Die größte Steuereform aller Zeiten?

ganz sicher....weil wenn die Einrichtung zum Beispiel mitverkauft wird, so interessiert das den Verkehrswert sachverständigen nüsse, oder muss der auch zB antiquitätensachverständiger sein ?
 
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ganz sicher....weil wenn die Einrichtung zum Beispiel mitverkauft wird, so interessiert das den Verkehrswert sachverständigen nüsse, oder muss der auch zB antiquitätensachverständeiger sein ?
Grunderwerbsteuer ist nur von Immobilien zu zahlen. Möbel zählen, wie der Name schon andeutet, nicht dazu. Daher sind Möbel für die Berechnung des Verkehrs- bzw. Marktwertes des Hauses irrelevant. Sie haben einen eigenen Verkehrswert (der bei Privatverkäufen für die Finanz jedoch irrelevant ist - außer sie ändern das beim nächsten Sparpaket).
 
Grunderwerbsteuer ist nur von Immobilien zu zahlen. Möbel zählen, wie der Name schon andeutet, nicht dazu. Daher sind Möbel für die Berechnung des Verkehrs- bzw. Marktwertes des Hauses irrelevant. Sie haben einen eigenen Verkehrswert (der bei Privatverkäufen für die Finanz jedoch irrelevant ist - außer sie ändern das beim nächsten Sparpaket).

also, tu weiter gscheiteln ....:winke:
ob da Marktwert was anderes ist oder ned
 
Der Verkehrswert ist laut Liegenschaftsbewertungsgesetz jener Preis, der bei einer Veräußerung einer Immobilie üblicherweise im Geschäftsverkehr erzielt werden kann.

Auf jeden Fall wird es für die Kinder, die Ehegattin, den Ehegatten teurer .......
 
... die Geister, die ich rief ... :mrgreen:

nix geist....schwaffler und ritter am weissen pferd...:kopfklatsch:

da im ef kannst einigen leuten leicht was erzählen....
ich bin froh, wenn ich eine endbesteuerung von 25% hätte...weisst :winke:
 
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Auf jeden Fall wird es für die Kinder, die Ehegattin, den Ehegatten teurer .......

auf jeden fall angeblich nicht, wenn ich der "Presse" glauben darf:

So würde ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 142 Quadratmetern im Burgenland auf einen Verkehrswert von etwa 186.500 Euro kommen. Der Einheitswert ebendieses Hauses läge bei 20.250 Euro. Nach der neuen Regelung wäre die Grunderwerbsteuer mit 932,50 Euro (0,5 Prozent von 186.500) somit sogar niedriger als nach der bisherigen mit 1.215 Euro (zwei Prozent vom Dreifachen von 20.250).
 
da im ef kannst einigen leuten leicht was erzählen....
Na dann erzähl halt weiter :schulterzuck:

ich bin froh, wenn ich eine endbesteuerung von 25% hätte...weisst :winke:
Ich verstehe diesen Satz nicht ... aber wahrscheinlich bin ich zu blöd dazu.

So würde ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 142 Quadratmetern im Burgenland auf einen Verkehrswert von etwa 186.500 Euro kommen. Der Einheitswert ebendieses Hauses läge bei 20.250 Euro. Nach der neuen Regelung wäre die Grunderwerbsteuer mit 932,50 Euro (0,5 Prozent von 186.500) somit sogar niedriger als nach der bisherigen mit 1.215 Euro (zwei Prozent vom Dreifachen von 20.250).
Das ist ein seltenes Extrembeispiel aus einer Gegend mit besonders günstigen Immobilienpreisen, oder es handelt sich um ein ziemlich altes, renovierungsbedürftiges Haus. Abgesehen davon wird sogar hier die Ersparnis von 280 Euro mit einiger Sicherheit von den Kosten des Gutachters mehr als aufgefressen.

