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Gast
(Gelöschter Account)
Nein, ist sie nicht, muss sie auch nicht sein. Sie ist eine Union von Staaten, die die Demokratie alle in ihrer Verfassung verankert haben. Und ohne einer solchen demokratischen Verfassung kann kein Land Mitglied der EU werden.
Doch, die Vereinbarkeit mit den demokratischen und den rechtsstaatlichen Prinzipien ist eine Mindestanforderung an die EU, weil sie die Hoheitsrechte der Mitgliedsstaaten kassiert. Ansonsten sind alle Veträge mit der EU verfassungswidrig und rechtlich nicht bindend.
Ich denke doch, dass die 26 Regierungen, die diesen Vertrag bereits ratifiziert haben das auch getan haben [i.e.das Vertragswerk gelesen].
MITNICHTEN. Wer sich auf die Kompetenz oder Gutwilligkeit der Politiker verlässt ist naiv wie ein Kind. Hier ist z.B. ein nettes Video, das die Ahnungslosigkeit der deutschen Parlamentarier (MdB) zeigt:
http://www.youtube.com/watch?gl=DE&hl=de&v=wxBtJvJUyHc
Das Video stammt noch aus der Ratifizierung der Verfassung. Die deutschen Parlamentarier hatten KEINE AHNUNG, was sie da eben beschlossen hatten.
Zu Österreich gibt's ein ähnliches Video, in dem die Politiker ihre TOTALE AHNUNGSLOSIGKEIT in bezug auf die EU offenbaren.
Sicher, friedliche Demonstranten werden in Zukunft mit Billigung der Mitgliedsstaaten über den Haufen geschossen....logisch.
Soll schon mal vorgekommen sein. Zuletzt ist ein gewisser Carlo Giuliani am G8-Summit in Genua 2001 zu Tode gekommen. Und was war nochmal der Auslöser für die Unruhen in Griechenland 2008?
Ein allumfassendes Verbot der Todesstrafe fand sich noch in der EU-Verfassung von 2004, welche in Volksabstimmungen in Frankreich und Holland abgelehnt wurde, und somit nie in Kraft trat.
Im Lissaboner Vertrag wurde darauf verzichtet, allerdings:
... wird durch Art. 53 der Charta garantiert, dass der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger ist als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Tatsächlich haben bis auf Italien, Spanien, Polen und Lettland sämtliche EU-Mitgliedstaaten das 13. Zusatzprotokoll der EMRK ratifiziert, das die Todesstrafe unter allen Umständen, also auch im Kriegszustand und bei Revolten, verbietet
Genau. Um ins Detail zu gehen: Artikel 30 des Vertrags über die Europäische Union sieht den Ausbau der polizeilichen Kooperation vor. Somit wird es möglich, das italienische oder spanische Polizeikräfte überall in Europa tätig werden...