Einreisebestimmungen in Zusammenhang mit Covid-19

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weis jemand was man aktuell braucht wenn man einfach nur ein paar Stunden nach Deutschland fahren will? genügt ein 24 stunden test?
Mit Vorbehalt hinsichtlich der deutschen bzw bayrischen Regeln.

Wenn Du die 10 Tage davor nur in Österreich bzw nicht in einem definierten Risikogebiet warst, brauchst nach meinem Verständnis gar nix mehr für die Einreise.
Siehe Coronavirus: Situation in Deutschland
Alles Weitere hängt dann davon ab, was Du wo in Deutschland machst. Wenn Du nicht allein (oder nur mit Haushaltsmitgliedern) im Auto bist, sind in Bayern Masken, so glaube ich, nur mehr empfohlen. Aber generell sind die Regeln (Masken, Abstand) derzeit strenger als bei uns.

Bei der Wiedereinreise nach Ö musst die österreichische Einreise VO beachten. Dh GGG-Nachweis (ohne Registrierung) oder kein Nachweis plus Registrierung plus Test binnen 24h.
Du fragst nach 24hStunden Test. Die gelten dann als G-Nachweis, wenn sie "in einem behördlichen System erfasst sind".

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Wenn Du zB in Salzburg wieder einreist, kannst Du versuchen, mit der Ausnahme der Transitquerung zu argumentieren. Die VO gilt nämlich nicht für ...
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  • DE-Corona-Einreiseregeln_Kurzuebersicht.pdf
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Na ja, probieren wir halt einmal den Wechsel zurueck zum urspruenglichen Avatar-Bild


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Schauen wir dann einmal, wie das mit dem "Direktflug" formuliert wird (vor allem, ob diese drei Länder wirklich auf der grünen Liste bleiben).
Meiner Ansicht nach könnte sich da eine eindeutige Ungleichbehandlung ergeben (wenn nicht alle möglichen Umsteigeflughäfen tatsächlich bei der Landung eines Fluges von dort, also im Transitbereich, ebenfalls kontrollieren).

Edit:
Und was ist mit Kreta?

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14-Tage-Inzidenz in den letzten 4 Wochen

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Guten Morgen!
Gestern Abend kam mit Nummer BGBl II 344/2021 noch die angekündigte 2. Novelle zur (2.) Einreiseverordnung.
Sie gilt ab dem kommenden Dienstag, dem 03.08.

Dazu auch hier.

Ihr wisst, dass ich hinsichtlich Covid-Maßnahmen eher auf der strengeren (ich nenn sie daher auch "vernünftigeren") Seite bin. Aber nicht nur deshalb verleihe ich der VO nach einer ersten Durchsicht und dem Anhören des betreffenden Berichts im Morgenjournal taxfrei den Titel "Emmentaler-Verordnung". :kopfklatsch:

Der Inhalt an sich ist relativ einfach beschrieben:
Wer auf dem Luftweg aus NL, Sp oder CY einreist, muss einen negativen PCR-Test mit haben oder (doppelt oder J&J oder Genesen+1x) geimpft sein.

Wer den nicht mithat, muss sich vorher registrieren und direkt am Flughafen testen lassen.
Fuer die Bestaetigung des Genesenen-Status gibt es neue, recht strenge Formulare H und I (DE/EN) fuer die aerztliche Bestaetigung. Siehe dazu auch die Anmerkung am Ende dieses Postings.
(Die Registrierungsformulare D und E wurden uebrigens auch angepasst.)

Aber: Da beginnen schon die Eigenartigkeiten und Ausnahmen:
  • Wer sich am Flughafen testen laesst, kann sich, bis sie/er das Resultat erhaelt, frei bewegen. Keine Rede von selbstueberwachter Quarantaene usw.
  • Wenn man sich "aufgrund besonderer Umstaende" am Flughafen nicht testen lassen kann, darf man den PCR-Test "ausnahmsweise" binnen 24 h nachholen und sich waehrend dieser Zeit und der nachfolgenden Wartezeit ebenso frei bewegen.
  • Als "besondere Umstaende" wurden im Morgenjournal nicht nur naechtliche Landungen (wenn die Teststelle am Flughafen geschlossen ist) genannt, sondern auch, dass zB die Teststelle ueberlastet ist oder dass man nicht warten will/kann, bis man getestet wird (zB wenn man Kleinkinder dabei hat).
Ob diese Begruendungen in den Erlaeuterungen (RB) stehen, weiss ich nicht; diese sind noch nicht auf der Webseite des Gesundheitsministeriums abrufbar.

