EU-Wahl am 7.6. - wer geht hin?

wen ja - wen werdet ihr wählen

  • SPÖ

    Stimmen: 12 14,3%
  • ÖVP

    Stimmen: 9 10,7%
  • FPÖ

    Stimmen: 23 27,4%
  • GRÜNE

    Stimmen: 18 21,4%
  • HPM

    Stimmen: 10 11,9%
  • BZÖ

    Stimmen: 5 6,0%
  • JuLis

    Stimmen: 7 8,3%

  • Umfrageteilnehmer
    84
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Nein, ist sie nicht, muss sie auch nicht sein. Sie ist eine Union von Staaten, die die Demokratie alle in ihrer Verfassung verankert haben. Und ohne einer solchen demokratischen Verfassung kann kein Land Mitglied der EU werden.

Doch, die Vereinbarkeit mit den demokratischen und den rechtsstaatlichen Prinzipien ist eine Mindestanforderung an die EU, weil sie die Hoheitsrechte der Mitgliedsstaaten kassiert. Ansonsten sind alle Veträge mit der EU verfassungswidrig und rechtlich nicht bindend.

Ich denke doch, dass die 26 Regierungen, die diesen Vertrag bereits ratifiziert haben das auch getan haben [i.e.das Vertragswerk gelesen].

MITNICHTEN. Wer sich auf die Kompetenz oder Gutwilligkeit der Politiker verlässt ist naiv wie ein Kind. Hier ist z.B. ein nettes Video, das die Ahnungslosigkeit der deutschen Parlamentarier (MdB) zeigt:

http://www.youtube.com/watch?gl=DE&hl=de&v=wxBtJvJUyHc

Das Video stammt noch aus der Ratifizierung der Verfassung. Die deutschen Parlamentarier hatten KEINE AHNUNG, was sie da eben beschlossen hatten.

Zu Österreich gibt's ein ähnliches Video, in dem die Politiker ihre TOTALE AHNUNGSLOSIGKEIT in bezug auf die EU offenbaren.

Sicher, friedliche Demonstranten werden in Zukunft mit Billigung der Mitgliedsstaaten über den Haufen geschossen....logisch.

Soll schon mal vorgekommen sein. Zuletzt ist ein gewisser Carlo Giuliani am G8-Summit in Genua 2001 zu Tode gekommen. Und was war nochmal der Auslöser für die Unruhen in Griechenland 2008?

Ein allumfassendes Verbot der Todesstrafe fand sich noch in der EU-Verfassung von 2004, welche in Volksabstimmungen in Frankreich und Holland abgelehnt wurde, und somit nie in Kraft trat.

Im Lissaboner Vertrag wurde darauf verzichtet, allerdings:
... wird durch Art. 53 der Charta garantiert, dass der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger ist als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Tatsächlich haben bis auf Italien, Spanien, Polen und Lettland sämtliche EU-Mitgliedstaaten das 13. Zusatzprotokoll der EMRK ratifiziert, das die Todesstrafe unter allen Umständen, also auch im Kriegszustand und bei Revolten, verbietet

Genau. Um ins Detail zu gehen: Artikel 30 des Vertrags über die Europäische Union sieht den Ausbau der polizeilichen Kooperation vor. Somit wird es möglich, das italienische oder spanische Polizeikräfte überall in Europa tätig werden...
 
Soll schon mal vorgekommen sein. Zuletzt ist ein gewisser Carlo Giuliani am G8-Summit in Genua 2001 zu Tode gekommen. Und was war nochmal der Auslöser für die Unruhen in Griechenland 2008?

:hmm:

du weisst aber schon was gemeint ist wenn jemandem vorgeworfen wird er verwechselt äpfel mit birnen

:hmm:
 


:hmm:

du weisst aber schon was gemeint ist wenn jemandem vorgeworfen wird er verwechselt äpfel mit birnen

:hmm:

Wieso? Die internationale Staatengemeinschaft hat, nachdem Giuliani von einem Polzeiwagen überrollt worden war, meines Wissens keine unabhängige Untersuchung gefordert. Das kann man schon als Billigung betrachten.

