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Weil wenn Du jemandes Privatsphäre verletzt, und der hat nix gemacht, dann ist das Unrecht zu 100% bei Dir.
Sich bei begründetem Verdacht vergewissern zu wollen, insbesondere wenn es um den Bestand/ die Fortführung oder Beendigung einer Beziehung handelt dürfte wohl grundsätzlich legitim sein. Für mich steht ein schwerwiegendes Hintergehen einer unerträglichen Straftat gleich, die es eben eindeutig zu beweisen gilt.