Genau 25 %...bald werden es 27,5 % sein, aber des muss noch durch das Parlament gepeitscht werden.....*G*.
Aber im Gegensatz zur Arbeit, ein *Neppich*.
Es ist leider eine noch immer weit verbreitete Fehlmeinung, dass die "bösen" Unternehmer und Kapitalgeber nur 25% bzw. in Zukunft 27,5% an Steuern zahlen. Was dabei "vergessen" wird ist, dass bei Ausschüttungen einer GmbH oder AG vorher schon 25% Körperschaftssteuer zu zahlen war, d.h. die tatsächliche Versteuerung von Unternehmensgewinnen beträgt in Zukunft etwa knappe 46%. Berücksichtigt man, dass bei Kapitalerträgen keine Werbungskosten in Abzug gebracht werden dürfen (z.B. Depotgebühren, An- und Verkaufsspesen), ist der Steuersatz sogar noch höher. Im Fall der Kursgewinn-KESt ist zudem in einem Verlustjahr keine Gegenrechnung mit anderen Einkünften möglich, d.h. das Finanzamt kassiert zwar bei Kursgewinnen mit, für Kursverluste gibt es aber keine Gutschrift.
Nur auf Sparzinsen beträgt die KESt nominell nur 25%, und das soll angeblich auch so bleiben. Tatsächlich beträgt die "Steuer" auf Sparzinsen aber weit mehr als 100%, weil die Inflation - gerade in den letzten Jahren "dank" Mario Draghi - meist höher ist als die Sparzinsen. Die Inflation ist aber nüchtern betrachtet auch eine Steuer, und wenn Du ein Sparkonto mit 1% Verzinsung hast und die Inflation 2% beträgt, zahlst Du sozusagen 200% Steuern auf Sparzinsen, und das noch vor Abzug der KESt.
Bleibt noch die ImmoESt, die derzeit 25% des Veräußerungsgewinns beträgt und auf 30% erhöht werden soll. Im Prinzip ist gegen so eine Steuer nichts zu sagen. Nur sollte man auch Klartext reden, was die Einführung der Steuer im Jahr 2012 für Auswirkungen gehabt hat: Die Grundstückspreise haben einen Sprung nach oben gemacht - und weil auch Mieten vom Grundstückspreis abhängig sind (zumindest bei Neubauten), hat sich damit Wohnen insgesamt verteuert. Somit hat nicht der böse Immobilienhai die ImmoESt bezahlt, sondern im Effekt der vielzitierte "kleine Mann". Genauso wird sich die geplante Erhöhung der ImmoESt ab 2016 auf die Wohnkosten durchschlagen.
Was passiert, wenn die Wohnung zu gleichen Teilen beiden gemeinsam gehört? Ich weiß nicht, wie das jetzt geregelt ist. Und in Zukunft?
Dem Finanzamt ist es völlig egal, auf welchem Weg eine Immo-Übertragung zu Stande kommt. Wenn die Wohnung beiden zur Hälfte gehört und im Zuge der Scheidung zur Gänze der Frau zugesprochen wird, dann ist es aus Sicht des Finanzamts nichts weiter als die Schenkung des Hälfteanteils des Mannes an die Frau. D.h. aktuell muss die Frau 2% des dreifachen Einheitswerts dieses Hälfteanteils an Grunderwerbsteuer zahlen; nach der Steuerreform wird zunächst ein Gutachten notwendig sein, und es werden 0,5 bis 3,5% des damit ermittelten Verkehrswerts des Hälfteanteils an Steuern zu zahlen sein.
Es kann aber nicht sein, dass immer nur die Arbeitnehmer die Krot fressen müssen!
Wir können gerne einen Suderwettbewerb veranstalten, welche Berufsgruppe am ärmsten dran ist.
Aber ich halte das nicht für zielführend. Wenn du meinst, als Selbstständiger geht's Dir besser, steht es Dir frei, diesen Weg einzuschlagen.