EU-Wahl am 7.6. - wer geht hin?

wen ja - wen werdet ihr wählen

  • SPÖ

    Stimmen: 12 14,3%
  • ÖVP

    Stimmen: 9 10,7%
  • FPÖ

    Stimmen: 23 27,4%
  • GRÜNE

    Stimmen: 18 21,4%
  • HPM

    Stimmen: 10 11,9%
  • BZÖ

    Stimmen: 5 6,0%
  • JuLis

    Stimmen: 7 8,3%

  • Umfrageteilnehmer
    84
  • Umfrage geschlossen .
Status
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Ob da nun Gschichtel über die bösen "Ostblockdiktaturen" (ich hätte diesen Begriff gleich von Beginn unter Anführungszeichen setzen sollen) vermutet werden, ist irrelevant. Es ging darum, festzuhalten, dass die EMRK eine politische Geschichte hat und viele Zusatzprotokolle und Erläuterungen aus politischem Kalkül in die EMRK aufgenommen wurden. Aber auch das ist nicht das Thema. Der springende Punkt ist nochmal:

Das Recht auf Leben ist unveräußerlich. Das heisst, es darf nicht von dritten Umständen abhängig gemacht werden und es darf nicht zum Gegenstand irgendwelcher politischer Erwägungen gemacht werden. Das Recht auf Leben gilt für den Rechtsträger absolut, unabhängig davon, ob nun Krieg oder Frieden, Unruhe, Bürgerkrieg, Aufstand, Mainzer Karneval oderwasauchimmer herrscht. Und genau das ist durch die EMRK nicht garantiert.

@gogolores: Der Staat hat deshalb kein Notwehrrecht, weil niemand Leib oder Leben des Staates bedrohen kann. Das Notwehrrecht ist ein Persönlichkeitsrecht.
 
Der Staat hat deshalb kein Notwehrrecht, weil niemand Leib oder Leben des Staates bedrohen kann. Das Notwehrrecht ist ein Persönlichkeitsrecht.
Aus juristischer Sicht weiß ich es nicht zu sagen, da bin ich nicht fachkundig genug.

Ich seh's eher mit dem Hausverstand: "der Staat" an sich ist ja nix.
Wenn ich einen Staat angreife, dann greife ich ja damit automatisch die Bürger dieses Staates an, und dem entsprechend kann ich diese Bürger auch an Leib und Leben bedrohen.
Nachdem es unter anderem Aufgabe des Staates ist, seine Bürger zu schützen, würde ich ihm auch ein Notwehrrecht einräumen.
 
vermutlich ist es völlig egal wenn man wählt, als ursachenwirkung.
aber eine stimme für rot oder grün würde ich in die kategorie kapitalverbrechen ordnen
 
Wenn ich einen Staat angreife, dann greife ich ja damit automatisch die Bürger dieses Staates an, und dem entsprechend kann ich diese Bürger auch an Leib und Leben bedrohen.
Nachdem es unter anderem Aufgabe des Staates ist, seine Bürger zu schützen, würde ich ihm auch ein Notwehrrecht einräumen.
:daumen:

http://www.stern.de/politik/historie/:Schleyer-Entf%FChrung-Ein-Foto-Welt/316877.html

http://www.spiegel.de/panorama/zeitgeschichte/0,1518,475807,00.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Entführung_des_Flugzeugs_Landshut

Es ist geradezu eine Pflicht des Staates, sich zu wehren wenn seine Bürger von Extremisten bedroht werden.
 
[schnipp-schnapp!] Der springende Punkt ist nochmal:

Das Recht auf Leben ist unveräußerlich. Das heisst, es darf nicht von dritten Umständen abhängig gemacht werden und es darf nicht zum Gegenstand irgendwelcher politischer Erwägungen gemacht werden. Das Recht auf Leben gilt für den Rechtsträger absolut, unabhängig davon, ob nun Krieg oder Frieden, Unruhe, Bürgerkrieg, Aufstand, Mainzer Karneval oderwasauchimmer herrscht. Und genau das ist durch die EMRK nicht garantiert. [schnapp-schnipp!]

