Vergewaltigung zu Milde bestraft?

Du ignorierst, was ich sage um dann wieder mich zu zitieren und etwas völlig anderes daraus zu konstruieren. um es klarer zu sagen: DIE HINWEISE waren auf borer und türk gemünzt, nicht auf kachelmann und dsk. natürlich sind diese beiden auch keine justizopfer, sondern opfer von frauen die aufgrund seltsamer motive (erhoffter und im fall borer auch stattgefundener geldregen im fall von türk zumindest wichtigtuerei) promis anklagen als vergewaltiger.

Gerade der Fall Andreas Türk zeigt, wie du dir Fakten um des Rechthaben willens zurechtbiegst.

Zur Rekapitulation: Andreas Türck, damals der "Erotischste TV-Entertainer Deutschlands", wurde 2005 angeklagt, dass er in der Nacht vom 24. auf den 25. August 2002 Katharina B., eine Bankangestellte, die er kurz zuvor in einer Bar kennengelernt hat, am Heimweg unter Gewaltanwendung zum Oralverkehr gezwungen habe. Katharina B. rief gleich nach dem Vorfall einen Freund an und erzählte ihm von dem Erlebnis. Das Gespräch wurde von der Polizei abgehört, weil dieser Freund als Drogenhändler verdächtigt wurde. Die nun von Amts wegen eingeleiteten Ermittlungen haben schließlich zur Anklage geführt.

Es ist also im Fall Türk keine Rede davon, dass ihn eine Frau mit Schädigungsabsicht ("Wichtigtuerei") angezeigt hätte. Dass seine Karriere durch eine solche Anklage gelitten hat, liegt daran, dass er zum Geldscheffeln eine Branche gewählt hat, wo er sich als Person des öffentlichen Interesses auch nur halten kann, solange er in der Gunst des wankelmütigen Publikums steht. Mit diesem Wissen hätte er eben vorsichtiger mit seinen Sexualleben sein müssen ... ebenso wie Kachelmann, ebenso, wie DSK. Nun, als Unternehmer, ist das Sexleben von Türk für die Öffentlichkeit uninteressant.
 
Gerade der Fall Andreas Türk zeigt, wie du dir Fakten um des Rechthaben willens zurechtbiegst.

Zur Rekapitulation: Andreas Türck, damals der "Erotischste TV-Entertainer Deutschlands", wurde 2005 angeklagt, dass er in der Nacht vom 24. auf den 25. August 2002 Katharina B., eine Bankangestellte, die er kurz zuvor in einer Bar kennengelernt hat, am Heimweg unter Gewaltanwendung zum Oralverkehr gezwungen habe. Katharina B. rief gleich nach dem Vorfall einen Freund an und erzählte ihm von dem Erlebnis. Das Gespräch wurde von der Polizei abgehört, weil dieser Freund als Drogenhändler verdächtigt wurde. Die nun von Amts wegen eingeleiteten Ermittlungen haben schließlich zur Anklage geführt.

Es ist also im Fall Türk keine Rede davon, dass ihn eine Frau mit Schädigungsabsicht ("Wichtigtuerei") angezeigt hätte. Dass seine Karriere durch eine solche Anklage gelitten hat, liegt daran, dass er zum Geldscheffeln eine Branche gewählt hat, wo er sich als Person des öffentlichen Interesses auch nur halten kann, solange er in der Gunst des wankelmütigen Publikums steht. Mit diesem Wissen hätte er eben vorsichtiger mit seinen Sexualleben sein müssen ... ebenso wie Kachelmann, ebenso, wie DSK. Nun, als Unternehmer, ist das Sexleben von Türk für die Öffentlichkeit uninteressant.

wenn du schon rekapitulierst, wie wärs dann mit einer vollständigen rekapitulation? man muss nicht unbedingt zur polizei rennen um wichtigtuerisch zu sein. die frau hat nach aussage des mannes, den sie da angerufen hatte zwei wochen zuvor behauptet gehabt, vergewaltigt worden zu sein. desweiteren gab es bei dem vorfall zwei zeugen, die in sichtweite standen und von gewaltanwendung nichts erkennen konnten - eine zeugin war eine freundin des mutmasslichen opfers und von daher eher nicht in den einflussbereich türcks zuzurechnen. aber passt zu dir dass du mir vorwirfst was du selber tust. entweder ist deine recherche oder dein gedächtnis schlecht, oder --- naja alles muss man ja nicht aussprechen was man denkt
 
wenn du schon rekapitulierst, wie wärs dann mit einer vollständigen rekapitulation?