Ich wiederhole noch einmal, weil purice darauf hinauswollte, dass demokratische Staaten doch keine schlimmen Dinge tun etc.pp.: aus der Perpsektive der Zeitgenossen erscheint das meiste unvorstellbar. Im Rückblick auf die großen historischen Verbrechen bricht dann immer die große Bestürzung aus ("wie konnte das passieren.."). Die historische Erfahrung zeigt, dass gewisse Rahmenbedingungen früher oder später immer voll ausgeschöpft werden.
 
jetzt hab ich einmal ein bisserl gestöbert im Net. Und da schaut a bisserl anders aus als in deinen Behauptungen, lieber viejo:

Mehr Demokratie in Europa

Mit dem neuen Vertrag werden die Rechte des Europäischen Parlaments erheblich ausgeweitet. Das Parlament erhält in beinahe allen Bereichen der gemeinschaftlichen Gesetzgebung ein Mitentscheidungsrecht und sieht seine politische Rolle erheblich gestärkt. So wird das Parlament in ganz entscheidenden Bereichen wie etwa der Justiz- und Innenpolitik in Zukunft mehr Mitspracherecht besitzen. Insgesamt wird das EU-Parlament nach den Europäischen Wahlen 2009 statt bisher 785 nur noch 751 Sitze umfassen, wobei das Gewicht kleinerer und mittelgroßer Länder gestärkt wird. Österreich erhält dabei einen Sitz mehr als bisher und wird mit 19 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein.

Die Charta der Grundrechte wird rechtlich verbindlich. Menschenrechte, Grundrechte für Ältere, Kinder und Familien sowie die sozialen Grundrechte können nun auch vor dem Europäischen Gerichtshof geltend gemacht werden.

Eine neue Form des europäischen Bürgerbegehrens bringt ein Mehr an unmittelbarer Demokratie und Mitgestaltungsmöglichkeit für die Bürger. Aber auch die nationalen Parlamente werden aufgewertet und erhalten ein direktes Mitspracherecht im europäischen Gesetzgebungsprozess.


Also erzähl uns keine Märchen.
 
Ja, ich weiß. Darum träume ich ja davon, dass möglichst alle zur Wahl gehen, und dort mit einer ungültigen Stimme ihren Protest deponieren. Aus Protest nicht zur Wahl zu gehen, bringt genau nix.

Jetzt weiß ich zwar nicht, ob mein Beispiel (Wahlbeteiligung 90%, 60% ungültige Stimmen) bei den Politikern irgendwas bewirken würde, aber jedenfalls könnten sie sich nicht mehr darauf ausreden, dass die Bevölkerung aus Politikverdrossenheit nicht zur Wahl geht.

frei nach dem motto: es sind wahlen und anstatt keiner geht hin jeder wählt nix ? - keine schlechte idee...wir haben von unserem demokratischen wahlrecht gebrauch gemacht (obwohl wir in wirklichkeit ja eine "parteiendiktatur" haben, alle paar jahre kreuzerl machen und dann haben wir den salat -koalitionen die keiner will ... - regierungen die am volk vorbeiregieren etc....) - niemanden gewählt (ist ja niemand wählbar - nicht nur bei der eu-wahl) - und trotzdem unsere meinung kundgetan...denn solange wir das "kleinste übel" wählen wird sich (so wie bei der wahl am 7. juni - ausser dass fpö/bzö gewinnen werden und der rest verlieren - im ganzen sich aber nichts ändern wird) auch nicht wirklich was ändern !!! :cry:
 
jetzt hab ich einmal ein bisserl gestöbert im Net.

Gratuliere!

Und da schaut a bisserl anders aus als in deinen Behauptungen, lieber viejo:

QUELLE?

Meine Quelle ist der Originaltext des Vertrages.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0013:0045:DE:PDF

Da kannst hier zb. den Artikel 48 über das Vereinfachte Änderungsverfahren nachlesen. Das Portal mit den beiden den Lissabon-Vertrag bildenden Texten VEU (Vertrag über die Europäische Union) und VAE (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) findest du hier:

http://www.consilium.europa.eu/showPage.aspx?id=1296&lang=de

Dein Text (schönes Rot, gefällt mir) sieht hingegen eher nach Pressemitteilung aus.

Übrigens: mach dich bitte auch kundig, was die Annahme der Charta bedeutet und google auch "Negativdefinitionen". Danke.

:winke:
 
Dachte ich mir doch, dein Text ist die Wünsch-dir-was-Zusammenfassung auf dem Verlautbarungsportal des Europäischen Parlaments.

