Guten Morgen!
Gestern Abend kam mit Nummer
BGBl II 344/2021 noch die angekündigte
2. Novelle zur (2.) Einreiseverordnung.
Sie gilt ab dem kommenden Dienstag, dem 03.08.
Dazu auch hier.
Ab Dienstag gelten für Reiserückkehrende sowie Urlauberinnen und Urlauber aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern auf österreichischen Flughäfen neue Regeln. Bei der Einreise muss entweder ein Nachweis über eine Vollimmunisierung oder ein negatives PCR-Testergebnis mitgeführt werden. Falls ein...
orf.at
Ihr wisst, dass ich hinsichtlich Covid-Maßnahmen eher auf der strengeren (ich nenn sie daher auch "vernünftigeren") Seite bin. Aber nicht nur deshalb verleihe ich der VO nach einer ersten Durchsicht und dem Anhören des betreffenden Berichts im Morgenjournal taxfrei den Titel
"Emmentaler-Verordnung".
Der Inhalt an sich ist relativ einfach beschrieben:
Wer auf dem Luftweg aus NL, Sp oder CY einreist, muss einen negativen PCR-Test mit haben oder (doppelt oder J&J oder Genesen+1x) geimpft sein.
Wer den nicht mithat, muss sich vorher
registrieren und direkt
am Flughafen testen lassen.
Fuer die Bestaetigung des
Genesenen-Status gibt es neue, recht strenge Formulare H und I (DE/EN) fuer die aerztliche Bestaetigung. Siehe dazu auch die Anmerkung am Ende dieses Postings.
(Die Registrierungsformulare D und E wurden uebrigens auch angepasst.)
Aber: Da beginnen schon die Eigenartigkeiten und Ausnahmen:
- Wer sich am Flughafen testen laesst, kann sich, bis sie/er das Resultat erhaelt, frei bewegen. Keine Rede von selbstueberwachter Quarantaene usw.
- Wenn man sich "aufgrund besonderer Umstaende" am Flughafen nicht testen lassen kann, darf man den PCR-Test "ausnahmsweise" binnen 24 h nachholen und sich waehrend dieser Zeit und der nachfolgenden Wartezeit ebenso frei bewegen.
- Als "besondere Umstaende" wurden im Morgenjournal nicht nur naechtliche Landungen (wenn die Teststelle am Flughafen geschlossen ist) genannt, sondern auch, dass zB die Teststelle ueberlastet ist oder dass man nicht warten will/kann, bis man getestet wird (zB wenn man Kleinkinder dabei hat).
Ob diese Begruendungen in den Erlaeuterungen (RB) stehen, weiss ich nicht; diese sind noch nicht auf der Webseite des Gesundheitsministeriums abrufbar.
Weitere Fragen:
- Ja, wie auch auf den Graphiken oben zu sehen, die drei Laender sind im Moment jene mit den "schlechtesten" Inzidenzen. Aber warum nicht auch Kreta? Urlauberfluege von dort sind genauso identifizierbar wie solche aus Zypoern oder Spanien.
- Auch wenn es nicht explizit so in der VO steht, laesst es sich wohl so interpretieren: Es sind nur mit Direktfluegen Landende betroffen. Eine Meldepflicht von Passagierdaten gibt es seit Juni nicht mehr.
- Fuer Einreisende auf dem Landweg (ich denke da vor allem an Auto- und Wohnwagentouristen aus den NL) gelten weiterhin die recht losen Regeln fuer die Einreise aus der EU - irgendein GGG-Nachweis (inkl nur Erstimpfung oder Antigentest) und Glaubhaftmachung, dass man die letzten 10 Tage nur in einem "gruenen" Land war - und alle drei bleiben ja gruene Laender. Easy cheesy.
Natuerlich wird argumentiert, dass strengere Kontrollen an den Strassengrenzen bzw Testmoeglichkieten an jedem einzelnen Grenzuebergang nicht durchfuehrbar sind. Aber die Grenzen waeren ja zB fuer Touristen aus den NL ja nicht gesperrt. Es koennte doch wirklich intensiv in deutschen (Verkehrsfunk) und niederlaendischen Medien kommuniziert werden, dass es viel einfacher ist, einen PCR-Test mitzubringen und dass sonst halt nur x einzelne groessere Grenzuebergaenge mit Testmoeglichkeit zur Verfuegung stehen.
Und, bevor Ihr mich der totalen Blauaeugigkeit zeiht: Das koennte zumindest strafbewehrt in der Verordnung stehen. Ich gebe mich keiner Illusion einer Lueckenlosigkeit hin. Aber jeder einzelne Infizierte, der sich dadurch zum Testen bewegen laesst und so identifiziert werden kann, ist ein Gewinn.
Gleiches gilt fuer die "Armen", die bei der Luft-Einreise aus den drei Laendern am Flughafen nicht getest werden koennen/wollen: Die sollten halt einfach einen Test mitbringen (wobei ich zugegebenermassen nicht weiss, wie die PCR-Testmoeglichkeiten in den Urlaubsgegenden in Spanien und Zypern sind). Wie waer's mit zumindest Antigen-Tests im Flugzeug?
Oder es sollte ihnen zumindest die selbstueberwachte Quarantaene bis zum Testresultat auferlegt werden.
Alles sehr emmentalerig!
*Staun- bis Wutanfall Ende* ...
... noch nicht ganz:
Ueberfragt bin ich (*staun, staun* - nicht weil ich ueberfragt bin
, sondern weil mir das seltsam vorkommt
), ob
- aus diesen drei Laendern mit dem Flugzeug (laut Par 5a(1)) oder
- generell aus einem Virusvariantengebiet (laut Par 6(2))
zurueckkehrende Oesterreicher, die den Genesenen-Status elektronisch zertifiziert haben, auch das Formular H/I brauchen oder ob der wunderbare "gruene Pass" genuegt (siehe den neuen Par 10(3)).
Zum Abschluss:
Ich halt's mit Rainhard Fendrich, bleib im weiteren Sinn "bei meine Kumpani", pfeif auf Italien, Spanien und Zypern und geh ... zwar nicht ins Gänsehäufl, aber nach Kaernten auf Urlaub. Hoffentlich cluster-frei.