Vergewaltigung zu Milde bestraft?

Insofern ist jedoch Vergewaltigung zu milde bestraft, als in Österreich viele Tatbestände der sexuellen Gewalt überhaupt nicht bestraft werden, die anderswo sehr wohl als Vergewaltigung strafbar sind. Zum Beispiel ist es keine Vergewaltigung, heimlich Drogen zu verabreichen, um so den Widerstand gegen Sex zu brechen. Sex, der unter Täuschung herbeigeführt wurde, ist in Österreich ebenfalls keine Vergewaltigung - und sogar strafffrei, anders als in Italien (um Schandloh geprellte Sexarbeiterin) und (kürzlich) Israel.

Zur Info aus aktuellem Anlass: Das Urteil aus Israel wurde am 26.01.2012 vom Obersten Gerichtshof bestätigt (nur im Strafmaß gemildert): Ein Mann, der eine Frau durch Täuschung über seine wahre Identität zu Sex verführt hat (er war verheiratet, die Frau suchte aber einen Ehepartner), hat einen strafbaren sexuellen Übergriff gegen die Frau begangen. Ein vergleichbares Urteil vor dem Obersten Gerichtshof in Kanada (27.05.2011): Wenn eine Frau aufgrund von BDSM Praktiken ohnmächtig wird, ist es strafbare sexuelle Gewalt, wenn ihr Sexpartner einfach weitermacht.
 
Einer Frau ein paar bacardi Cola ausgeben, ihr vor schwärmen wie schön sie sei und dass man Kinder mit ihr will... und schon stehst mit einem Fuß im Häfen.. oarg
 
Ein Mann, der eine Frau durch Täuschung über seine wahre Identität zu Sex verführt hat (...), hat einen strafbaren sexuellen Übergriff gegen die Frau begangen. Ein vergleichbares Urteil vor dem Obersten Gerichtshof in Kanada (27.05.2011): Wenn eine Frau aufgrund von BDSM Praktiken ohnmächtig wird
Gar so vergleichbar kommen mir die Fälle nicht vor.

Zum israelischen Fall ist zu sagen, dass durch Täuschung über die Identität der Person herbeigeführte Zustimmung zum Geschlechtsverkehr nach israelischem Strafrecht ausdrücklich unter Vergewaltigung fällt. Das ist keine Rechtsauslegung des Gerichtes, sondern steht so im Gesetz.
Ausführliche Darstellung des Falles: http://www.jpost.com/NationalNews/Article.aspx?id=255363
 
Zum israelischen Fall ist zu sagen, dass durch Täuschung über die Identität der Person herbeigeführte Zustimmung zum Geschlechtsverkehr nach israelischem Strafrecht ausdrücklich unter Vergewaltigung fällt.

Auch diese Strafbestimmung fällt bei mir in die Kategorie "paradox". So wie alle anderen Bestimmungen auch, die sich von "Wenn ich das vorher gewusst hätte, dann ....." ableiten.

Aber ich hoffe, das gilt geschlechtsneutral. Denn unlängst in der Disco hat mir ein Model vorgeschwindelt, sie sei ein armes Wäschermädel und nur daraufhin hab ich mich zum Sex hinreißen lassen. :mrgreen:

In Thailand kommt es sogar hin und wieder vor, dass dich das "Mädchen" über ihr wahres Geschlecht anschwindelt. Ist das auch Vergewaltigung?:hmm:
 
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Paradox ist es, weil der Begriff 'Vergewaltigung' verwendet wird und dieser im herkömmlichen Sinn etwas mit physischer Gewalt zu tun hat, wie dies beispielsweise bei einem Heiratsschwindler nicht der Fall sein muss.
Man kann aber schon diskutieren, ob die Enttäuschung die eine Frau durch einen Heiratsschwindler erlebt ein Delikt darstellt.
 
Man kann aber schon diskutieren, ob die Enttäuschung die eine Frau durch einen Heiratsschwindler erlebt ein Delikt darstellt.

Ja, aber eben nicht "Vergewaltigung". Wobei der klassische Heiratsschwindler ja was anderes will ......... meisten Geld. Und romantische Nächte sind ein Mittel zu diesem Zweck. Ich kenne eine sehr attraktive und in anderen Dingen auch kluge Frau, die auf einen solchen Typen herein gefallen ist. Gemeinhin sagt man, dass Männer schwanzgesteuert sind. Aber auch Frauen schalten da offenbar das Gehirn ab.
 
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Er war ja nicht "persönlich bekannt". Was nicht ausschließt, dass er sich per PN persönlich bekannt gemacht hat.

Ich kenne eine sehr attraktive und in anderen Dingen auch kluge Frau, die auf einen solchen Typen herein gefallen ist.

Ich will die Details dieser Geschichte gar nicht groß breit treten. Die Betroffene würde ansonsten vielleicht von jemandem erkannt. Aber sie hat das sicher nie als "Vergewaltigung" empfunden. Dass ihr Sparbuch weg war, das hat die sicher härter getroffen. Weiß der Teufel, wie der Knabe an das Losungswort heran gekommen ist. Würde heute sowieso sehr schwierig sein, weil man für höhere Beträge nun immer einen Ausweis braucht.
 