Zu den Ausweitung der Kompetenzen des EP: stimmt in Teilbereichen, wird aber durch das "Vereinfachte Änderungsverfahren" im Gesamten hinfällig. Eine GESETZESINITIATIVRECHT, das die eigentliche Funktion eines Parlaments darstellt, ist weiterhin nicht gegeben. Die Verringerung der Abgeordnetenzahl als Demokratiefortschritt zu verkaufen ist ein starkes Stück.

Zu der Charta: stimmt, sie wird angenommen, aber eben auch mitsamt den NEGATIVDEFINITIONEN. Das habe ich im ausführlichen Text #196 schon erklärt.

Zum Bürgerbegehren: es sind eine Million (!) Unterschriften notwendig. Dann darf es mit der Bitte um Behandlung vorgelegt werden. Es muss aber nicht zwingend behandelt werden. Eine Farce.

Hier ist ein Mann, der das alles nochmal ganz gut erklärt:

[ame="http://www.youtube.com/watch?v=vs6mFtR0Dzc&feature=related"]YouTube - Einführung der Todesstrafe wieder möglich?[/ame]
 
Und beide Modelle sind in der Europäischen Union nicht verwirklicht. Das Repräsentationsprinzip kann durch das Europäische Parlament nicht wahrgenommen werden, weil das Europäische Parlament keine gesetzgebenden.......
meinen informationen zu folge - die betonung liegt auf meinen - streiten sich rechtsgelehrte, professoren, verfassungsjuristen allerorts, um die bedeutung der inhalte, jedweder verträge, die eu betreffend.
da ich kein spezialist in obig genannten disziplinen bin, sehe ich mich ausser stande, das ganze in vollem umfang verstehen zu können, womit sich mir die diskussionsgrundlage entzieht - und halb begriffenes bringt nun mal nix - so meine einstellung....

und...

...

Was die genauen Bestimmungen des Vertrages betrifft, sollte man sich nicht schicksalsergeben auf den depperten Hausverstand verlassen, sondern einfach mal nachlesen.
...

bei einem krieg - und das sagt nicht nur mein hausverstand (weiß jetzt nicht, wie du deinen eigenen hausverstand siehst, nur mit meinem kann ich recht gut leben :twisted:), sondern auch dein zitierter "blick in die geschichtsbücher", sind verträge nichtig.
aus welchem grund, wer was niederschlägt, das recht liegt immer beim stärkeren, egal welche regeln, verträge oder übereinkünfte - die sehr wohl schriftlich bekundet sein mögen - auch immer bestehen wollen.

gesprochen und verhandelt wird immer mit dem wirtschaftlich und militärisch stärksten...sofern einer auszumachen ist, sonst wird die entwicklung unter allerlei vorwänden "des nicht eingreifen könnens", abgewartet...

nur...

das grundlegendste interesse der eu ist nun mal, dass frieden in und um der union herrscht. dazu gibt die eu milliarden an entwicklungshilfe aus, um unter anderem, den "weniger wirtschaftsstarken" staaten, eine innere ruhe zu ermöglichen. denn nur dann ist handel überhaupt möglich.

dieses konstrukt eu ist und bleibt nun mal ein wirtschaftlich basierendes, egal welches mäntelchen diesem umgehangen werden mag - wenn menschliche bedürfnisse nicht in konflikt mit wirtschaftsinteressen kommen, dann sind sie natürlich willkommen...

ansonsten greift das so genannte lobbying ....und da haben wirtschaftlich basierende interessensgruppen - auf grund ihrer finanziellen kraft und damit verbundenen macht - nun mal meist die nase vorn....


ich persönlich gelange immer mehr zu der überzeugung, dass sich die eu schleichend zu einer oligarchie enwickelt, in welchem einige wenige die macht über viele haben...

und da sind komplizierte verträge sehr, sehr dienlich...
 
