Übrigens noch eine ziemlich krause Sache: hat der Sprössling vor zu heiraten, kann er bei erstmaliger Verehelichung seine Eltern auf Heiratsgut klagen.
Hierzulande war gerade ein solcher Fall, in der ein JungRechtsanwalt (Vollzeit berufstätig, seine Braut ebenso ) von über 30 Jahren seine Mutter verklagt hat und von ihr eine mehrfache sechsstellige - ich glaub sogar siebenstellige - Summe als Heiratsunterstützung verlangt hat. Ging vor Gericht, und am Schluss haben sie sich offenbar zähneknirschend geeinigt… Böses Blut(en).
Mit dem Vater hat er sich von vornherein irgendwie vereinbart. Stell dir vor, da finanzierst dem Gschropp zwei Studien und dann dankt er es dir vor Gericht.