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Gast
(Gelöschter Account)
genau so eine dumme antwort habe ich mir erwartet!
nichts im hirn aber bloede sprueche klopfen!
wer im gesetz nachliest der weiss, dass nur dann jemand fussfesseln beantragen kann, wenn die freiheitsstrafe maximal 1 jahr betraegt. diese beguenstigung wird nur sehr restriktiv gehandhabt, weil viele richter der meinung sind, dass fussfesseln keine wirkliche strafe sind.
wenger als 10% aller antraege werden genehmigt. laut einer veroeffentlichten statistik einer zeitung war darunter kein einziger sexualstraftaeter.
wenn bloedheit weh tun wuerde muesstest du den ganzen tag schreien.
dein leben ist vermutlich nur auf vorurteilen aufgebaut sonst koenntest du nicht solchen schwachsinn behaupten.
bist zu blöd zum googlen????