Gewollte Fremdschwängerung

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Hi,



nicht in Österreich.

LG Tom
Doch. Mein ExMann war der Meinung, dass es reichte, bis zum Bachelor zu zahlen, Irrtum. Er musste bis zum Dipl-Ing zahlen.

Wir sind zwar Deutsche, aber da in Österreich lebend galt österreichisches Recht.

Allerdings musste sie nachweisen, dass sie zügig studierte.
 
Hi,



doch doch. Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. Schulbildung, ist von der Selbsterhaltungsfähigkeit auszugehen. Die Eltern müssen dann nur mehr solange zahlen, wie man für die Arbeitssuche üblicherweise braucht.

Auch ein Master ist nur dann für die Unterhaltspflicht heranzuziehen, wenn dadurch besondere bessere Berufschancen zu erwarten sind. Demgegenüber können aber weitere Zeiten, z.B. Praktika, die Unterhaltspflicht verlängern, wenn dies für die Berufsausbildung von Nöten ist (z.B. Arzt).

Dabei ist aber festzuhalten, dass dass der Unterhalt am Einkommen und dem Lebensstandard der Eltern orientiert ist, im Extremfall reicht es, wenn man die Unterhaltsberechtigten bei sich wohnen lässt und ihnen Essen und gelegentlich Kleidung zur Verfügung stellt.

LG Tom
 
Hi,

Doch. Mein ExMann war der Meinung, dass es reichte, bis zum Bachelor zu zahlen, Irrtum. Er musste bis zum Dipl-Ing zahlen.

Wir sind zwar Deutsche, aber da in Österreich lebend galt österreichisches Recht.

Allerdings musste sie nachweisen, dass sie zügig studierte.

nein. Es kommt auf das Studium an und die Berufsaussichten.

Das gilt übrigens auch für Eltern. Sie sind zwar verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um dem Kind (und allenfalls Ehegatten) Unterhalt zahlen zu können, dürfen sich aber auch bei Reduzierung des Unterhalts fortbilden.

Da war mal ein AHS Lehrer, der eine pädagogische Zusatzausbildung gemacht hat, und 1 oder 2 Jahre deutlich weniger verdient hat, und daher auch deutlich weniger Unterhalt zahlte. Das Gericht hat ihm das zugestanden, obwohl lange Zeit die Rechtslehre vertreten wurde, dass er nichts unternehmen darf, um sein Einkommen zu reduzieren.

Das muss man also stets im jeweiligen Einzelfall beurteilen.

LG Tom
 
.

Auch ein Master ist nur dann für die Unterhaltspflicht heranzuziehen, wenn dadurch besondere bessere Berufschancen zu erwarten sind.
No na.
Wieso macht man sonst einen Master/ Doktor? Ich versteh das Argument nicht... man könnt ja auch nach der Matura bzw dem Pflichtschulabschluss ++irgendeinen++ Job bekommen. Jede höhere Qualifikation verbessert die Chancen, verhungern wird man in Österreich ohne dieselbe aber auch nicht.
 
Hi,

No na.
Wieso macht man sonst einen Master/ Doktor? Ich versteh das Argument nicht... man könnt ja auch nach der Matura bzw dem Pflichtschulabschluss ++irgendeinen++ Job bekommen. Jede höhere Qualifikation verbessert die Chancen, verhungern wird man in Österreich ohne dieselbe aber auch nicht.

nein. Der Master/Doktor bringt Dir nicht oft bessere Jobchancen.

LG Tom
 
No na.
Wieso macht man sonst einen Master/ Doktor? Ich versteh das Argument nicht... man könnt ja auch nach der Matura bzw dem Pflichtschulabschluss ++irgendeinen++ Job bekommen. Jede höhere Qualifikation verbessert die Chancen, verhungern wird man in Österreich ohne dieselbe aber auch z
Zum Glück net… (konnte das die Posting wegen leider nicht löschen 🙈 aber du hast mich zitiert statt Tom
 
Zuletzt bearbeitet:
No na.
Wieso macht man sonst einen Master/ Doktor? Ich versteh das Argument nicht... man könnt ja auch nach der Matura bzw dem Pflichtschulabschluss ++irgendeinen++ Job bekommen. Jede höhere Qualifikation verbessert die Chancen, verhungern wird man in Österreich ohne dieselbe aber auch nicht.
Das Zitat stammt von Tom nicht von mir
 
Hi,



nein. Es kommt auf das Studium an und die Berufsaussichten.

Das gilt übrigens auch für Eltern. Sie sind zwar verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um dem Kind (und allenfalls Ehegatten) Unterhalt zahlen zu können, dürfen sich aber auch bei Reduzierung des Unterhalts fortbilden.

Da war mal ein AHS Lehrer, der eine pädagogische Zusatzausbildung gemacht hat, und 1 oder 2 Jahre deutlich weniger verdient hat, und daher auch deutlich weniger Unterhalt zahlte. Das Gericht hat ihm das zugestanden, obwohl lange Zeit die Rechtslehre vertreten wurde, dass er nichts unternehmen darf, um sein Einkommen zu reduzieren.

