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Gast
(Gelöschter Account)
Ach, du bist DAS!
Und ich mach das mit Inbrunst und Hingabe. Leider sieht man nie, obs linke oder rechte Muschis sind
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Ach, du bist DAS!
Und ich mach das mit Inbrunst und Hingabe.
wenn einer mitn baseballschläger auf mich zukommt, richt ich mir die 9millimeter her
ist genauso legal....
schon das zeigen genügt, glaub mir...
Eben nicht. Diese Grenze wurde ganz bewusst gezogen. Anders gehts in einem Rechtsstaat gar nicht. Du kannst gerichtlich kaum beweisen, dass jemand gefährlich war, im Sinne von: gewillt war, die öffentliche Ordnung zu stören.
Und wenn keine tatsächlichen Verstösse vorliegen ist die Handlung (in diesem Fall, dass Führen eines Baseballschlägers) auch nicht strafbar! (außer das Führen ist während einer Demonstration verboten, was ich aber nicht weiss. Per se ist es nicht strafbar)
aggressives verhalten mit baseballschläger sollte doch mehr als genug beweiß sein....
wer bei einer demo einen baseballschläger führt stellt aber eine gefahr für die öffentliche sicherheit dar. weil hier anzunehmen ist dass er nicht vor hat damit zu einem training zu gehen. somit kann man ihn laut SPG der demonstration verweisen. droht er noch zusätzlich damit jemanden damit zu verletzen ist der tatbestand der gefährlichen drohung erfüllt. somit wird er mit einer strafe laut Stgb rechnen können aber ebenso wird er trotzdem laus SPG der demo verwiesen werden! geht er nicht bzw ist er derart aggressiv dass davon auszugehen ist, dass er weiter strafbare handlungen setzt wird man ihn nicht weiter frei herum laufen lassen.
wie schwer zu beweißen ist steht nicht zur debatte sondern es geht um die möglichkeiten die es gibt!
aber ebenso wird er trotzdem laus SPG der demo verwiesen werden
Die depperten verbrecher wären bei deinem vergleich die vollspastis, denen ein anders farbiger schal für gewaltätitkeiten reicht.
Den fußballclubs gehören die kosten der polizei voll angerechnet, dann hat sich der rußballscheiß in österreich erledigt
Beim motorsport sitzen untterschiedliche fans friedlich nebeneinander, beim skisport, beim american football, beim boxen... nur bei den quapplerten fußballern klappts ned...
Und diese... san selber schuld ausrede...
Ist die verteidigungsstrategie der mörder und vergewaltiger des mädels in indien...
San selber schuld, ma wenn i des hör... ihr vollpfosten
aggressives verhalten mit baseballschläger sollte doch mehr als genug beweiß sein....
Aber nicht bestraft. Etwas was du immer wieder behauptest!
§ 81. SPG Störung der öffentlichen Ordnung
(1) Wer durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 350 Euro zu bestrafen. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden.
(2) Von der Festnahme eines Menschen, der bei einer Störung der öffentlichen Ordnung auf frischer Tat betreten wurde und der trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht (§ 35 Z 3 VStG), haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes abzusehen, wenn die Fortsetzung oder Wiederholung der Störung durch Anwendung eines oder beider gelinderer Mittel (Abs. 3) verhindert werden kann.
(3) Als gelindere Mittel kommen folgende Maßnahmen der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt in Betracht:
1.die Wegweisung des Störers vom öffentlichen Ort;
2.das Sicherstellen von Sachen, die für die Wiederholung der Störung benötigt werden.
(4) Sichergestellte Sachen sind auf Verlangen auszufolgen
1.dem auf frischer Tat Betretenen, sobald die Störung nicht mehr wiederholt werden kann, oder
2.einem anderen Menschen, der Eigentum oder rechtmäßigen Besitz an der Sache nachweist, sofern die Gewähr besteht, daß mit diesen Sachen die Störung nicht wiederholt wird.
(5) Solange die Sachen noch nicht der Sicherheitsbehörde übergeben sind, kann der auf frischer Tat Betretene das Verlangen (Abs. 4) an die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes richten, die die Sache verwahren.
(6) Wird ein Verlangen (Abs. 4) nicht binnen sechs Monaten gestellt oder unterläßt es der innerhalb dieser Zeit nachweislich hiezu aufgeforderte Berechtigte (Abs. 4 Z 1 oder 2), die Sachen von der Behörde abzuholen, so gelten sie als verfallen. Im übrigen ist § 43 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden.
Das HALTEN eines Baseballschlägers ist kein agressives Verhalten. Vom Bedrohen damit sind wir noch weit entfernt.
Oder bist du aggressiv wenn du eine Schusswafe besitzt?
Von einem Taxis wurden absolut alle Spiegel gefetzt, die Stoßstange heruntergerissen, gegen die Fenst
Doch kann er:
kommt der richter ins spiel.
nicht und deren Urteile verkünden Richter!besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung
Das glaube ich auch nicht, das Dritte Reich ist nämlich schon Vergangenheit.Ich glaube nicht das zu einem 3.Reich kommen wird ...
Ned? Du würdest aber gut in deren Propagandalinie passen ...... die Farbe rot-grün spielt keine Rolle für mich.
Du hast Deine Lektion offensichtlich zu lernen versucht.von meinen "Nachbarn" hab ich gelernt, man nennt das "Gedanken unterwandern"
Ich fahre mit dem Auto. Autos (der Fahrer selbstverständlich) töten oder verletzen Menschen. Beweise, dass ich vor habe mit dem Auto gefährlich zu sein. Du wirst keinen Polizisten finden, der mich auf Grund der Tatsache, dass ich Auto fahre, mich anzeigt, und keinen Richter der mich deswegen verurteilt. Mal abgesehen davon, das autofahren strafrechtlich nicht verboten ist. Genauso wenig wie einen Baseballschläger zu tragen
Du hast folgendes behauptet:
kommt der richter ins spiel.
DAS ist falsch.
stellt er die gefahr mit verstössen gegen das stgb dar, kommt der richter ins spiel.
Ich fahre mit dem Auto.
wie immer bei dir
2 paar schuhe...
ein autounfall ist nicht vorsätzlich, aber wenn wer mitn basballschläger zu einer demo geht ist sehr wohl von vorsätzlichem vorhaben auszugehen,
oder warum sonst hätte der ihn sonst mit?