Problematisch bei der neuen Grunderwerbsteuer sind weniger private Schenkungen und Vererbungen, vielmehr jedoch Betriebsübergaben. Da kann es im Extremfall sogar zu Liquiditätsproblemen kommen, und es hängen da halt immer auch Arbeitsplätze dran.
 
auf jeden fall angeblich nicht, wenn ich der "Presse" glauben darf:

So würde ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 142 Quadratmetern im Burgenland auf einen Verkehrswert von etwa 186.500 Euro kommen. Der Einheitswert ebendieses Hauses läge bei 20.250 Euro. Nach der neuen Regelung wäre die Grunderwerbsteuer mit 932,50 Euro (0,5 Prozent von 186.500) somit sogar niedriger als nach der bisherigen mit 1.215 Euro (zwei Prozent vom Dreifachen von 20.250).

In Wien auf jeden Fall. Dort, wo ich wohne, da hat vor 7 Jahren bereits eine Eigentumswohnung (105 m[SUP]2[/SUP]) 240.000.- Euro gekostet.
Gesetzt den Fall, der Besitzer einer solchen Wohnung heiratet. Dann darf nach seinem Ableben die Frau ordentlich blechen, nur damit sie weiter in der Wohnung bleiben kann.
 
Genau 25 %...bald werden es 27,5 % sein, aber des muss noch durch das Parlament gepeitscht werden.....*G*.
Aber im Gegensatz zur Arbeit, ein *Neppich*.
 
Dann darf nach seinem Ableben die Frau ordentlich blechen, nur damit sie weiter in der Wohnung bleiben kann.
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß ist das nicht zwangsläufig so. Wenn die Wohnung zB durch einen Ehevertrag ausgenommen worden ist, dann bestimmt. Aber wenn man das Grundbuch bei der Eheschließung entsprechend angepasst hat, landläufig als "anschreiben" bezeichnet, dann denke ich eher nicht weil die Wohnung beiden gehört.

Somit ist das mMn relativ...
 
Aber im Gegensatz zur Arbeit, ein *Neppich*.
IMHO der falsche Ansatz, denn das Geld welches ich investiere wurde schon komplett mit Lohnsteuer und SV Abgaben belegt, dh. das ist dann die 2te Steuer auf die gleiche Kohle ;) Bei Banken oder Investmentfirmen mag die Sache ja anders aussehen, aber für den privaten finde ich das schon scharf... :confused:
 
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß ist das nicht zwangsläufig so. Wenn die Wohnung zB durch einen Ehevertrag ausgenommen worden ist, dann bestimmt. Aber wenn man das Grundbuch bei der Eheschließung entsprechend angepasst hat, landläufig als "anschreiben" bezeichnet, dann denke ich eher nicht weil die Wohnung beiden gehört.

Denke ich auch! Anders bei einer Scheidung, da kann es richtig teuer werden, aber nicht erst nach der Steuerreform und auch hier MUSS ein Sachverständiger den Verkehrswert der gemeinsamen Liegenschaft schätzen.

Trotz alle dem erachte ich die Steuerreform für sinnvoll, viele werden davon profitieren, aber auch der eine oder andere das Nachsehen haben.
Es kann aber nicht sein, dass immer nur die Arbeitnehmer die Krot fressen müssen!
Ob die Umverteilung, wie angedacht funktionieren wird, ist eine andere Frage. Aber meines Erachtens gibt es noch genug Handlungsspielraum für eine gerechtere Gegenfinanzierung.
 
Denke ich auch! Anders bei einer Scheidung, da kann es richtig teuer werden, aber nicht erst nach der Steuerreform und auch hier MUSS ein Sachverständiger den Verkehrswert der gemeinsamen Liegenschaft schätzen.
Das ist natürlich die Kehrseite, denn bei einer Scheidung haben beide dann den gleichen Anspruch auf die Wohnung, unabhängig davon wer sie bezahlt hat (ev. vor der Ehe) oder woher sie kommt (ev. selbst geerbt) und somit muss einer den anderen auszahlen ;)
Es kann aber nicht sein, dass immer nur die Arbeitnehmer die Krot fressen müssen! Ob die Umverteilung, wie angedacht funktionieren wird...
Wobei mMn die mittleren Einkommen wie üblich abgezockt worden sind, zu Lasten der "armen Hackler". Aber wenigsten gibt's dieses Mal was :roll:
 
In Wien auf jeden Fall. Dort, wo ich wohne, da hat vor 7 Jahren bereits eine Eigentumswohnung (105 m[SUP]2[/SUP]) 240.000.- Euro gekostet.
Gesetzt den Fall, der Besitzer einer solchen Wohnung heiratet. Dann darf nach seinem Ableben die Frau ordentlich blechen, nur damit sie weiter in der Wohnung bleiben kann.

was ist ordentlich ?

