Natürlich muss es rauskommen
Streit, Scheidung, Todesfall,..... Kinder haben ihre Ohren überall.
Und 18Jahre Alimente plus Verfahrenskosten,.... Da kommen schon ein paar 100er zusammen
So viel muss der biologische Vater ja nicht zahlen, erst etwa ab Kenntniserlangung, dass er der Vater ist
bzw. ab Unterhaltsforderungen des Kindes an ihn. Es fordert ja immer das Kind, auch wenn es rechtlich von der Mutter quasi vertreten wird.
Ein Freund von mir kam erst durch die Unterhaltsforderungen einer 15-Jährigen drauf, dass er sie in der Studienzeit Im Zuge eines ONS gezeugt hat. Die Mutter wusste das wohl, hat ihn aber nie als Vater angegeben, ihm auch nix gesagt und die Tochter hat sie erst informiert, als sie eben etwa 15 war. Er hat dann einige Monate "nach"zahlen müssen, und dann eben weiterzahlen.
nein wenn der Mann das alles übernommen hat und das Kind als ehelich registriert ist nicht
Falsch.
Nur wenn er das Kind adoptiert.
Aber wer adoptiert sein eigenes Kind?
In aufrechter Ehe gezeugte Kinder sind ehelich. Wenn die Fremdgeschwängerte und ihr LAP nicht verheiratet sind,
dann kann er das Kind als seines anerkennen in dem er angibt, dass er ".
.. in der empfängniskritischen Zeit der Kindesmutter beigewohnt hat ..."
Ganau. Alle Kinder, die innerhalb der Ehe geboren werden, gelten als ehelich. Es sei denn, der Ehemann/Oder der Vater bestreitet das.
Eben in aufrechter Ehe geborene Kinder gelten automatisch als eheliche Kinder.
Wenn er mit 34 erst Konzipient ist und die Anwaltsprüfung noch nicht bestanden hat, dürfte er nicht übertrieben fleißig gewesen sein.
Also RA sollte er schon sein - ob er dann auch noch "Partner" wird - sprich sich dort einkaufen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Ich habe schon zweimal femdgeschwängert
Und hast Du Kontakt zu "Deinen" Kindern?
Ich finde Kinder zu wichtig, um sie Teil eines sexuellen Spiels werden zu lassen - und sei es, dass sie das "Ergebnis" eines rein sexuellen Spiels sind.