Geht von sexy Kleidung ein falsches Signal aus?

Es war ihnen nicht bewusst, dass es eine Vergwqaltigung ist.
Das wäre dann wirklich schlimm, obwohl ich glaube für den größten Teil der Männer ist ein nein schon als solches zu erkennen, und ja, eine jede Vergewaltigung ist eine zuviel.
Ich habe zum Glück keine Vorstellung davon was im Kopf eines Mannes vorgeht wenn er eine Frau zum Sex zwingt.
Und es spielt keine Rolle ob die Frau durch aufreizende Kleidung Aufmerksamkeit erregte oder nicht, auch vormaliger einvernehmlicher Sex ist kein Freibrief.
Ich hab diesen Fall dieser Lisa irgendwas nur am Rande mitbekommen, und will mir daher kein Urteil bilden.
Aber nochmals ein nein ist ein nein und sollte (muss) ohne Widerspruch akzeptiert werden.
 
Über Schuld und Fehlurteile kann man ewig diskutieren. Worüber NICHT diskutiert werden kann, das es strafbar ist, juristisch Freigesprochene weiter zu beschuldigen. DAS muss die Lohfink nun ausbaden, da spielt es keine Rolle, ob 1000 Frauen mit ihr symphatisieren, weil sie nicht kapieren, dass wir hier DREI juristische Fälle haben..:roll: Ich halte dich für intelligent genug, dass du verstehst, was ich damit meine.

Es freut mich sehr, dass du mich für dermaßen intelligent hältst, deine Statements zu kapieren -> zu verstehen. :kichern:
Auch die 1000 oder mehr Frauen, die sich mit Gina-Lisa Lohfink solidarisieren, haben vielleicht andere Backgrounds und persönliche Erfahrungen in ihrem Leben gesammelt, als sich Manche hier vorstellen können.

Es ist so easy, über Andere zu urteilen, wenn man selbst nicht betroffen ist. Ich gehe mal davon aus, dass du persönlich niemals in deinem Leben von sexuellen Übergriffen tangiert warst?
 
Tja, dieser Thread zeigt auf, das leider viele reden, ohne eine Ahnung zu haben. Ich schließe mich davon nicht völlig aus. aber für Intelligenz und Empathie steht dieser Thread definitiv nicht. Das ist richtig traurig.

Ach geh bitte. Die hat Publicity gewollt und bekommen.

Schau mal das Video:
Gina-Lisa Lohfink erklärt im Interview unter Tränen: "Ich wollte wirklich nicht, dass die beide mit mir Sex haben"

Gleich am Anfang wie ihre Augen aufgehen und sie strahlt "Sie sind jetzt eine Ikone!" und "Sie sollen ja jetzt sogar im EU-Parlament sprechen!" WOW die Augen sprechen sofort die ganze Sprache.
Sie war angeblich schon total besoffen als sie in den Club kam... aja, aber das Video zeigt ja laut Forensikern, Psychologen und Richtern was anderes.

"Was hab ich denn davon, mich kennt doch schon jeder" - auch dabei ein Grinsen drauf.

Bei 11:30 merkt man auch um was es eigentlich geht!

Sie ist jetzt erwachsen geworden und kapiert endlich, was sie ihr Leben lang getan hat.
Ihre Pornos sind ihr jetzt peinlich.
Wie sie sich hergerichtet hat, das ist ihr jetzt peinlich.

Fassen wir also zusammen:

1) Sie hat Sex mit einem jungen Mann in IHREM Hotelzimmer.
2) Am Tag danach trifft sie sich mit dem selben jungen Mann in einem bekannten Nachtclub. (Laut ihr, ist sie komplett besoffen und kann eigentlich schon nicht mehr gerade stehen.)
3) Sie feiern gemeinsam mit einem dritten Mann, der dort VIP Betreuer ist. Sie trinken Champagner auf's Haus.
4) Sie gehen gemeinsam zu dem dritten Mann nach Hause.
5) Laut Videos haben sie viel Spaß. Gina Lisa ist happy, tanzt. Sie wird von Anfang an gefilmt! Sie bestellt Pizza und telefoniert mit ihrer Managerin. Sagt in die Kamera "Jetzt geht's los!" als sie schon nur noch spärlich bekleidet ist.
6) Sie hat Sex mit den beiden Männern. Beide filmen.
7) Während des Sex sagt sie 3x "Hör auf" und 2x "Nein" (anscheinend immer kurz nachdem sie direkt in die Kamera geschaut hat), sonst ist da nix.
8) Am nächsten Tag schickt ihr Anwalt eine Anzeige wegen illegalen Videomitschnittes, schreibt von einvernehmlichem Sex (Der selbe Anwalt wird später sagen, dass er Gina Lisa 100%ig glaubt mit der Vergewaltigung und die beiden Beschuldigten ja wohl total lügen.).
9) Gina Lisa schreibt trotzdem zärtliche SMS an einen der beiden Männer. Der reagiert anscheinend nicht mehr auf sie.
9) 2 Wochen danach nimmt sie auf einmal die Aussage zurück und behauptet jetzt, sie wäre vergewaltigt worden, hätte K.O. Tropfen bekommen, würde sich an nix mehr erinnern aus der besagten Nacht.
10) Vor Gericht werden sämtliche Videos begutachtet. Der psychologische Gutachter und der Toxikologe sagen beide, dass K.O. Tropfen auszuschließen sind und sie Frau der Lage war.

Also sorry, aber der Fall ist ja mMn eindeutig. Die Richterin hat das ja auch so gesehen.
 
Wir sollten uns da jetzt nicht an einzelnen Vorfällen aufhängen. Das sind natürlich spezielle Fälle und durch die Medien einer sachlichen Betrachtungsweise entzogen.

Die Frage ist doch ob gesellschaftlich etwas im Argen liegt wenn die Kleidung ein Anlass zu einer Vergewaltigung ist.
 
Wir sollten uns da jetzt nicht an einzelnen Vorfällen aufhängen. Das sind natürlich spezielle Fälle und durch die Medien einer sachlichen Betrachtungsweise entzogen.

Die Frage ist doch ob gesellschaftlich etwas im Argen liegt wenn die Kleidung ein Anlass zu einer Vergewaltigung ist.
Ich dachte mir eigentlich auch gerade, das wir Meilenweit vom Thema entfernt sind.;)
 
Wenn du nicht in der Lage bist, die forensischen Ermittlungen und die Begründungen für die Urteile zu verstehen, solltest besser du dich nicht wichtig machen.

Ich habe das Video nicht gesehen (und werde es mir auch nicht ansehen) und kenne die rechtliche Begründung im Urteil bzw. im Freispruch nicht, aber man muss schon auch sagen: Die Urteilsfindung im Strafprozess steht und fällt mit gewissen Tatbestandsmerkmalen die für eine Verurteilung erfüllt sein müssen. Das bedeutet dass de jure zwar etwas nicht als Vergewaltigung angesehen sein kann, weil gewisse Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind, aber der gesellschaftliche Konsens würde selbigen Tatablauf sehr wohl als Vergewaltigung ansehen. Der gesellschaftliche Konsens sollte zwar prinzipiell in den Gesetzen abgebildet sein, das ist aber nicht unbedingt immer der Fall.
Das will ich nur mal zu bedenken geben: Nur weil etwas de jure nicht als eine bestimmte Tat gesehen wird, bedeutet das nicht, dass hier nicht ein Verhalten an den Tag gelegt wurde welches in der breiten Meinung der Gesellschaft dann schon als solche gesehen wird. Gerichte müssen aber nun nach einem festen Regelwerk (eben den Gesetzen) urteilen und nicht anhand dessen, was die Mehrheit der Bevölkerung denkt.
 
Die Frage ist doch ob gesellschaftlich etwas im Argen liegt wenn die Kleidung ein Anlass zu einer Vergewaltigung ist.