In dieser Diskussion geht es darum, dass behauptet wurde, die Karriere von Männern wurde aufgrund von falschen Vergewaltigungs-Anzeigen von Frauen zerstört. Als Beispiel hast du Türck genannt. Das für diese Diskussion wesentliche Fakt zu diesem Fall ist, dass das Verfahren gegen Türck von Amts wegen eingeleitet wurde (abgehörtes Telefonat) und eben NICHT aufgrund einer Anzeige der Frau.

Völlig schleierhaft ist mir, wie der von dir erwähnte "Fall Borer" diese These von den verleumderischen Frauen stützen soll.
 
DSK ist also keinesfalls Justizopfer

Die Rolle der amerikanischen Justiz in diesem Fall ist jedenfalls zu hinterfragen. Aber so, wie sich der Fall zuletzt dargestellt hat, scheint er das Opfer einer Prostituierten sein, die einfach noch mehr Geld aus der Sache schlagen wollte.

Wenn die Anklagebehörde in den USA einen derartigen Rückzieher macht, dann müssen die Zweifel an der "Zeugin" wohl sehr massiv sein. Denn dieser Rückzieher wird die Karriere des verantwortlichen Staatsanwaltes sicher nicht voran treiben.
 
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wie sich der Fall zuletzt dargestellt hat, scheint er das Opfer einer Prostituierten sein, die einfach noch mehr Geld aus der Sache schlagen wollte.

Diese Verteidigungsstrategie kann aber auch nach hinten losgehen, spätestens bei einem Prozess in Paris, weil aus vielen Vergewaltigungsprozessen bekannt ist, dass sich die Täter als Opfer aufreizend gekleideter Frauen darstellen, die es ja nicht anders gewollt hätten. Damit kann sich in den Augen der Richter das Bild verfestigen, dass DSK sich wie ein schuldiger Vergewaltiger verhält.

Und selbst wenn das Zimmermädchen in NY Prostituierte gewesen wäre: Soll sie dann deshalb nicht mehr vor Vergewaltigung geschützt werden?
 
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Und selbst wenn das Zimmermädchen in NY Prostituierte gewesen wäre: Soll sie dann deshalb nicht mehr vor Vergewaltigung geschützt werden?

Falsche Kausalität. Angeprangert wird, dass sie aus Bereicherungsabsicht eine Nichtvergewaltigung als Vergewaltigung darstellt und nicht dass sie ja nur eine vergewaltigte Prostituierte ist.
 
Und selbst wenn das Zimmermädchen in NY Prostituierte gewesen wäre: Soll sie dann deshalb nicht mehr vor Vergewaltigung geschützt werden?


So wie ich das zuletzt gelesen habe, dürfte es eben keine Vergewaltigung gewesen sein. Aber ich kann dir jetzt leider keine Quellen mehr zitieren, denn ich war ja einige Zeit "forumslos" unterwegs. Allerdings spricht der ganze Ablauf eher dafür, dass der (orale) Sex doch einvernehmlich war ...... zuerst noch die Arbeit zu Ende führen, danach telefonieren und erst dann "Vergewaltigung" schreien.:fragezeichen:

Nun wird es in österreichischen Beherberbungsbetrieben nicht die Regel sein, dass Zimmermädchen nebenbei auch Sex anbieten. Aber andere Länder, andere Sitten. Und ich könnte dir sofort ein Land nennen, wo eine derartige Anfrage vom Zimmermädchen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht abgelehnt werden würde.
 
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.......um dann einem weiteren Prozess ins Auge zu blicken.......:mrgreen:

Zunächst einmal einer Anschuldigung. Ob´s zu einem Prozess reicht, das wird sich zeigen. Und .... vor einer Verurteilung steht halt die Unschuldsvermutung.
 
Auch in den USA ist keinesfalls sicher, ob nicht ein Zivilprozess folgt ... oder DSK außergerichtlich Schadenersatz leistet. Wie der Fall OJ Simpson gezeigt hat, kann auch nach einem strafrechtlichen Freispruch für Mord eine Verurteilung zu Schadenersatz für diesen Mord folgen.

