Der ultimative Wasserthread

Mir wurde von einem Bautechniker der bei uns einen Wassereintritt im Keller begutachtet hat, unlängst „Erschließung“ gesagt als er davon gesprochen hat, dass man die Kanalanschlüsse gemacht hat. 🤷‍♂️

Aus dem schlussfolgere ich, dass beides Synonyme und ebenso bei uns üblich sind.
Da hat er vermutlich vom Anschluss des Hauskanals an den Öffentlichen gesprochen.
Du kannst zwar Erschließung statt Aufschließung sagen, aber umgekehrt ist mit Aufschließen immer nur das Herstellen der Ver- und Entsorgung auf öffentlichem Gut. Drum kein Synonym 😉
 
Da hat er vermutlich vom Anschluss des Hauskanals an den Öffentlichen gesprochen.
Du kannst zwar Erschließung statt Aufschließung sagen, aber umgekehrt ist mit Aufschließen immer nur das Herstellen der Ver- und Entsorgung auf öffentlichem Gut. Drum kein Synonym 😉
mWn ist
die "Aufschließung" eines Grundstückes der behördliche Vorgang, sprich Umwidmung von Grünland in Bauland inkl. den Genehmigungen für Kanal-, Strom- und Wasserzuleitung zum Grundstück, und...
die "Erschließung" eines Grundstückes die tatsächlichen materiellen Baumaßnahmen der Kanal-, Strom- und Wasserzuleitung zum Grundstück...

:schulterzuck:
 
mWn ist
die "Aufschließung" eines Grundstückes der behördliche Vorgang, sprich Umwidmung von Grünland in Bauland inkl. den Genehmigungen für Kanal-, Strom- und Wasserzuleitung zum Grundstück, und...
die "Erschließung" eines Grundstückes die tatsächlichen materiellen Baumaßnahmen der Kanal-, Strom- und Wasserzuleitung zum Grundstück...

:schulterzuck:
Nicht ganz aber fast, Aufschließung ist der Gemeindeseitig (von der öffentlichen Hand) zu leistende Teil, die Verpflichtung dazu ergibt sich aus der Bauland Widmung. Dementsprechend kann es nach einer Umwidmung (bis zur Herstellung) auch unaufgeschlossenes Bauland geben. Oftmals wird die Aufschließung zwar projektiert, aber erst mit Vorliegen von Baugenehmigungen für die Grundstücke ausgeführt.

Im Zuge des Verfahrens zum Erlangen der Baugenehmigung ist auch die geplante Ver- und Entsorgung des Objekt zu projektieren und einzureichen. Diese Erschließung des Grundstücks ist vom Bauwerber auszuführen, Kosten fallen zusätzlich für Anschlussgebühren an.
 
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