Ich dachte mir eigentlich auch gerade, das wir Meilenweit vom Thema entfernt sind.;)

Zum Thema:

Es ist völlig klar, dass niemand das Recht hat, die Unversehrtheit einer Person zu verletzten, sei es nur durch Belästigung oder schlimmstenfalls durch eine Vergewaltigung. Aber dieses Recht schützt mich nicht ausreichend. Es bestraft nur die Täter. Die abschreckende Wirkung ist gering.

Ist es da nicht angebracht, sich vernünftigerweise entsprechend der jeweiligen Gelegenheit angemessen zu kleiden? In einem sturen Beharren auf das Recht, welches ich ja in dieser freien Gesellschaft in einem gewissen Rahmen habe, mich auch unangemessen kleiden zu dürfen, sehe ich keinen Sinn.
 
Ich habe das Video nicht gesehen (und werde es mir auch nicht ansehen) und kenne die rechtliche Begründung im Urteil bzw. im Freispruch nicht, aber man muss schon auch sagen: Die Urteilsfindung im Strafprozess steht und fällt mit gewissen Tatbestandsmerkmalen die für eine Verurteilung erfüllt sein müssen. Das bedeutet dass de jure zwar etwas nicht als Vergewaltigung angesehen sein kann, weil gewisse Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind, aber der gesellschaftliche Konsens würde selbigen Tatablauf sehr wohl als Vergewaltigung ansehen. Der gesellschaftliche Konsens sollte zwar prinzipiell in den Gesetzen abgebildet sein, das ist aber nicht unbedingt immer der Fall.
Das will ich nur mal zu bedenken geben: Nur weil etwas de jure nicht als eine bestimmte Tat gesehen wird, bedeutet das nicht, dass hier nicht ein Verhalten an den Tag gelegt wurde welches in der breiten Meinung der Gesellschaft dann schon als solche gesehen wird. Gerichte müssen aber nun nach einem festen Regelwerk (eben den Gesetzen) urteilen und nicht anhand dessen, was die Mehrheit der Bevölkerung denkt.
Das läuft etwas anders ab. Die Schöffen bestimmen nur das Strafmaß, in dem ihnen erklärten Rahmen.
 
Das läuft etwas anders ab. Die Schöffen bestimmen nur das Strafmaß, in dem ihnen erklärten Rahmen.

Kommt wohl auf die Art des Prozesses an (ob Schöffen-, Einzelrichter- oder Geschworenenprozess), aber es ist in allen Fällen so, dass die Verurteilung wohl davon abhängt, ob die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind und jeder Richter der so einen Prozess leitet wird im Beweisverfahren genau drauf abzielen, dass diese Tatbestandsmerkmale auf ihr Vorliegen geklärt werden. Das ist ja (für mich) das eigentlich Faszinierende an der Juristerei, dass man eben komplexe Handlungen anhand von einem Regelwerk so weit zerlegt, dass man sie eben im wahrsten Sinne des Wortes "beurteilen" kann bzw. eben subsumieren kann.
 
Zum Thema:

Es ist völlig klar, dass niemand das Recht hat, die Unversehrtheit einer Person zu verletzten, sei es nur durch Belästigung oder schlimmstenfalls durch eine Vergewaltigung. Aber dieses Recht schützt mich nicht ausreichend. Es bestraft nur die Täter. Die abschreckende Wirkung ist gering.

Ist es da nicht angebracht, sich vernünftigerweise entsprechend der jeweiligen Gelegenheit angemessen zu kleiden? In einem sturen Beharren auf das Recht, welches ich ja in dieser freien Gesellschaft in einem gewissen Rahmen habe, mich auch unangemessen kleiden zu dürfen, sehe ich keinen Sinn.
Da hast du bedingt recht. Was nutzt mir das recht auf meiner Seite wenn ich dadurch nicht geschützt bin? Mehr Exekutive wird da auch nichts bringen, zumal wir dadurch auch feiheit Einbußen müssen. Das Bewusstsein der Menschen miss geschärft werden
Das passiert bereits im Kindesalter und mir dort können wir ansetzen um die nächste Generation mit einem emanzipierten Frauenbild groß zu ziehen.
 