Was das Ermittlungsverfahren in Frankreich betrifft: Die Delikte im Zusammenhang mit Vergewaltigung erfordern keine Gewalt, anders als in Österreich. Daher ist auch der Versuch einer Vergewaltigung leichter beweisbar: Nach § 222.22 Strafgesetz kann ein sexueller Angriff durch Gewalt, Zwang, Drohung oder Überraschung erfolgen; Vergewaltigung ist es im Fall einer sexuellen Penetration. Nach Juris-Classeur wurde 1973 ein Täter wegen Vergewaltigung verurteilt, der eine Frau im Auto geküsst hat, obwohl sie ihn gebeten hat aufzuhören. Die Frau ist freiwillig ins Auto gestiegen, hat zunächst die Küsse akzeptiert und auch später keinen Widerstand geleistet. 1995 wurde ein Mann verurteilt, der von einer Frau durch Täuschung Einverständnis zu Sex erhielt (damit wurde eine Überraschung erzeugt). Was das Verhalten von DSK betrifft, so scheint es in Frankreich einige Zeuginnen zu geben, deren Erlebnisse mit diesen Fallbeispielen vergleichbar erscheinen.
 
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Wie der Fall OJ Simpson gezeigt hat, kann auch nach einem strafrechtlichen Freispruch für Mord eine Verurteilung zu Schadenersatz für diesen Mord folgen.

Aber damals war der Kläger oder die Klägerin vermutlich nicht mit dem Handikap belastet, notorisch zu lügen.
 
ich finde es super das sich alle auf die seite der frauen schlagen,finde natührlich das vergewaltigung hart bestraft gehöhrt,nur darf es nicht zum mittel für frauen werden (was bewiesener masen schon oft pasiert ist) sich an männer,egal ob freund,lebensgefährte oder ehemann zu rächen und sein leben aus rachsucht zu vernichten,
2. gibts auch in österreich männer die verrgewaltigt werden,von dehnen redet kein schwein,denn wenn sie es anzeigen sind sie von vorhinein als memmen abgestempelt sind,
 
ich finde es super das sich alle auf die seite der frauen schlagen

Ich schlage mich auf die Seite des Rechtes:

Anzeige - Vorerhebungen - Anklage oder auch nicht - Verurteilung oder Freispruch

Diese Abfolge sollte außer Streit stehen. In dieser Diskussion wurde überwiegend darüber diskutiert und fast gar nicht, ob in nachgewiesenen fällen das Urteil zu niedrig ist.
 
und fast gar nicht, ob in nachgewiesenen fällen das Urteil zu niedrig ist.

wie schon öfters erwähnt, Themenverfehlung der meisten hier, aber irgendwie logisch bei einem so sensiblen Thema....

und ich denke nicht, daß sich hier wer auf die Seite der Frauen schlägt, sondern wohl jeder auf die Seite der Opfer.....
 
Jene Fälle, wo es zu einem Schuldspruch gekommen ist. Wenn kein Schuldspruch erfolgt, dann kann man schwerlich über "zu milde Bestrafung" diskutieren. Nach meinem Verständnis gibt es doch ohne Schuldspruch keine Strafe, oder ist das inzwischen anders? :fragezeichen:

Offenbar herrscht hier folgende Vorstellung: Wie können wir unsere Rechtsordnung abändern, damit mehr Männer wegen Vergewaltigung ins Kittchen wandern? Der Lösungsansatz ist einfach: Beweislastumkehr ..... es genügt, den Mann zu beschuldigen. Kann er seine Unschuld nicht nachweisen, dann gehört er weg gesperrt.
 
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Nach meinem Verständnis gibt es doch ohne Schuldspruch keine Strafe, oder ist das inzwischen anders?

Rein gesetzlich nicht, aber vorverurteilt zu sein bzw nur in den Verdacht zu kommen, ein Vergwaltiger zu sein, kann man schon als Strafe ansehen, aber darüber wurde ausgiebig und emotionell diskutiert,finde ja wie Du, daß es bei der ursprünglichen Frage ja um abgeschlossene Fälle geht....
 
wenn eine Frau einen Mann vergewaltigt, das wird dann zu Milde bestraft. :roll::roll:
 
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