Ehevertrag?

Es ist ja schon ein Grund einnen Ehevertrag zu machen, weil sich ja scheinbar gar niemand auskennt. außer natürlich goldmemberxxx;)
natürlich ist mir klar, dass ich ned 2 bis 3 häuser haben werde und die ex landet auf der straße mit nix. aber 1 1/2 häuser verlieren (nur ein besipiel^^) is ja auch ned das wahre gg
 
In getrennten Wohnungen leben sie ja auch nicht zusammen.
Sobald sie zusammenziehen, eine/r von beiden seine eigene Wohnung aufgibt und dies offensichtlich von Dauer ist, wird sein Verdienst auf den Unterhalt angerechnet. :winke:

So blöd ist aber niemand, heutzutage nehmen sich Partner EXTRA eine zweite Wohnung damit beide Harz4 bekommen .........
 
und wenn derjenige welcher Unterhalt zahlen müßte seine Arbeit hinschmeißt,dann schaut der andre auch in die Röhre...
 
@ingenieur23

Das ist so eine Sache mit Ehevertrag! - ich hatte beim liquidieren des EFH meiner Eltern (Einfamilienhaus), da meine Eltern seit 16.5.2012 wegen Dement im Altenheim sind, in einer Schachtel Testamente und Erberverträge gefunden.

Was ich Dir auf alle Fälle vorschlage - wenn Du älter bist, aber nicht, wenn Du über 80 bist, Dein Vermögen zu regeln, Falls Du Kinder hast - wegen dem Aufteilen, denn ich sehe jetzt den Aerger mit der Schwester, da sie ein Erbschleicherin ist - ......

Jetzt wo meine Eltern im Altenheim sind, sind die monatlichen Ausgagen hörer als das Einkommen

Was haltet ihr von einen Ehevertrag? Heutzutage gehen Ehen ja leider sehr oft zu bruch und man:down: kann dabei oft sehr schlecht ausseigen.
Speziell wenn der Mann schon wesentlich mehr Vermögen(z.B. Immobilien usw.) in die Ehe mitbringt. Ich würde nur mit Ehevertrag heiraten, in dem klar festgelegt wird, dass bei einer Scheidung Immobolien, Wertpapiere, usw. welche schon vor der Ehe in meinen Besitz waren, nicht aufgeteilt werden. Andererseits denke ich mir, es bedeutet quasi, dass ich mir schon vorher Gedanken über eine Scheidung mache.....:hmm:
Würde mich freuen, wenn ihr mir eure Meinung dazu sagt:)
 
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In Österreich macht ein Ehevertrag kaum Sinn. Überhaupt dann ned, wenn sich 2 Flachberger das Jawort geben. Die Kosten des Notariatsaktes sind weit besser in einem Kurzurlaub angelegt. Kurzinfo: In Österreich herrscht das Prinzip der Gütertrennung (im Gegensatz zu Deutschland wo Gütergemeinschaft gesetzlich vorgesehen ist). Unterhalt und Ehewohnung kannst sowieso ned regeln. Aber wer glaubt ohne nicht glücklich zu werden, der Anwalt bzw. Notar Ihres Vertrauens reibt sich schon die Hände.

Wenn sie vor der ehe und wärend der ehe arbeitet gibts keinen unterhalt !!!!

Sorry reproman, aber da muss ich Dir widersprechen, das ist - verzeih mir - absoluter Nonsens. Dem ist nämlich DEFINITIV nicht so! Ausnahme: Wieder mal der Unterhaltsverzicht.
Dieser kann jedoch nur direkt bei der Scheidung vereinbart werden, wird er mittels Ehevertrag für die Zeit nach einer eventuellen Scheidung vereinbart, ist dies sittenwidrig und daher obsolet.
Wie GOLDMEMBERxx schon geschrieben hat, wird diese bei sehr vielen einvernehmlichen Scheidungen auch vereinbart.

Zum Thema Gütertrennung noch etwas: Dies gilt - wie schon geschrieben - für die vor der Ehe angeschafften Güter bzw. für die Güter des ausschließlich persönlichen Gebrauchs eines Ehepartners ALLEIN. Ebenfalls in die Gütertrennung fallen Schenkungen und Erbschaften, auch wenn diese während der Ehe stattgefunden haben.
 
und wenn derjenige welcher Unterhalt zahlen müßte seine Arbeit hinschmeißt,dann schaut der andre auch in die Röhre...

