Elektronische Tempobremse fürs Auto

alles akademisches geschwätz von uns altspatzen, die noch die zeiten erlebten, in denen das staatliche gängelband sehr lose war und wir frei waren! die jungen werden diese krot genauso fressen wie abschaffen des bargeldes, implantieren von chips mit bezahlfunktion welche dokumente ersetzen und als nebenwirkung halt gps.

ein paar generationen noch und es gibt allumfassende staatliche überwachung!
 
...ned wirklich...weil wenns GPS unterstützt ist, dann weiß das das System ja tatsächlich!

das weiss oft net amal der Grundbesitzer selbst wirklich, daher zweifle ich das das GPS bzw ein GPS basiertes system das so ohne weiters schafft. - Wennst deinen Grund net einzäunst und absperrst, kannst ev - mit wenig Aussicht auf Erfolg - mit dem öffentlichen Amt streiten, wennst dort - auf deinem eigenen Grund und Boden - etwas machst, was nicht dem KFG bzw der STVO entspricht.

...wenn du damit nicht öffentliche Verkehrsflächen meinst, kannst dort rumfahren mit was du willst.....solange es dir der Besitzer des Grundstücks es erlaubt.

siehe oben.

ausserdem , wenn das allzuleicht zu deaktivieren geht, wern die pöhsen Verkehrsrowdys das ja sofort und immer machen. Das kann ja auch net der Sinn der Sache sein, bzw wird das Auge des Gesetzes das scharf beobachten. Das geht dann ordentlich ins Schmalz wenns dich aufklatschen. Siehe Tempobegrenzer bei Nutzfahrzeugen.
 
alles akademisches geschwätz von uns altspatzen, die noch die zeiten erlebten, in denen das staatliche gängelband sehr lose war und wir frei waren! die jungen werden diese krot genauso fressen wie abschaffen des bargeldes, implantieren von chips mit bezahlfunktion welche dokumente ersetzen und als nebenwirkung halt gps.

ein paar generationen noch und es gibt allumfassende staatliche überwachung!

und man kann den Leuten das noch als tolle Errungenschaften einidrucken.

Wennst weisst, was alles möglich war, und dir der gebührende Respekt vor der Obrichkeit net schon mit der Muttermilch eingetrichtert wurde, fallt dir auch heut trotzdem noch so manches ein. :lalala::lalala:
 
das das GPS bzw ein GPS basiertes system das so ohne weiters schafft.
Naja...100%ig wird's ned klappen...aber eine Straßen wird's schon vom Red-Bull-Ring unterscheiden können.

Das was lästig sein wird, werden die ständigen Updates sein......damit könnten dich die Pücher von der Autoindustrie dich ordentlich abzocken.
mit dem öffentlichen Amt streiten, wennst dort - auf deinem eigenen Grund und Boden - etwas machst, was nicht dem KFG bzw der STVO entspricht.

§1 StVo:

Geltungsbereich.

(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.

(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.

Und die Bestimmungen des KFG sind für Fahrzeuge anzuwenden, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind.
 
einbauen könnens viel.....ich wäre nur neugierig, wie schnell die Behörde beim aufstellen, der notwendigen digitalen Verkehrszeichen bundesweit schafft. da rinnt noch viel wasser in der Donau runter. gewünscht haben sie sich schon viel....:D
 
§1 StVo:

Geltungsbereich.

(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.

(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.

Und die Bestimmungen des KFG sind für Fahrzeuge anzuwenden, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind.

Wenn du beispielsweise ein asphaltierte Fläche vor deinem Büro hast, die nicht zweifelsfrei erkennbar als dein Grund markiert bzw eingezäunt ist, strafens dich dort wenns ein nicht dem KFG entsprechendes Fahrzeug abstellst. Ohne Kennzeichen zum Beispiel. Definitiv so, mit RA durchgegangen, keine Chance. Net "das hat mir der Schwager von meinem drittbesten Freund erzählt".

Der Büttel muss zweifelsfrei erkennen können, dass das Vehikel NICHT auf einer öffentlichen Verkehrsfläche steht. Ist das nicht so, ist dein Grund eben eine.
 
die nicht zweifelsfrei erkennbar als dein Grund markiert bzw eingezäunt ist
DAS ist der Knackpunkt:
......Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
notwendigen digitalen Verkehrszeichen
Wer sagt das die notwendig sind, wenn das GPS gestützt ist?
Hast ja jetzt schon in jedem Navi und auf Maps die Geschwindigkeitsbegrenzungen verzeichnet.
Beim 5er Mazda z. B. wird dir der Tacho UND die Beschränkung auf das HUD projiziert.
Allerdings muss da dann das Kartenmaterial immer up to date sein...
 
DAS ist der Knackpunkt:


Wer sagt das die notwendig sind, wenn das GPS gestützt ist?
Hast ja jetzt schon in jedem Navi und auf Maps die Geschwindigkeitsbegrenzungen verzeichnet.
Beim 5er Mazda z. B. wird dir der Tacho UND die Beschränkung auf das HUD projiziert.

is jo a a Häusl...

du bist verwirrt.... Digitalitis....

die digitalen Verkehrszeichn hat der @Mitglied #25356 ins Spü bracht
 
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