "Verführung" gehört, ist der Paragraph völlig irreal.
 
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Für den allgemeinen Wissensstand:

Sechs Fakten zu Inzest

Inzest gehört zu den Tabuthemen. Die Zahl der Paare, die miteinander Verwandt sind und Sex haben, ist unbekannt. Bekannt ist aber, dass das bei den Nachkommen zu schweren gesundheitlichen Schäden führen kann.

Was genau wird unter Inzest verstanden?
Inzest wird auch als Blutschande oder Inzucht bezeichnet und meint den Geschlechtsverkehr zwischen engen Verwandten. Am häufigsten kommt nach Schätzungen die Geschwisterliebe vor. Der Begriff meint aber auch die Liebe zwischen Vater und Tochter oder Mutter und Sohn.

Wie geht das deutsche Gesetz mit diesem Tabu um?
Paragraf 173 des Strafgesetzbuches regelt, dass derjenige, der mit einem leiblichen Nachkommen Geschlechtsverkehr hat, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe rechnen muss.
Nachkommen und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Unter Strafe steht eindeutig nicht nur das Zeugen von Nachwuchs, sondern auch verhüteter Geschlechtsverkehr.

Welche gesetzlichen Grauzonen gibt es?
Das Strafrecht verfolgt lediglich Fälle, in denen miteinander verwandte Paare sich auf natürlichem Wege fortpflanzen. Konsequenter Weise müssten dann aber auch Fälle einer künstlichen Befruchtung für moralisch unzulässig erklärt werden. Verboten ist laut Gesetz der Geschlechtsverkehr, nicht aber andere sexuelle Handlungen.

Welche gesundheitlichen Probleme ergeben sich aus Inzest?
Die Wahrscheinlichkeit, dass durch Inzest gezeugte Nachkommen gesundheitliche Schädigungen erleiden, sind hoch. Eine britische Studie kam zu dem Ergebnis, dass rund 60 Prozent der Todesfälle und schweren Erkrankungen bei Kindern verhindert werden könnten, wenn man Inzest ausschließen könnte. Gefürchtet sind demnach neben schweren geistigen und körperlichen Behinderungen Totgeburten, Muskelschwund oder auch Stoffwechselstörungen.

Was sind Faktoren, die das Entstehen einer verwandtschaftlichen Liebe fördern?
Oft liegen in Inzestfällen mehrere Störungen in der Familienstruktur gleichzeitig vor. Kommt es zu Eltern-Kind-Inzest, kann ein frühes eigenes Trauma die Ursache dafür sein, dass wiederum Betroffene nun zum Täter werden. Geschwisterinzest wird unter anderem auch durch stark vernachlässigende und wenig emotionale Erziehung ausgelöst werden

Kann man Inzest psychologisch erklären?
Ein Erklärungsansatz der Psychologie bezieht sich auf ein gewachsenes Geschwisterverhältnis und eine gewachsene familiäre Bindung innerhalb einer Familie. Es erzeugt hemmende Wirkung und schließt meist körperliche Begehrlichkeiten aus. Anders ist das bei Halbgeschwistern oder leiblichen Geschwistern, die nicht nebeneinander groß wurden und sich erst im Erwachsenenalter kennenlernen. Sie begegnen sich mit einer so genannten „genetic sexual attraction“, fühlen sich also durch das Fehlen der familiären Bindung eher auch sexuell zueinander hingezogen.


Inzest soll verboten bleiben. Und, ich finde Inzest soll auch vom Gesetz her, hart bestraft werden.
 
Ich nehme mal an, du willst mich nicht verarschen.

:nono: Nö! ;)

Minderjährige sind alle unter 18 Jahre alten Personen.

:daumen: Drum schreiben wir ein wengerl aneinander vorbei, du bezeichnest Jugendliche als Minderjährig, mit Minderjährig meinte ich Personen unter 14 Jahre, lt Gesetz werden unter 14 jährige, also vormals "Minderjährige" jetzt als Kinder bezeichnet, ab 14 sinds Jugendliche, oder jetzt neu "junge Menschen".

(§ 21 Abs. 2 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Lebensjahr wird immer am Geburtstag vollendet. Nach den Jugendschutzgesetzen der Länder Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg gelten Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr als Kinder und Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche.

Nach dem Salzburger Jugendschutzgesetz gelten als Kinder Personen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche.
Das Jugendschutzgesetz Oberösterreich bestimmt, dass alle Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Jugendliche sind.

Die Jugendschutzgesetze der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland verwenden anstelle der Begriffe „Kinder“ und „Jugendliche“ den Begriff „junge Menschen“ für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
 
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hier gehts immer um das selbe, die Dikussion dreht sich im Kreis genau so wie ich das vorhergesehen habe mit meinen Seher-Fähigkeiten.
 
Inzest soll verboten bleiben. Und, ich finde Inzest soll auch vom Gesetz her, hart bestraft werden.

Dann müsstest du konsequenterweise auch allen Menschen mit Gendefekten oder sonstigen Belastungen, denen Ärtze abraten, Kinder zu zeugen, jeglichen GV verbieten und genauso hart bestrafen wollen. Und HIV-Positiven ebenso.

Sonst bleibt deine Meinung nichts weiter als eine moralische Keule.
Übrigends gegen dein eigenen Motto"""Lebe dein Leben so wie du es willst. <<<<<:mrgreen:
 
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