[schnipp-schnapp]Die EU ist überhaupt keine Demokratie.[schnapp-schnipp!]
Nein, ist sie nicht, muss sie auch nicht sein. Sie ist eine Union von Staaten, die die Demokratie alle in ihrer Verfassung verankert haben. Und ohne einer solchen demokratischen Verfassung kann kein Land Mitglied der EU werden.[schnipp-schnapp!]
Problem: Es weiß keiner, was eine "Union" im Sinne der europäischen Verträge (final) sein soll. Über die Frage der Finalität der Gemeinschaft/Union (des "Zielflughafens") sind schon etliche Laufmeter Papier (nur die auf Deutsch und Englisch gerechnet) produziert worden. Würde man das Wort "Union" einem US-Verfassungsrechtler ohne Erklärung des Zusammenhangs vorlesen und fragen, was es staatsrechtlich bedeutet, würde er "ein Bundesstaat" oder ein "aus autonomen Körperschaften zusammengesetzter souveräner Staatsverband" (was praktisch ein und dasselbe ist) antworten. Für die Amerikaner ist "die Union" eben der Bundesstaat, jene staatsrechtliche Verbindung mit drei Staatsgewalten unter dem Namen "United States of America", der die Einzelstaaten entscheidende Souveränitätsrechte abgetreten haben (unter anderem das Recht zur Teilnahme am völkerrechtlichen und diplomatischen Verkehr mit anderen Nationen).
Nun ist klar, dass die gegenwärtig geltenden Europaverträge das (noch) nicht meinen. Aber der Ehrgeiz geht eindeutig in diese Richtung. Warum hätte man sonst den vorletzten, gescheiterten Reformvertrag als "Verfassung" bezeichnet? Eine Verfassung haben normalerweise nur souveräne Staaten.
Und ich möchte nicht, dass irgendwann post festum, etwa nach der Ratifikation des nächsten oder übernächsten Nachfolgemodells des Lissabon-Vertrages, das EU-Oberstgericht, der EuGH, aus gegebenem Anlass verkündet, dass die Union nach allen völkerrechtlichen Kriterien ein Staat ist, die Völker und Mitgliedstaaten der Union demnach gar nicht mehr oder nur mehr in beschränktem Umfang souverän sind, und dieser Umfang im Zweifel vom EuGH - also einem Gemeinschafts- bzw. Unionsorgan - bestimmt wird. Nicht dass das an der Praxis, wie die EU dann funktioniert, Entscheidendes ändern würde, aber der Schock wäre sicher nachhaltig. Weil man nämlich bisher stets so getan hat, als könnten beide Dinge - zunehmende Staatlichkeit der Union und abnehmende Staatlichkeit der Mitgliedstaaten - problemlos nebeneinander existieren, und keiner müsste sich darüber Gedanken machen. Und dann: eine Scheibe von der Salami zuviel, und wir sind nur mehr das Burgenland von einem großen Ganzen.....:hmm:
Ist ein solches Urteil des obersten Rechtsprechungsorgans nämlich erst einmal ergangen, kann Österreich das nur mehr schlucken oder den Austritt (mit unabsehbaren wirtschaftlich-finanziellen Folgen) in Erwägung ziehen. Ob etwa bei der Ratifikation des (fiktiven) Vertrages österreichisches Verfassungsrecht (verpflichtende Volksabstimmung) beachtet wurde, kratzt den EuGH sicher nicht im Mindesten.
 

...
Nun ist klar, dass die gegenwärtig geltenden Europaverträge das (noch) nicht meinen. Aber der Ehrgeiz geht eindeutig in diese Richtung. Warum hätte man sonst den vorletzten, gescheiterten Reformvertrag als "Verfassung" bezeichnet? Eine Verfassung haben normalerweise nur souveräne Staaten.
...
diesen eindruck habe ich auch und damit ist dann die politische sowie militärische macht nicht mehr in den "mitgliedsstaaten" zu finden.

das problem sehe ich in der recht breiten palette von unterschiedlichen regierungssystemen der europäischen mitgliedsstaaten, welche über ein semipräsidiales system (frankreich), großteils parlamentarische systeme bis hin zu parlamentarischen monarchien(spanien, großbritannien), reichen.

wenn nun die vertreter der eu eine union, vergleichbar mit den usa anstreben, dann wage ich zu bezweifeln, dass die bevölkerungen der mitgliedsstaaten, dem auch rechnung tragen wollen...

es sei denn, diese entwicklung geht schleichend von statten...verträge, updates von verträgen, dermaßen kompliziert, dass die wenigsten den überblick behalten können...

dann könnte die betreiber dieses ziel erreichen, auch wenn es zig jahre dauert...


und da in europa damit dann ein komplett neues regierungssystem installiert wird, fehlt mir der glaube, dass es ein regierungssystem like den usa sein wird, sondern eher eines von wenigen - nicht wirklich wählbaren - beherrschtes....
das wäre der worst case....aber nun mal ein dumpfes gefühl meinerseits, weil machtgeilheit ein nicht enden wollender trieb ist...
 