Weitere Fragen:
  • Ja, wie auch auf den Graphiken oben zu sehen, die drei Laender sind im Moment jene mit den "schlechtesten" Inzidenzen. Aber warum nicht auch Kreta? Urlauberfluege von dort sind genauso identifizierbar wie solche aus Zypoern oder Spanien.
  • Auch wenn es nicht explizit so in der VO steht, laesst es sich wohl so interpretieren: Es sind nur mit Direktfluegen Landende betroffen. Eine Meldepflicht von Passagierdaten gibt es seit Juni nicht mehr.
  • Fuer Einreisende auf dem Landweg (ich denke da vor allem an Auto- und Wohnwagentouristen aus den NL) gelten weiterhin die recht losen Regeln fuer die Einreise aus der EU - irgendein GGG-Nachweis (inkl nur Erstimpfung oder Antigentest) und Glaubhaftmachung, dass man die letzten 10 Tage nur in einem "gruenen" Land war - und alle drei bleiben ja gruene Laender. Easy cheesy.
Natuerlich wird argumentiert, dass strengere Kontrollen an den Strassengrenzen bzw Testmoeglichkieten an jedem einzelnen Grenzuebergang nicht durchfuehrbar sind. Aber die Grenzen waeren ja zB fuer Touristen aus den NL ja nicht gesperrt. Es koennte doch wirklich intensiv in deutschen (Verkehrsfunk) und niederlaendischen Medien kommuniziert werden, dass es viel einfacher ist, einen PCR-Test mitzubringen und dass sonst halt nur x einzelne groessere Grenzuebergaenge mit Testmoeglichkeit zur Verfuegung stehen.
Und, bevor Ihr mich der totalen Blauaeugigkeit zeiht: Das koennte zumindest strafbewehrt in der Verordnung stehen. Ich gebe mich keiner Illusion einer Lueckenlosigkeit hin. Aber jeder einzelne Infizierte, der sich dadurch zum Testen bewegen laesst und so identifiziert werden kann, ist ein Gewinn.

Gleiches gilt fuer die "Armen", die bei der Luft-Einreise aus den drei Laendern am Flughafen nicht getest werden koennen/wollen: Die sollten halt einfach einen Test mitbringen (wobei ich zugegebenermassen nicht weiss, wie die PCR-Testmoeglichkeiten in den Urlaubsgegenden in Spanien und Zypern sind). Wie waer's mit zumindest Antigen-Tests im Flugzeug?
Oder es sollte ihnen zumindest die selbstueberwachte Quarantaene bis zum Testresultat auferlegt werden.

Alles sehr emmentalerig!
*Staun- bis Wutanfall Ende*
...

... noch nicht ganz:
Ueberfragt bin ich (*staun, staun* - nicht weil ich ueberfragt bin ;), sondern weil mir das seltsam vorkommt :unsure:), ob
  • aus diesen drei Laendern mit dem Flugzeug (laut Par 5a(1)) oder
  • generell aus einem Virusvariantengebiet (laut Par 6(2))
zurueckkehrende Oesterreicher, die den Genesenen-Status elektronisch zertifiziert haben, auch das Formular H/I brauchen oder ob der wunderbare "gruene Pass" genuegt (siehe den neuen Par 10(3)).

Zum Abschluss:
Ich halt's mit Rainhard Fendrich, bleib im weiteren Sinn "bei meine Kumpani", pfeif auf Italien, Spanien und Zypern und geh ... zwar nicht ins Gänsehäufl, aber nach Kaernten auf Urlaub. Hoffentlich cluster-frei.
 
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Ich bin auch stark daran interessiert, diesen Thread als faktenbasiert zu erhalten. Aber es ist auch ein Faktum, dass in Deutschland eine umfassende GGG-Pflicht für Einreisende (zu Lande, zu Wasser und durch die Luft) konkret diskutiert wird - oder mehr.
Wollte ich nur angemerkt haben.

Ich erinnere mich an die damalige Diskussion über Fernfahrer auf der Brennerroute, die, aus Italien kommend, an der IT-AT-Grenze nachweisen mussten/sollten, dass sie nach Deutschland einreisen dürfen.
 
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Wer den nicht mithat, muss sich vorher registrieren und direkt am Flughafen testen lassen.
Darauf wird in der RB nochmals ausdrücklich hingewiesen - und es ist von durchaus praktischer Bedeutung:
Wer ohne Impf-, PCR-Test- oder Genesungsnachweis ins Flugzeug steigt, weil sie/er auf die Testmöglickeit am Flughafen vertraut, muss sich vorher (oder vielleicht spätestens im Flughafenbus nach der Landung :?: - ich weiß nicht, wie real-time das System ist) registriert haben!
 
Die Information zur Einreise nach Deutschland in ...
https://www.erotikforum.at/themen/e...sammenhang-mit-covid-19.1828213/post-15262786
... ist ja inzwischen ueberholt.

Da dies aber nicht das primaere Thema dieses Threads ist, verweise ich lediglich auf
Informationen zu Einreisebeschränkungen, Test- und Quarantänepflicht in Deutschland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

und
Corona-Einreiseregeln_August_2021_Update.pdf (bundesgesundheitsministerium.de)

Zum Thema eines raschen Besuchs in Deutschland (<24 h) bin ich unschluessig, wie der Text der Ausnahme (grammatikalisch) zu verstehen ist. Es kann schon sein, dass sich das "im Rahmen des Grenzverkehrs" auf beide danach genannten Situationen bezieht.

Par 6 (1) Personen, die ...
Z. 6 ... sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.