Zum Thema:

Es ist völlig klar, dass niemand das Recht hat, die Unversehrtheit einer Person zu verletzten, sei es nur durch Belästigung oder schlimmstenfalls durch eine Vergewaltigung. Aber dieses Recht schützt mich nicht ausreichend. Es bestraft nur die Täter. Die abschreckende Wirkung ist gering.

Ist es da nicht angebracht, sich vernünftigerweise entsprechend der jeweiligen Gelegenheit angemessen zu kleiden? In einem sturen Beharren auf das Recht, welches ich ja in dieser freien Gesellschaft in einem gewissen Rahmen habe, mich auch unangemessen kleiden zu dürfen, sehe ich keinen Sinn.

Du sagst es ja selber. Wenn du das persönlich für angebracht hältst, ist das deine freie Entscheidung. Es darf nur keine "Pflicht" geben, sich so oder so zu kleiden.

Aber setzen wir hier überhaupt an der richtigen Stelle an? Sollte man sich nicht eher Gedanken darüber machen, wie man diejenigen, die irrigerweise annehmen, knappe Kleidung würde eine Einladung, für was auch immer darstellen, von diesem Irrglauben befreien kann?
 
Zum Thema:

Es ist völlig klar, dass niemand das Recht hat, die Unversehrtheit einer Person zu verletzten, sei es nur durch Belästigung oder schlimmstenfalls durch eine Vergewaltigung. Aber dieses Recht schützt mich nicht ausreichend. Es bestraft nur die Täter. Die abschreckende Wirkung ist gering.

Ist es da nicht angebracht, sich vernünftigerweise entsprechend der jeweiligen Gelegenheit angemessen zu kleiden? In einem sturen Beharren auf das Recht, welches ich ja in dieser freien Gesellschaft in einem gewissen Rahmen habe, mich auch unangemessen kleiden zu dürfen, sehe ich keinen Sinn.

Und du glaubst wirklich das dir das hilft, ich glaube schon das bei einem großen Teil von Vergewaltigungen weniger um Sex, sondern viel mehr um Machtausübung geht.
Es kann natürlich im Kalkül dieser Tiere sein, wenn ich mich an einer, sagen wir eher freizügigen Person vergreife habe ich vor Gericht die besseren Karten.
Was auch ein Grund sein kann, Hass auf selbstbewusste Frauen, wobei meiner Meinung nach ein selbstbewusster Mensch egal Mann oder Frau benötigt keine extravagante oder sexy Kleidung um aufzufallen.
 
Kommt wohl auf die Art des Prozesses an (ob Schöffen-, Einzelrichter- oder Geschworenenprozess), aber es ist in allen Fällen so, dass die Verurteilung wohl davon abhängt, ob die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind und jeder Richter der so einen Prozess leitet wird im Beweisverfahren genau drauf abzielen, dass diese Tatbestandsmerkmale auf ihr Vorliegen geklärt werden. Das ist ja (für mich) das eigentlich Faszinierende an der Juristerei, dass man eben komplexe Handlungen anhand von einem Regelwerk so weit zerlegt, dass man sie eben im wahrsten Sinne des Wortes "beurteilen" kann bzw. eben subsumieren kann.
Korrekt
ein Sachverhalt muss erst Tatbestandsmerkmale aufweisen um subsumiert werden zu können. Du kennst dich aus.
 
Korrekt
ein Sachverhalt muss erst Tatbestandsmerkmale aufweisen um subsumiert werden zu können

Und drum geht es mir eben. Ja, de jure war das was Lohfink widerfahren ist offenkundig nicht als Vergewaltigung zu sehen. Es sind also bestimmte Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt gewesen. Aber das ist eben die rein rechtliche Beurteilung anhand dieses Regelwerks. Diese Beurteilung kann aber von dem, was man als juristischer Laie unter so einer Tat verstehen würde, sehr abweichen. Und wie der öffentliche Diskurs gezeigt hat, wurde aufgrund dieses Urteils dann ja auch die Gesetzeslage geändert damit eben die juristische Einordnung dieser Taten sich auch mit dem deckt, wie es der gesellschaftliche Konsens sehen würde.
 
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