@Mike-Tanja

Sehr guter Beitrag. Genau das ist ja die Perfidie. Bei der Gestaltung der Union vom losen Wirtschaftsverbund über den supranationalen Staatenverband bis zum "Superstaat" wird die Salamitaktik angewendet und immer schön scheibchenweise vorgegangen. Ganz nach der Strategie, die der ehemalige Gouverneur der Weltbank, des IWF und EU-Ratspräsident Jean-Claude Juncker einmal im Spiegel ausplauderte:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.” (J.C.Juncker im Spiegel 52/199)

Bei der EU kommt alles über die Hintertüre herein. So soll z.B. mit dem Lissabonner-Vertrag aus dem, was so harmlos als "Wirtschaftsverbund" begonnen hat, ein offensives Militärbündnis geformt werden. Jedenfalls sind die entsprechenden Bestimmungen (Aufrüstungsverpflichtung) des Vertrages faktisch so handzuhaben. Und das Ganze wird dann vom Europäischen Gerichtshof ex post legalisiert. Mit dem Europäischen Gerichtshof hat die EU ein mächtiges Instrument zur Hand, das nach bisher geübter Rechtssprechung die Europäischen Institutionen (Kommission, Rat) im nachhinein immer wieder gegen andere Interessen (Bürger) gestärkt hat.

Übrigens @morph999: anhand dieser Aufrüstungsverpflichtung kannst du unschwer erkennen, dass die EU mittlerweile alles andere als ein "Friedensprojekt" ist.
:nono:
 
...
Übrigens @morph999: anhand dieser Aufrüstungsverpflichtung kannst du unschwer erkennen, dass die EU mittlerweile alles andere als ein "Friedensprojekt" ist.
:nono:
dann ist dir die gründungsidee nicht mehr erinnerlich...

geschichte und gründungsmotive

ausserdem....
wie könnten staaten handel betreiben, wenn sie im krieg liegen? das betrifft natürlich auch die angrenzenden länder.
oder wie erklärst du dir die friedensinitiativen der eu, am balken in den '90ern?

die aufrüstungsverpflichtung rührt meiner ansicht nach von dem ziel der eu her, ein gebilde wie in den usa zu erreichen...und ohne miltärischem arm, wäre dieses konstrukt ziemlich armselig.

wozu dann diese militärische kraft eingesetzt wird, das steht in den sternen, oder besser, in den - für nicht gelehrte - unmöglich lesbaren verträgen.

punktuell magst du mit deiner befürchtung, die eigene bevölkerung mit waffengewalt zu bedrohen, schon recht haben, nur denke ich mir, dass es - so wie in allen verträgen - auf das "kleingedruckte" ankommt...
es wird - so wie immer (ist ja auch menschlich, wenn ein ziel verfolgt wird) - weder von gegnern noch befürwortern, die gesamte wahrheit veröffentlicht....und offizielle untersuchungen dienen den zielen der auftraggeber, jenen, die dieses auch bezahlen.

um gleich einem eventuellen einwand zu begegnen:
wenn ein öffentliches institut solch eine arbeit in auftrag gibt, dann sind die schlüsselpositionen politisch besetzt...dem zu folge wieder für die miau...:mrgreen:
 


weil du ein (zugegeben tragisches) unglück mit bürgerkrieg (über den haufen schiessen) vergleichst

und da passts halt dann nimmer​

Informiert's euch doch ein bissel, Leuz, nachher könnt ihr noch immer den Oberlehrer geben, wenn ihr's so notwendig habt.

Dieses "tragische Unglück" sieht in einem Video und in einer Serie von Bildern eher wie ein vorsätzliches Überrollen aus.
 