Stimmt, aber viele treffen mit ihrem Arbeitgeber eine mündliche Vereinbarung das sie nur noch sechs Stunden am Tag oder halbtags arbeiten, dann steht weniger auf dem Lohnzettel und die Restsumme wird so ausgezahlt.
 
Ich habe meinen Mann geheiratet, da wußte ich rein gar nix über sein "Vermögen".
Es hat mich Null interessiert, weil ich aus Liebe geheiratet habe und ihn nicht gefragt habe, was er besitzt.
In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass er doch nicht so ganz unbemittelt ist.
Aber ganz ehrlich, es interessiert mich noch immer ned!
 
kein wunder, dass frauen heute immer noch so gerne heiraten, bei dem, was die männer hier so posten :mrgreen:
 
Zum Thema Gütertrennung noch etwas: Dies gilt - wie schon geschrieben - für die vor der Ehe angeschafften Güter bzw. für die Güter des ausschließlich persönlichen Gebrauchs eines Ehepartners ALLEIN. Ebenfalls in die Gütertrennung fallen Schenkungen und Erbschaften, auch wenn diese während der Ehe stattgefunden haben.

Das habe ich sinngemäß mit meiner Erklärung weiter oben gemeint, du hast es aber natürlich präziser formuliert. Die im Help.gv Link beschriebene Gütertrennung ist da eher unglücklich formuliert, wenn auch sachlich richtig. Die eheliche Wohnung, gemeinsam erworbene und genutzte Zweitwohnsitze, (Häuser, Villen, Schlösser..), Fahrzeuge e.t.c. werden natürlich bei der Scheidung falls nicht anders vereinbart, geteilt.

Zum Thema selbst nochmal - natürlich finde ich einen Ehevertrag ziemlich unromantisch, und wenn mir einer den Antrag macht, will ich mir bei Gott nicht denken "aber den lass ich einen Ehevertrag unterschreiben!", aber andererseits sollte man das Hirn nicht komplett abschalten.
 
So blöd ist aber niemand, heutzutage nehmen sich Partner EXTRA eine zweite Wohnung damit beide Harz4 bekommen .........
Da hast ja recht. Aber Du hast des mit den Wohnungen geschrieben.
Und wenn der TE Google bemühen würde, statt hier zu fragen, würde ihn das weiterbringen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da hast ja recht. Aber Du hast des mit den Wohnungen geschrieben.
Und wenn der TE Google bemühen würde, statt hier zu fragen, würde ihn das weiterbringen.

Genau, Onkel Google weiß fast alles und schließlich geht es hier um Sex ......... :hurra:
 
Ja Schatz heiraten wir aber erst unterschreibst das, denn könnte ja sein das du ne
Geldgierige Schlampe bist
Wenn er/sie nicht unterschreiben will denkt man sich aber auch seinen Teil. Wenn für jemanden Geld keine Rolle spielt, kann er ja auch den vom anderen vorgelegten Vertrag unterschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein vollständiger wechselseitiger Verzicht auf Unterhaltsansprüche kann durch einen Ehevertrag nicht vereinbart werden bzw. wäre im Fall einer Scheidung aufgrund von Sittenwidrigkeit nichtig.
Beispiel: Er/sie gibt einen sehr gut bezahlten Job auf, um sich um gemeinsame Kinder zu kümmern. Dann folgt die Scheidung - und er/sie steht ohne Job und ohne finanzielle Mittel da. In diesem Fall wäre ein Unterhaltsverzicht sittenwidrig. Auch Vereinbarungen, welche die Obsorge und den Unterhalt gemeinsamer Kinder betreffen, haben nur den Charakter von Absichtserklärungen. Im Fall der Scheidung haben sie keine verbindliche Wirkung. Die Entscheidung liegt schlussendlich beim Pflegschafts-Richter/Gericht.
Eheverträge sind in Österreich aufgrund der Gesetzeslage (Gütertrennung) von untergeordneter Bedeutung und "relativ" sinnlos. Eine Aufnahme der Vermögenssituation der Partner (wer was einbringt) zu Beginn der Partnerschaft/Ehe würde mE völlig ausreichen.
 

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