Das muss man also stets im jeweiligen Einzelfall beurteilen.

LG Tom
Whow, mein Exmann hätte dich als Anwalt haben sollen. Seine haben ihm leider geraten, weiter zu zahlen.

Ich seh das eher so wie der Standard - es gibt auch Urteile, die du sicher schnell finden wirst.


Wobei- meine Tochter hat alles in Mindestzeit und mit Auszeichnung bestanden :schulterzuck:. Die Promotion dann hat sie als Assistentin natürlich selber finanziert.
 
Hi,

Whow, mein Exmann hätte dich als Anwalt haben sollen. Seine haben ihm leider geraten, weiter zu zahlen.

was ist so schwer daran, zu verstehen, dass es aufs Studium ankommt and man keineswegs - wie Du - sagen kann, dass während des Masterstudiums Unterhalt zu bezahlen ist?

Das kann sein, ist aber keinesfalls immer so.

Ganz abgesehen davon, dass ihm offenbar lediglich seine Anwälte geraten haben, weiter zu zahlen. Das bedeutet eben nicht, dass Deine Tochter den Anspruch hatte. Man geht ja zum Anwalt, weil der eine umfangreiche Aufklärungspflicht hat, insbesondere auch betreffend der ökonomischen Aspekte. Wenn der Anwalt z.B. sagt "Schauen Sie, die Wahrscheinlichkeit zu gewinnen liegt in dem Fall bei 50%, wenn Sie aber den Antrag stellen, wird sich das Verhältnis zur Tochter wohl verschlechtern, wenn Sie verlieren tragen Sie die Anwaltskosten und allfällige Gutachterkosten und Ihre Tochter hat das Studium ohnehin sehr flott absolviert, sehr viel werden Sie nicht sparen. Das Kosten Nutzen Verhältnis steht nicht dafür ", dann kannst Du nicht schließen, dass jeder ein Recht hat, auch den Master noch mit Unterhalt zu absolvieren. Das kann sein, muss aber nicht.

LG Tom
 
In den allermeisten Fällen ist es aber so, Mann ich habe selber eine Tochter die gerade den Master macht. Solange Sie das Studium zügig durchzieht und nicht in der Lage ist sich selber zu erhalten, zahlst Du Unterhalt. PUNKT
 
Hi,

In den allermeisten Fällen ist es aber so,

genau, weil es bei Dir so ist .... Zum Glück sind die meisten geschiedenen Väter keine Pfennigfuchser die ihre Kinder hassen, und ihnen keinen Master spendieren wollen.

Daher gibt es da auch nicht oft einen Streit vor Gericht.


Ich verstehe aber durchaus, warum sich Deine Frau scheiden ließ, wer glaubt, hinter seine Meinung "Punkt" schreiben zu können, um sie als absolute Wahrheit zu erklären, ist selten unsympathisch.

LG Tom
 
Whow, mein Exmann hätte dich als Anwalt haben sollen. Seine haben ihm leider geraten, weiter zu zahlen.

Ich seh das eher so wie der Standard - es gibt auch Urteile, die du sicher schnell finden wirst.


Wobei- meine Tochter hat alles in Mindestzeit und mit Auszeichnung bestanden :schulterzuck:. Die Promotion dann hat sie als Assistentin natürlich selber finanziert.
Da könnte einem Angst und Bange werden… puh bin froh, dass ich das mit meinen schon erledigt habe …
 
Übrigens noch eine ziemlich krause Sache: hat der Sprössling vor zu heiraten, kann er bei erstmaliger Verehelichung seine Eltern auf Heiratsgut klagen.
Hierzulande war gerade ein solcher Fall, in der ein JungRechtsanwalt (Vollzeit berufstätig, seine Braut ebenso ) von über 30 Jahren seine Mutter verklagt hat und von ihr eine mehrfache sechsstellige - ich glaub sogar siebenstellige - Summe als Heiratsunterstützung verlangt hat. Ging vor Gericht, und am Schluss haben sie sich offenbar zähneknirschend geeinigt… Böses Blut(en).
Mit dem Vater hat er sich von vornherein irgendwie vereinbart. Stell dir vor, da finanzierst dem Gschropp zwei Studien und dann dankt er es dir vor Gericht. 🙄😡😱
 
Hi,



genau, weil es bei Dir so ist .... Zum Glück sind die meisten geschiedenen Väter keine Pfennigfuchser die ihre Kinder hassen, und ihnen keinen Master spendieren wollen.

Daher gibt es da auch nicht oft einen Streit vor Gericht.


Ich verstehe aber durchaus, warum sich Deine Frau scheiden ließ, wer glaubt, hinter seine Meinung "Punkt" schreiben zu können, um sie als absolute Wahrheit zu erklären, ist selten unsympathisch.

LG Tom
Jetzt solltest Du langsam bremsen, Du wirst sehr persönlich Du Alleswisser.
 
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