“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen” (eine Initiative also wie die Leipziger Volksbewegung von 1989 mit dem Ruf: "wir sind das Volk" wäre in der jetzt kommenden EU mit gezielten Tötungen zu beenden).
Erstens einmal: Was wäre der status quo ohne die Grundrechtecharta?
Denke einmal nach: Die Grundrechtecharta sagt: Der Staat darf niemanden töten, außer ... Ohne die Grundrechtecharta fällt der ganze Satz weg, nicht nur das "außer". Das heißt, die Grundrechtecharta ermöglicht nicht die Einführung der Todesstrafe, sondern schließt sie nur nicht so absolut aus, wie manche das möchten.
Die Grundrechtecharta folgt fast wörtlich der EMRK. Komisch, dass sich über die EMRK, die in Österreich im Verfassungsrang steht, niemand so aufregt, wie über die Grundrechtecharta der EU. Die EMRK wurde hinsichtlich der Todesstrafe sukkzessive erweitert. Die Version der EMRK, die als Grundrechtecharta übernommen wurde, ist nicht der allerletzte Stand, den Österreich und andere Länder ratifiziert haben, sondern der Stand, den alle Länder der EU einschließlich Italien, Spanien und einige andere ratifiziert haben.

Zweitens: Wenn man die Grundrechtecharta als Ganzes liest und nicht nur die Brocken, die einem von radikalen EU-Gegnern hingeschmissen werden, dann sieht man, dass in der Grundrechtecharta auch Menschrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit verankert sind und dass keine Bestimmung der Charta so ausgelegt werden darf, dass dadurch Freiheiten, die sie garantiert, eingeschränkt werden. Das heißt im Klartext: Dass der Staat das Recht hat Aufstände auch mit Gewalt niederzuschlagen, darf nicht so ausgelegt werden, dass dadurch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder Versammlungsfreiheit eingeschränkt wird. Bei der Niederschlagung von Aufständen kann es sich also nur um einen Schutz der demokratischen Ordnung vor undemokratischen Umsturzversuchen handeln.
Frage: Findest Du das bedenklich, dass der demokratische Staat das Recht hat, sich gegen Umsturzversuche mit Gewalt zu wehren? Offenbar ja. Wenn Du dieses Recht des Staates, Aufstände gewaltsam niederzuschlagen, sprichst Du demokratischen Rechtsstaat das Notwehrrecht ab.
 
Bin müde und muss morgen wieder Frondienst leisten, daher nur ganz kurz:

Sagt dir der Begriff des "Unveräußerlichen Rechts" etwas? Das Recht auf Leben ist unveräußerlich. Insofern sind weder EMRK noch Charta zu akzeptieren. Die Negativdefinitionen waren ein historischer Kompromiss, damit auch Ostblockdiktaturen ans Unterzeichnerpult gelockt würden.

Und "Notwehrrecht" eines Staates ist ein ganz und gar groteskes Konstrukt.

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Mehr sag ich nicht.
 
[schnipp-schnapp!] Sagt dir der Begriff des "Unveräußerlichen Rechts" etwas? Das Recht auf Leben ist unveräußerlich. Insofern sind weder EMRK noch Charta zu akzeptieren. Die Negativdefinitionen waren ein historischer Kompromiss, damit auch Ostblockdiktaturen ans Unterzeichnerpult gelockt würden. [schnapp-schnipp!]

Wenn das ein Motiv gewesen sein sollte, dann war es ein totaler Rohrkrepierer. Ich kenne keine historische "Ostblockdiktatur", die einen Beitritt zur EMRK je ernsthaft in Erwägung gezogen hätte. Die andere Möglichkeit ist, dass hier ein Märchen überliefert wird, weil es so schön ins Bild vom bösen Staat passt, der nur darauf wartet, den Ausnahmezustand zu verhängen und Panzer auffahren zu lassen. :mauer:
 
Die Negativdefinitionen waren ein historischer Kompromiss, damit auch Ostblockdiktaturen ans Unterzeichnerpult gelockt würden.
:fragezeichen: .... welche "Ostblockdiktaturen" sollen das gewesen sein?


Und "Notwehrrecht" eines Staates ist ein ganz und gar groteskes Konstrukt.
__
Mehr sag ich nicht.

Warum soll ein Staat nicht das Recht haben, sich zu wehren?


Die andere Möglichkeit ist, dass hier ein Märchen überliefert wird, weil es so schön ins Bild vom bösen Staat passt

Das ist durchaus denkbar ......
 
Ich gehe konform mit Barflys posting. Und ich denke den Oberlehrer lässt eher der viejo raushängen.
 
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