Bei 500.000 Euro beträgt die Steuer somit 7750 Euro (1250 Euro für die ersten 250.000, 3000 Euro für die nächsten 150.000 Euro und 3500 Euro für die letzten 100.000 Euro).

Quasi eine Lawine, wenns dann eine Eigentumswohnung besitzt, wos vorher nicht angeschrieben war..:hahaha:
 
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Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß ist das nicht zwangsläufig so.

Was passiert, wenn die Wohnung zu gleichen Teilen beiden gemeinsam gehört? Ich weiß nicht, wie das jetzt geregelt ist. Und in Zukunft?

Dann bleiben noch die Nachkommen. Die brennen auf jeden Fall. Sie sind jedenfalls besser dran, wenn sie eine Gemeindewohnung "erben".

Einer, der dort wohnt (die Siedlung ist im Dreizehnten), hat mir erzählt, dass er etwas mehr als 300.- im Monat an Miete bezahlt.
 
Dann bleiben noch die Nachkommen. Die brennen auf jeden Fall. Sie sind jedenfalls besser dran, wenn sie eine Gemeindewohnung "erben".
Das sehe ich anders, denn wenn'st die Wohnung erbst und von mir aus 10.000€ - 20.000€ Steuern zahlen musst, heißt das ja noch lange nicht dass du die wirklich bezahlst. Wobei mit bezahlen gemeint ist dass du dieses Geld nicht zwangsläufig von deinem Einkommen / deinem Ersparten berappen musst, denn (ich gehe mal von mir aus) erbst du die Wohnung nicht wenn du sie brauchst. Soll heißen wenn ich mit zB 50 eine Wohnung erbe hab ich mir meine Existenz schon aufgebaut und die geerbte Wohnung wird vermietet, und genau diese Miete zahlt dann auch die Steuern. Bekommst weniger Miete weil die Wohnung kleiner ist, zahlst weniger Steuer und umgekehrt. Jetzt könnte man argumentieren dass x Jahre Miete für die Steuer drauf gehen, das stimmt, nur bleiben halt xx Jahre an Mieteinnahmen übrig...

Ich bin wirklich kein Freund von Steuern und betrachte unseren Staat als legitimen Nachfolger der Raubritter die sich als Robin Hood verkleiden, nur um uns mit ihrem deppaden Sozialgeschwafel über den Tisch zu siehen, klein zu halten, abhängig zu machen, Wohlstand zu verhindern und sich die Taschen voll zu stopfen (und ned nur die, siehe Häupl). Aber das ist eine einfache Rechnung und letztlich finanziert sich die Steuer selber...
 
Genau 25 %...bald werden es 27,5 % sein, aber des muss noch durch das Parlament gepeitscht werden.....*G*.
Aber im Gegensatz zur Arbeit, ein *Neppich*.

Es ist leider eine noch immer weit verbreitete Fehlmeinung, dass die "bösen" Unternehmer und Kapitalgeber nur 25% bzw. in Zukunft 27,5% an Steuern zahlen. Was dabei "vergessen" wird ist, dass bei Ausschüttungen einer GmbH oder AG vorher schon 25% Körperschaftssteuer zu zahlen war, d.h. die tatsächliche Versteuerung von Unternehmensgewinnen beträgt in Zukunft etwa knappe 46%. Berücksichtigt man, dass bei Kapitalerträgen keine Werbungskosten in Abzug gebracht werden dürfen (z.B. Depotgebühren, An- und Verkaufsspesen), ist der Steuersatz sogar noch höher. Im Fall der Kursgewinn-KESt ist zudem in einem Verlustjahr keine Gegenrechnung mit anderen Einkünften möglich, d.h. das Finanzamt kassiert zwar bei Kursgewinnen mit, für Kursverluste gibt es aber keine Gutschrift.

