Eine erkennungsdienstlich Behandlung kann auch auf Verdacht hin gemacht werden. Das bedeutet es kann jedem einmal passieren wenn er zur falschen Zeit am falschen Ort war. Und dann?
Noch schwieriger wird es wenn es einen anonymen Hinweis auf die eigene Person gibt.
Schreiben wir einmal einen kleinen Krimi. Der Täter sammelt Zigarettenstummel, ein Kleidungsstück und ein paar Haare von einer Person die er als Täter darstellen will.
Er wartet bis besagte Person alleine daheim ist und keine Zeugen oder ein Alibi existieren.
Er erschlägt ein beliebiges Opfer vor seinem Haus, deponiert die Zigaretten in einem Busch wo der Täter vermutlich gewartet hat, legt ein Haar auf die Leiche und stopft noch ein Kleidungsstück in eine nahe gelegenen Mülltonne.
Danach informiert er anonym die Polizei indem er sich als Zeuge ausgibt und nennt den Namen der Person die er belasten will. Er selbst ist geschickt genug keine Spuren zu hinterlassen.
Ich garantiere, in Österreich bist du dann fällig!
Da kommt kein Columbo und auch kein Kommissar Rex. U-Haft, Verhandlung, Schuldspruch, Haft.