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Gar so vergleichbar kommen mir die Fälle nicht vor.

Die Gemeinsamkeit: Beide sind Fälle zur modernen Gesetzgebung gegen Vergewaltigung. Während traditionelle Rechtssysteme darunter bloß die Anwendung brutaler Gewalt verstehen, geht die moderne Gesetzgebung davon aus, dass es darauf ankommt, dass die sexuelle Autonomie geschützt wird. Und zur sexuellen Autonomie gehört die volle Entscheidungsfreiheit (wie in Kanada). Die wird bei der Anwendung brutaler Gewalt offensichtlich verletzt (klassische Vergewaltigung) - und es sind in so einem Fall höhere Strafen gerechtfertigt (für die Gewalt plus für die Verletzung der Autonomie). Doch die Verletzung der sexuellen Autonomie kann auch bewiesen werden, wenn keine brutale Gewalt im Spiel ist (etwa Sex nach heimlicher Verabreichung von Drogen) - und dann sollte dieser Eingriff in das Sexualleben auch als Sexualverbrechen bestraft werden. Die Fälle in Israel und Kanada zeigen, dass solche Gesetze funktionieren (ebenso der Fall der SW aus Italien) - und meistens ohnedies nur "klassische" Vergewaltiger überführt werden. In Österreich hapert es hingegen sogar mit der Bestrafung der "klassischen" Vergewaltigung - weil ja die Ermittler die Verletzung der sexuellen Autonomie gar nicht sehen, sondern nur die Gewalt, und sie damit "einäugig" ermitteln müssen.
 
Ja, Aber auch Frauen schalten da offenbar das Gehirn ab.

frauen schalten nur dann das hirn ab wenn sie sich in ein torschusspanik befinden, das heisst: es betrifft vermutlich fast ausschliesslich frauen im fortgeschrittenen alter.
 
dann sollte dieser Eingriff in das Sexualleben auch als Sexualverbrechen bestraft werden.
Was soll "sollte" suggerieren?
Wenn jemand eine Person betäubt oder ihre Willensfreiheit wesentlich beeinträchtigt, um sie sexuell zu missbrauchen, dann ist das auch in Österreich tateinheitlich Vergewaltigung.
Wenn jemand nur eine bestehende Bewusstlosigkeit ausnutzt (ohne die Bewusstlosigkeit mit dem Vorsatz des sexuellen Missbrauchs herbeigeführt zu haben), fällt es halt unter § 205 StGB Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person. (Der kanadische Fall würde wohl darunter fallen.)

Aber ich hoffe, das gilt geschlechtsneutral.
Nach meinen Informationen kann in Israel nur eine Frau vergewaltigt werden. (Es gab vor Jahren eine Initiative das zu ändern. Da dürfte aber nichts daraus geworden sein.)
 
Einer Frau ein paar bacardi Cola ausgeben, ihr vor schwärmen wie schön sie sei und dass man Kinder mit ihr will... und schon stehst mit einem Fuß im Häfen.. oarg

etwas übertrieben dargestellt, trotzdem enthält dein beitrag einen wahrhaften kern.
es gibt - so unglaublich es auch klingt - so etwas wie eine erwünschte vergewaltigung. der bekannteste fall betrifft mark tyson.
eine tänzerin beschuldigte ihn der vergewaltigung. was war geschehen: tyson lud einige mädchen auf sein zimmer ein, alle bis auf desiree washington lehnten ab, weil sie wussten, tyson würde sich nicht mit händchenhalten zufrieden geben. obwohl desiree vorher gewarnt wurde nahm sie die einladung an.
die bisher vermögenslose desiree wurde nach ihren angaben vergewaltigt und erhielt zig millionen $ schadenersatz vom gericht zugesprochen und tyson landete im knast.
die gerüchte sind bis bis heute verstummt, dass es sich hier um eine gewünschte vergewaltigung gehandelt hat, um so mehr, als sie bereits früher jemandem fälschlicherweise der vergewaltigung beschuldigt hat.
eine vergewaltigung die sich für das mädchen zweifellos finanziell gelohnt hat!
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13683988.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Einer Frau ein paar bacardi Cola ausgeben, ihr vor schwärmen wie schön sie sei und dass man Kinder mit ihr will... und schon stehst mit einem Fuß im Häfen.. oarg
bin ich froh .... in Siam darf man noch ungestraft Komplimente machen. :haha:
 
Was soll "sollte" suggerieren?
Wenn jemand eine Person betäubt oder ihre Willensfreiheit wesentlich beeinträchtigt, um sie sexuell zu missbrauchen, dann ist das auch in Österreich tateinheitlich Vergewaltigung.

Die Einschränkung "wesentlich" ist hier "wesentlich": Wenn jemand einer Frau heimlich flüssiges Kokain verbreicht, sie nicht ohnmächtig wird, aber zu benommen, um sich gegen Sex zu wehren, so ist das nach OGH weder Vergewaltigung, noch Körperverletzung. Wenn das Kriterium der mutwilligen Beeinträchtigung ihres freien Willens herangezogen werden könnte, wäre das eindeutig ein Sexualverbrechen.
 
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