G
Gast
(Gelöschter Account)
Genau, es fallen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus jener Klausel von der Pensionisten betroffen sind.
Wenn ein Pensionist nebenbei arbeiten geht so hat er, bei Frühpension z.Bsp. eine Obergrenze von aktuell 384,00 Euro monatlich. Es ist ja Arbeit!
Wenn das ererbte Haus der Eltern eine Wohnung oder zwei zu vermieten hätte - Dann muss der Vermieter diese an der Finanz angeben.
Der Mietvertrag muss vergebührt werden und all die schönen Spielchen.
Wenn die Miete höher ist als die oben beschriebenen 384,00 so spielt das in diesem Fall keine Rolle, da dürfen es auch mehr sein, ohne dass die
eigene Pension gekürzt wird.
Wenn ein Pensionist nebenbei arbeiten geht so hat er, bei Frühpension z.Bsp. eine Obergrenze von aktuell 384,00 Euro monatlich. Es ist ja Arbeit!
Wenn das ererbte Haus der Eltern eine Wohnung oder zwei zu vermieten hätte - Dann muss der Vermieter diese an der Finanz angeben.
Der Mietvertrag muss vergebührt werden und all die schönen Spielchen.
Wenn die Miete höher ist als die oben beschriebenen 384,00 so spielt das in diesem Fall keine Rolle, da dürfen es auch mehr sein, ohne dass die
eigene Pension gekürzt wird.