[leicht OT, ich weiß!] Demnach wäre das Recht auf Leben ein absolutes Recht, unter keinen Umständen einschränkbar?
Keine Notwehr, keine Nothilfe? Wenn das Recht auf Leben in diesem Sinne absolut sein sollte, dann müsste der Staat beides unter Strafe stellen, da derzeit damit (unter anderem) auch gezieltes Töten zwecks Abwehr einer Gefahr erlaubt wird. Das würde dann die staatliche Garantiepflicht für das Leben beeinträchtigen.
Polizisten müssten in letzter Konsequenz ohne Schusswaffen Streife fahren oder gehen, denn wozu trägt man eine eindeutig tödliche Angriffs- und Abwehrwaffe mit sich herum, wenn nicht...? Na, das würde das Personalproblem bei der Polizei sicher im Handumdrehen lösen! :kopfklatsch:
Und das Bundesheer müsste natürlich auf der Stelle in "Bundes-Hochwasserschutz- und Überschallsportfliegerverein" umbenannt und entsprechend abgerüstet werden. Falls die "Wehrsportgruppe Olympia" - jede Ahnlichkeit mit real existierenden Sport- und Geselligkeitsvereinen ist natürlich reiner Zufall - dann auf die Idee käme, den Ballhausplatz mit Waffengewalt im Handstreich zu nehmen, würden wir in bewährter Form auf zivilen Ungehorsam vertrauen. Hat im Juli 1934 bekanntlich blendend funktioniert. :mauer:
Und natürlich wären wir in eins, zwei, drei wieder mittendrin in der schönsten Abtreibungsdebatte (zur Klarstellung: ich bin eindeutig Pro-Fristenlösung), denn es kann keiner ohne Heranziehung moralisch-ethischer Argumente bestimmen, wann das menschliche Leben beginnt. Diesen Elfmeterball ließe sich die "Aktion Leben" (oder wie die wichtigste Anti-Abtreibungsorganisation auch immer jetzt heißen mag) nicht entgehen. :hmm:
Höre ich da ein leises "Also, so war das nicht..."? Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass all diese Konsequenzen auf breite Zustimmung stoßen würden.
Ich glaube, in Wahrheit gibt es gar keine absoluten Rechte - und das ist gut so.
 
Nö, "unveräußerlich" bedeutet zunächst: es ist nicht übertragbar. D.h. es ist insofern ein absolutes Rechtsgut, als es nicht durch ein anderes Recht vermittelt oder abgegolten werden darf, es sei denn durch sich selbst. Klingt kompliziert, ist es nicht.

Bei Notwehr etwa steht das Recht auf Leben des einen gegen das Recht auf Leben des anderen. Derjenige aber, der einem anderen das Recht auf Leben streitig macht, gilt aber zugleich seinen eigenen Rechtstitel ab.

Die dem Staat übertragenen Hoheitsrechte können in einer der Abwägungslehre folgenden Rechtsgüterabwägung das Recht auf Leben in einem gewissen Ausmaß suspendieren. Wieweit dieses Ausmaß gehen darf ist sowohl Gegenstand der Staatstheorie als auch etwa der Todesstrafendebatte.

Bezüglich Abtreibung ist die juristische Definition der natürlichen Person zu berücksichtigen, die sich - nach der europäischen Rechtswirklichkeit - nicht auf einen Fötus erstreckt. Für die USA gilt seit 2004: http://domradio.de/news/artikel_17838.html

Das Ärgerliche ist, dass die oben erwähnte Debatte über die Erstreckung der Hoheitsrechte des Staates auch für die EU notwendig geworden ist, obwohl die EU gar kein Staat ist.

:confused:
 
Nö, "unveräußerlich" bedeutet zunächst: es ist nicht übertragbar. D.h. es ist insofern ein absolutes Rechtsgut, als es nicht durch ein anderes Recht vermittelt oder abgegolten werden darf, es sei denn durch sich selbst. Klingt kompliziert, ist es nicht.

Bei Notwehr etwa steht das Recht auf Leben des einen gegen das Recht auf Leben des anderen. Derjenige aber, der einem anderen das Recht auf Leben streitig macht, gilt aber zugleich seinen eigenen Rechtstitel ab.

Die dem Staat übertragenen Hoheitsrechte können in einer der Abwägungslehre folgenden Rechtsgüterabwägung das Recht auf Leben in einem gewissen Ausmaß suspendieren. Wieweit dieses Ausmaß gehen darf ist sowohl Gegenstand der Staatstheorie als auch etwa der Todesstrafendebatte.
Nau, wunderbar. :daumen:

Und wär's vielleicht möglich, das ganze noch einmal in einfachen und verständlichen deutschen Sätzen zu schreiben? Wir sind da auf keinem Juristenkongress, und wenn Du von Deiner hochgestochenen Formulierung nicht abrückst, wirst letztlich mit Dir allein diskutieren können. :)
 
Nau, wunderbar. :daumen:

Und wär's vielleicht möglich, das ganze noch einmal in einfachen und verständlichen deutschen Sätzen zu schreiben? Wir sind da auf keinem Juristenkongress, und wenn Du von Deiner hochgestochenen Formulierung nicht abrückst, wirst letztlich mit Dir allein diskutieren können. :)

Ich selbst mag diese Diskussion ja auch nicht. Für mich kann das Recht auf Leben durch kein anderes abgegolten werden. Am allerwenigsten durch Eigentumsrechte. Aber es ist leider so, dass ein gewisses Wirtschaftssystem Eigentumsrechte höher bewertet und diesen Umstand unbedingt im Rechtssystem unterbringen will - übertrieben ausgedrückt: wenn für Milchpackerldiebstahl die Todesstrafe gefordert wird.
:cry:

Nachsatz: wenn also eine Polizistenstaffel gegen Demonstranten knüppelt und somit deren Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, welches höhere Rechtsgut schützt die "Staatsgewalt" dann eigentlich? Das Leben anderer Bürger? Ja, sicher, wenn die Demonstranten gegen andere Bürger vorgehen. Wenn sie aber "nur" randalieren, dann sicher nicht. Dann werden Eigentumsrechte geschützt. Und werden damit höher gestellt als Rechte an Leib und Leben.

