Gewollte Fremdschwängerung

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Hi,

nein wenn das Kind ehelich aufgewachsen ist hat es keinen Nachteil erfahren anders ist es jetzt im Erbrecht

das ist Unfug. Das Kind hat Anspruch auf seinen Vater und natürlich auch auf den Unterhalt.

Sonst würde ja jeder Schwerreiche einen armen Schlucker als Vater einsetzen können.

Die Frage ist immer nur, ob das Kind drauf kommt. Sobald ein Vaterschaftstest da ist, ist der Ehemann draussen und der leibliche Vater muss zahlen.

LG Tom
 
Sinnvollerweise sollten die Details vertraglich geregelt werden.
In dem Vertrag kann drinnen stehen, was immer man möchte, er ist sowieso obsolet und sittenwidrig, da die Alimente dem KIND zustehen, und auch die Eltern nicht zum Ungunsten des Kindes entscheiden können und dürfen.

Wenn es drauf ankommt, dann zahlt der leibliche Vater eben diese Alimente, und zwar im längsten Fall 27 Jahre, wenn das Kind studiert und nicht nebenbei ein eigenes Einkommen hat...
 

würdest meine schwängern..


melden uns mal mit genauer Vorstellung...



Und, wie weit seit ihr nun schon :hmm::unsure:

Nach dem sich dieser :mauer: Thread nun schon fast vier Jahre lang gehalten hat, offenbar dann doch keine Ferienphantasie :hmm:

Tja, Kuckuckskinder waren und sind immer schon Teil der Menschheit gewesen. Das man es nun hier explizit darauf anlegt :hmm:
Und obs ein Schaden fürs Kind wird sein? Kann, muss aber nicht sein. Wir sehen ja leider mittlerweile auch nicht wenig "gestörte" Kinder aus völlig "normalen" Beziehungen welche eben gescheitert sind (bei der Kindererziehung).

Ob ein so gezeugtes Kind damit (also mit seiner Entstehungsgeschichte ) klar kommt weis man vorher genauso wenig wie wenn es in einer üblichen Beziehung, oder etwa duch IVF gezeut worden wäre....
Nicht alle bringen (leider) ihr Leben auf die Reihe. Da ist etwa die eigene Entstehungsgeschichte auch "nur" einer von vielen Teilen davon.....
Nichts ist also so sicher wie der stätige Wandel, auch der unserer Gesellschaft.

Ich würd es SO (real) aber ganz sicher nicht wollen...
 
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Stimmt nicht, dann wäre ja zum Beispiel nach dem Bachelor fertig, meine Tochter macht jetzt den Master, Unterhalt muss weiter gezahlt werden, bis zum 26. Lebensjahr.
 
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