Diese Personen sind lt Par 6(3) Z.2 befreit, wenn sie auf dem Land- oder Wasserweg aus zB Oesterreich nach DE einreisen. Die Behauptung, aus Salzburg rasch uebers deutsce Ecke nach Lofer zu fahren, reicht nicht, weil die direkte Durchreise nur von Anmelde- und Quarantaenepflicht befreit, aber nicht von der allgemeinen GGG-Pflicht (Disclaimer!).
 
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Super Archie:up:
Bin froh das ich mit meiner Freundin mitn Auto in Spanien gewesen bin. Nach Italien null Kontrolle. Frankreich null Kontrolle. Spanien null Kontrolle. Selbes retour. Frei und wir sind gesund. Sie ist SW ebenfalls null Kontrolle in den LH. Wenn sie wo in Ö auf einen Kaffe geht kann es sein das ein G verlangt wird...
 
Die Rechtliche Begründung ist inzwischen veröffentlicht, und diese Ausre... , sorry, Ausnahmen sind wirklich von dort zitiert.
Anhang anzeigen 9128153
Das argumentatorische Herumwinden ist überhaupt ganz interessant zu lesen.
Wie war das doch mit dem Waschen ohne sich den Pelz nass zu machen?

Danke übrigens für Deinen quasi unermüdlichen Einsatz.

So nebenbei - es wird ja kräftig gemunkelt, dass die derzeitigen Bestimmungen (wieder) nicht im Gesundheitsmysterium entstehen....
Ich frage mich ja, wie "pandemie-müde" die Menschen wären, wäre Corona eine oder zwei 10er-Potenzen tödlicher.....
 
Schließe ich mich an Danke Archie und hoffe der Thread bleibt. Informativ für alle Reisenden. Und wäre Corona wie du sagst @Mitglied #186513 paar Potenzen höher müsste man sich echt Sorgen machen.
 
warum regst du dich über einen corona test auf?ist nicht so schlimm und sehr hilfreich.
 
Die gestrige Novelle der (2.) EinreiseVO 2021 (siehe oben) besteht aus zwei Teilen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten. Das ist wahrscheinlich sogar die uebersichtlichere Methode.

Wesentliche Aenderungen der 3. Novelle, die am Sonntag, dem 15.08. in Kraft tritt, sind:
  • Fuer die Einreise per Flugzeug aus den Niederlanden gelten nicht mehr die strengeren Regeln (Impfung oder PCR-Test). Die Niederlande sind damit wieder auf der "normalen" gruenen Liste. Die Sonderregeln bleiben fuer die Einreise per Flugzeug aus Spanien und Zypern aufrecht.
  • Mehrere Laender werden von der roten (Virusvarianten-) Liste gestrichen ... am interessantesten hier die Streichung von Grossbritannien. Zu "normalen Drittlaendern" (nicht "gruenen"!) Laendern werden auch Russland und Suedafrika, Botswana und Sambia, Indien und Nepal. Auf der Virusvarianten-Liste verbleiben Brasilien und Uruguay sowie die anderen Laender im suedlichen Afrika Eswatini (ex-Swaziland), Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe.
Eine kleine Klarstellung gibt es fuer Genesene, die aus einem nicht-gruenen Staat eingereist und in Quarantaene sind. Diese ist in den Erlaeuterungen zu Par 10(4) (Rechtliche Begruendung) näher erklaert (und mir im Urlaub zu kompliziert).
Ausserdem wurden die Einreiseregistrierungsformulare D und E den obigen Aenderungen angepasst und die Gueltigkeit der gesamten Einreise VO bis Ende September verlaengert.

Ein paar Tage Vorlaufzeit bekommen die Aenderungen der 4. Novelle, die dann am Mittwoch, dem 18.08. in Kraft tritt:
  • Entsprechend der Aenderung in der OeffnungsVO gilt auch bei der Einreise der alleinige Erststich mit einem auf zwei Impfungen ausgelegten Impfstoff nicht mehr als G-Nachweis. Dies gilt (wie im Geltungsbereich der OeffnungsVO) fuer AstraZ, BiontechPf und Moderna sowie fuer die nur fuer die Einreise (aber dann nicht fuer Zutritte im Inland) ausreichenden Impfstoffe Sinopharm und SinoVac sowie CoviShield.
  • Ausserdem entfaellt die Wartefrist nach der zweiten Impfung; Details auch dazu in den Erlaeuterungen.

OT: ☹ Urlaub geht zu Ende ...
 
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Wie war das doch mit dem Waschen ohne sich den Pelz nass zu machen?
Inzwischen wird nicht mehr gewaschen, die diversen Nachweise werden einfach gefälscht (ORF von gestern).
So nebenbei - es wird ja kräftig gemunkelt, dass die derzeitigen Bestimmungen (wieder) nicht im Gesundheitsmysterium entstehen....
Da könnte auch der Hinweis nützlich sein, dass die Verfassung in A (im Gegensatz zu D) das ganz anders vorsieht. Und gemunkelt heißt nicht, dass dieses Gerücht auch stimmt.
 
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