Der Kapitalismus stellt Gewinn über alles und folglich soll die Art und Weise, wie dieser Gewinn erzielt wird, auf alle Fälle nicht mehr verhandelbar sein. Das geht aber nur, wenn die Profitmaximierung unter allen Umständen legitimiert wird. Eine Gesellschaft, in der Plantagenarbeiter vergiftet werden dürfen, ohne dass sie eine rechtliche Handhabe dagegen haben, hat ein Problem. Eine Gesellschaft, in der Folgegenerationen mit Schulden belastet werden, ohne dass diese eine rechtliche Handhabe dagegen hätten und damit einigen wenigen Zeitgenossen der Gewinn gesichert wird, hat ein Problem.
 
vermutlich ist es völlig egal wenn man wählt, als ursachenwirkung.
aber eine stimme für rot oder grün würde ich in die kategorie kapitalverbrechen ordnen
Kapitalverbrechen ist ein historisch begründeter, mittlerweile nur noch umgangssprachlicher Begriff für eine besondere schwere, nach damaligem Recht mit dem Tode (Dekapitation) zu ahndende Straftat, beispielsweise für Mord, Vergewaltigung oder Verschwörung. Die Bezeichnung leitet sich vom lateinischen capitalis – deutsch: hauptsächlich; das Haupt (caput), den Kopf betreffend – ab. Ein Kapitalverbrechen ist also per Wortbedeutung ein Hauptverbrechen. Ursprünglich bezeichnete der Begriff mit dem Verlust des Lebens zu ahndende Straftaten.

Wie meinst das jetzt? Witzig? Ernst? Oder hast gar nicht viel darüber nachgedacht, vorm tippen? :hmm:


...Nachsatz: wenn also eine Polizistenstaffel gegen Demonstranten knüppelt und somit deren Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, welches höhere Rechtsgut schützt die "Staatsgewalt" dann eigentlich? Das Leben anderer Bürger? Ja, sicher, wenn die Demonstranten gegen andere Bürger vorgehen. Wenn sie aber "nur" randalieren, dann sicher nicht. Dann werden Eigentumsrechte geschützt. Und werden damit höher gestellt als Rechte an Leib und Leben.

Randalierende Demonstranten wurden in Ö. mWn noch nie erschossen.

Dass man sie mit körperlicher Gewalt daran hindern will Straßenzüge zu verwüsten, ist legitim, sag ich mal.
Sie nehmen sich das Recht heraus etwas kaputt zu machen was ihnen nicht gehört......warum sollte sich das der einzelne Bürger oder die Gemeinschaft der Bürger, der Staat, gefallen lassen?

Und wenn Demonstranten die ihnen gegenüberstehenden Polizisten beschimpfen und bespucken, zwischen Autoanzünden und Steine werfen, dann brauch' ich nachher auch nicht sagen: "Helfts mir, der böse Bulle hat mich g'haut!"

Dass aber immer wieder Menschen Fehler von Polizisten mit ihrem Leben bezahlen - auch in Österreich, nicht nur in Griechenland oder Frankreich - ist leider richtig und jedesmal tragisch. Eine politische Absicht steckt aber nicht dahinter. Todesschwadronen" existieren in Europa nirgendwo.
 

Was soll der Staat da anfangen? Vielleicht bei Amazon Bücher über obskure Verschwörungstheorien kaufen? Darauf weisen die Treffer dieser Google - suche ja hin :mauer:

Und damit hast du dich ja endgültig deklariert ....... nur wird deine KPÖ bei der Europawahl eine Lachnummer sein.

http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=4973&Itemid=248
 
Dass man sie mit körperlicher Gewalt daran hindern will Straßenzüge zu verwüsten, ist legitim, sag ich mal.
Sie nehmen sich das Recht heraus etwas kaputt zu machen was ihnen nicht gehört......warum sollte sich das der einzelne Bürger oder die Gemeinschaft der Bürger, der Staat, gefallen lassen?

:daumen: :daumen: :daumen:

Aber er wird es nicht begreifen und hängt lieber kommunistischen Verschwörungstheorien nach.
 
