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Gast
(Gelöschter Account)
Ja, es wurde von Personen geschrieben, die ab einem gewissen Zeitrahmen (sorry da kenn ich mich nicht aus) eine Aufenthaltsbewilligung (Visum?) bräuchten und da kann man glaube ich EU Bürger auschließen oder täusche ich mich da ?
Aufenthaltsbewilligungen sind Aufenthaltstitel, die Drittstaatsangehörigen für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht ausgestellt werden können.
Passpflichtige Drittstaatsangehörige unterliegen bei der Einreise nach Österreich und während des Aufenthaltes grundsätzlich der Visumpflicht.
EWR-Bürger und Schweizer haben in Österreich Visumsfreiheit und ein Recht auf Aufenthalt für 3Monate im gesamten Bundesgebiet.
Wenn sie länger als 3 Monate bleiben wollen, brauchen sie eine Anmeldebescheinigung bzw. Dokumentation und Bescheinigung des Daueraufenthalts für Personen mit EWR oder Schweizer Staatsbürgerschaft.