- Registriert
- 13.4.2003
- Beiträge
- 54.044
- Reaktionen
- 26.429
- Punkte
- 1.883
- Checks
- 1
Für viele (auch hier im Forum) ein Feindbild, aber wo wären wir Europäer heute ohne sie? Ich gebe zu, manchmal ärgere ich mich auch über Dinge, die da aus Brüssel über uns hereinbrechen. Nicht alles davon ist wirklich durchdacht. Und auch ich habe schon kritische Stellungnahmen hier gepostet. Werde das auch in Zukunft tun, bin aber dennoch für Europa!
Aber: Wo ist es besser? Wer möchte wirklich mit den Zuständen in Putins Russland tauschen. Demokratische Mitwirkung der Bürger ist dort wohl Fehlanzeige.
Aktuelles Beispiel, die Vorratsdatenspeicherung. Hier bei uns funktioniert auf jeden Fall die Gewaltentrennung. Dieser völlig überzogene Wunsch nach totaler Überwachung wurde vom EuGH jetzt gekippt. Übrigens waren an der Beschwerde wir Österreicher maßgeblich beteiligt.
Vorratsdatenspeicherung: Europas Richter stoppen Gier nach Daten
Aber: Wo ist es besser? Wer möchte wirklich mit den Zuständen in Putins Russland tauschen. Demokratische Mitwirkung der Bürger ist dort wohl Fehlanzeige.
Aktuelles Beispiel, die Vorratsdatenspeicherung. Hier bei uns funktioniert auf jeden Fall die Gewaltentrennung. Dieser völlig überzogene Wunsch nach totaler Überwachung wurde vom EuGH jetzt gekippt. Übrigens waren an der Beschwerde wir Österreicher maßgeblich beteiligt.
Vorratsdatenspeicherung: Europas Richter stoppen Gier nach Daten
Der Gerichtshof sehe in der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung und der Gestattung des Zugangs der zuständigen nationalen Behörden zu ihnen einen "besonders schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten". Außerdem sei der Umstand, dass die Vorratsdatenspeicherung die spätere Datennutzung ermögliche, ohne dass der Teilnehmer oder der registrierte Benutzer darüber informiert werde, geeignet, bei den Betroffenen ein Gefühl zu erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung sei. Die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass Handy- und Internetdaten von den Providern gesichert werden, die Speicherdauer variiert zwischen einzelnen EU-Ländern. In Österreich beträgt sie sechs Monate.
"Grenzen wurden überschritten"
Die Vorratsspeicherung von Daten sei nicht geeignet, den Wesensgehalt der Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten anzutasten. Die Speicherung habe zwar das Ziel des Schutzes des Gemeinwohls durch die Bekämpfung schwerer Kriminalität, doch habe der "Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie die Grenzen überschritten, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten musste".
Die Richtlinie erstrecke sich außerdem generell auf "sämtliche Personen, elektronische Kommunikationsmittel und Verkehrsdaten, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen", heißt es. Die Dauer der Vorratsdatenspeicherung, die mindestens sechs Monate und höchstes zwei Jahren vorsieht, wurde laut EuGH getroffen, "ohne dass die Richtlinie objektive Kriterien festlegt, die gewährleisten, dass die Speicherung auf das absolut Notwendige beschränkt wird".
Daten nicht ausreichend geschützt
Ferner biete die Richtlinie "keine hinreichenden Garantien dafür, dass die Daten wirksam vor Missbrauchsrisiken sowie vor jedem unberechtigten Zugang und jeder unberechtigten Nutzung geschützt sind". Schließlich gestatte die Richtlinie den Diensteanbietern, bei der Bestimmung des von ihnen angewandten Sicherheitsniveaus wirtschaftliche Erwägungen zu berücksichtigen, und gewährleiste nicht, dass die Daten nach Ablauf ihrer Speicherfrist unwiderruflich vernichtet werden", so der EuGH.