Nur auf Sparzinsen beträgt die KESt nominell nur 25%, und das soll angeblich auch so bleiben. Tatsächlich beträgt die "Steuer" auf Sparzinsen aber weit mehr als 100%, weil die Inflation - gerade in den letzten Jahren "dank" Mario Draghi - meist höher ist als die Sparzinsen. Die Inflation ist aber nüchtern betrachtet auch eine Steuer, und wenn Du ein Sparkonto mit 1% Verzinsung hast und die Inflation 2% beträgt, zahlst Du sozusagen 200% Steuern auf Sparzinsen, und das noch vor Abzug der KESt.

Bleibt noch die ImmoESt, die derzeit 25% des Veräußerungsgewinns beträgt und auf 30% erhöht werden soll. Im Prinzip ist gegen so eine Steuer nichts zu sagen. Nur sollte man auch Klartext reden, was die Einführung der Steuer im Jahr 2012 für Auswirkungen gehabt hat: Die Grundstückspreise haben einen Sprung nach oben gemacht - und weil auch Mieten vom Grundstückspreis abhängig sind (zumindest bei Neubauten), hat sich damit Wohnen insgesamt verteuert. Somit hat nicht der böse Immobilienhai die ImmoESt bezahlt, sondern im Effekt der vielzitierte "kleine Mann". Genauso wird sich die geplante Erhöhung der ImmoESt ab 2016 auf die Wohnkosten durchschlagen.

Was passiert, wenn die Wohnung zu gleichen Teilen beiden gemeinsam gehört? Ich weiß nicht, wie das jetzt geregelt ist. Und in Zukunft?
Dem Finanzamt ist es völlig egal, auf welchem Weg eine Immo-Übertragung zu Stande kommt. Wenn die Wohnung beiden zur Hälfte gehört und im Zuge der Scheidung zur Gänze der Frau zugesprochen wird, dann ist es aus Sicht des Finanzamts nichts weiter als die Schenkung des Hälfteanteils des Mannes an die Frau. D.h. aktuell muss die Frau 2% des dreifachen Einheitswerts dieses Hälfteanteils an Grunderwerbsteuer zahlen; nach der Steuerreform wird zunächst ein Gutachten notwendig sein, und es werden 0,5 bis 3,5% des damit ermittelten Verkehrswerts des Hälfteanteils an Steuern zu zahlen sein.

Es kann aber nicht sein, dass immer nur die Arbeitnehmer die Krot fressen müssen!
Wir können gerne einen Suderwettbewerb veranstalten, welche Berufsgruppe am ärmsten dran ist. ;) Aber ich halte das nicht für zielführend. Wenn du meinst, als Selbstständiger geht's Dir besser, steht es Dir frei, diesen Weg einzuschlagen.
 
Hallo Kater der *Erste*

Du hast Recht was die berühmten 25% angeht. Doch bei Investments die 30 und mehr Jahre schon veranlagt waren und noch sind, waren die Kurszuwächse
bei einigen derart exzessiv, dass die Abzüge hiervon leicht zu verschmerzen sind. Es ist im Grunde doch Geldzuwachs ohne Eigenleistung und dafür ist
es ganz schön fett. Man musste ja nur warten...*GG*.

Wenn die Oma ihr Häuschen verkauft und das Geld dem Enkel schenkt, so gibt es dafür keinerlei Abgaben.
Sonst nascht der Staat bei den Überschreibungs und Vererbungsgeschichten mit. Vom Notar und RA ganz abzusehen.

Geld unterm Kopfpolster wird auch in Zukunft nicht zu kontrollieren sein.
Muss jeder einzelne entscheiden ob es für ihn das Richtige ist.
 
Soll heißen wenn ich mit zB 50 eine Wohnung erbe hab ich mir meine Existenz schon aufgebaut und die geerbte Wohnung wird vermietet, und genau diese Miete zahlt dann auch die Steuern.

:hahaha:

Dir ist aber schon klar, dass du die Miete deinem Einkommen zurechnen und daher ebenfalls versteuern musst? Und ich habe in erster Linie Erben gemeint, die mit dem Erblasser gemeinsam in der Wohnung wohnen. Das können sowohl die Frau, aber auch Kinder sein. Ergo: mit einer Gemeindewohnung sind die besser dran.
 
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