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Gast
(Gelöschter Account)
ch, für mich, denke halt, dass eine unzurechnungsfähigkeit besser gewesen wäre, weil in einer etwaigen nervenheilanstalt eine "gewisse" bequemlichkeit, wie im gefängnis vielleicht nicht gegeben wäre..zB PC, zB Fitnessraum..
In einer Nervenheilanstalt hätte er noch mehr "Annehmlichkeiten" gehabt, is aber egal...
Bei einer Zurechnungsunfähigkeit wär es aber so gewesen, dass er in regelmäßigen Zeitabständen (weit vor den 21 Jahren) untersucht hätte werden müssen und irgendwann hätte er vielleicht einen Arzt erwischt, der ihn gesund schreibt und laufen lässt (schwierig aber doch denkbar)...
Er wäre ja dann für die Tat an sich ned zu verurteilen gewesen, weil er ja zum Tatzeitpunkt ned schuldfähig war.
Klingt blöd, aber er wäre an den 77 Toten NICHT SCHULDIG gewesen, wenns ihn für Zurechnungsunfähig erklärt hätten, dann hätten sie ihn dafür auch gar nicht VERURTEILEN können.
Mir isses irgendwie lieber zu wissen, dass er jetzt einmal sicher 21 Jahre im Hefn dunstet...
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