Nachsatz: wenn also eine Polizistenstaffel gegen Demonstranten knüppelt und somit deren Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, welches höhere Rechtsgut schützt die "Staatsgewalt" dann eigentlich? Das Leben anderer Bürger? Ja, sicher, wenn die Demonstranten gegen andere Bürger vorgehen. Wenn sie aber "nur" randalieren, dann sicher nicht. Dann werden Eigentumsrechte geschützt. Und werden damit höher gestellt als Rechte an Leib und Leben.

Das ist kein Auswuchs des Kapitalismus sondern lediglich die praktische Anwendung des Gewaltmonopols des Staates, das randalierende Demonstranten eben nicht beachten und sie daher zu Recht von der Exekutive an weiteren Straftaten gehindert und der Justiz zugeführt werden.

Ich sehe den Staat übrigens sehr wohl als selbstverteidigungsfähiges Völkerrechtssubjekt. Er zeichnet sich durch äußere Grenzen und eine innere soziale und rechtliche Struktur aus, die es gegen Angriffe zu verteidigen gilt.
 
Ich sehe den Staat übrigens sehr wohl als selbstverteidigungsfähiges Völkerrechtssubjekt. Er zeichnet sich durch äußere Grenzen und eine innere soziale und rechtliche Struktur aus, die es gegen Angriffe zu verteidigen gilt.

Damit bringst du es auf den Punkt. Aber das Recht auf Selbstverteidigung ist etwas gänzlich anderes als das Notwehrrecht.

Und den Papageien, die hier von Verschwörungstheorie gackern, möcht ich zuletzt noch die Biografie von Dr. Daniele Ganser hinstellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Daniele_Ganser

Daniele Ganser ist ein anerkannter Historiker und völlig unverdächtig, in irgendeiner politischen Richtung zu stehen. Die Fakten, die er über die stay behind-Organisationen und den inszenierten Terror recherchiert hat, werden von keinem seiner Historikerkollegen bestritten. Er gilt - im Gegenteil - als außergewöhnlich quellenkundig.
 
....Und den Papageien, die hier von Verschwörungstheorie gackern,

Hühner gackern, Papageien plappern..:lehrer:..und wichtig: user posten!

....Daniele Ganser ist ein anerkannter Historiker und völlig unverdächtig, in irgendeiner politischen Richtung zu stehen. Die Fakten, die er über die stay behind-Organisationen und den inszenierten Terror recherchiert hat, werden von keinem seiner Historikerkollegen bestritten. Er gilt - im Gegenteil - als außergewöhnlich quellenkundig.

Der Ganser und seine Recherchen sind ok, ja. Hat aber mit dem headliner des threads gar nix zu tun. Die NATO ist nicht dasselbe wie die EU.
Auch wenn viele EU-Länder gleichzeitig Mitglied in der NATO sind.
 
Hühner gackern, Papageien plappern..:lehrer:..und wichtig: user posten!
Offenbar gibt's "Schläfer" ned nur in der Terrorszene .... :shock:

Da dümpelt einer über Monate ganz harmlos und unauffällig in den Studio-Threads herum, um kurz vor Wahlen in die Diskussionsecke zu kommen, und hier zu agitieren ..... :roll:
 
Hühner gackern, Papageien plappern..:lehrer:..und wichtig: user posten!

Dass ich das Wort "gackern" vielleicht bewusst verwendet hab, wäre auch eine Möglichkeit? Willkommen am Tellerrand, es gibt Leben außerhalb und es tut nicht weh :lol::);)

Der Ganser und seine Recherchen sind ok, ja. Hat aber mit dem headliner des threads gar nix zu tun. Die NATO ist nicht dasselbe wie die EU.
Auch wenn viele EU-Länder gleichzeitig Mitglied in der NATO sind.

gogolores hat von "obskuren Verschwörungstheorien" gesprochen, irgend'n anderer wittert "kommunistische Verschwörungstheorien". Dagegen ist deine Einschätzung wirklich wohltuend sachlich, dafür mal danke.

Und es stimmt, dass wir das topic verlassen haben, aber die Ganser-Links waren eine Reaktion auf gogolores Landshut-Schleyer-Buback-Cocktail. Oh, da fallt mir ja leider noch ein: im Fall Buback fragt selbst der Sohn, Michael Buback, nach der Vewicklung der Geheimdienste:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,511402,00.html
 
Offenbar gibt's "Schläfer" ned nur in der Terrorszene .... :shock:

Da dümpelt einer über Monate ganz harmlos und unauffällig in den Studio-Threads herum, um kurz vor Wahlen in die Diskussionsecke zu kommen, und hier zu agitieren ..... :roll:

Steirerbua, es ist hmm... möglicherweise ein bisschen charakterlos, über Anwesende in der dritten Person zu sprechen.

(Dass ich anwesend bin siehst am grünen Punkterl, aber das weisst du ja.)
 
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