Heute im Kurier: ER 13 - SIE 40 wird sie verurteilt ?

Ich frage mich, ob die Fremdenpolizei hier zuständig ist. Wenn sie "vor Jahren" eingewandert ist, hat sie einen gültigen langfristigen Aufenthaltstitel, d.h. sie hat entweder Asyl bekommen oder ist Einwandererin und hat eine dauerhafte Arbeitsgenehmigung. Wenn man bei Leuten mit einem derartigen Aufenthaltstitel den Grad der Integration regelmäßig nachmessen würde, wäre ich sogar sehr dafür. Dann würden aber von den aus der Türkei zugewanderten Leuten wohl nurmehr maximal 20% übrig bleiben.
Abgesehen davon zweifle ich nicht an der ausreichenden Integration der Dame. Sie hat Arbeit, kann wahrscheinlich fließend deutsch, sie hat eine Familie und jetzt auch einen österreichischen Freund ;) - also mehr Integration geht ja wahrscheinlich gar nicht.

Moment! Du übersieht jetzt aber hoffentlich nicht, dass sie KEINE österr. Staatsbürgerschaft besitzt und als Migrantin hier straffällig geworden ist....und lt. Neufassung des Asyl-, Fremdenpolizei- und Aufenthaltsrechtes 2006 muss die Fremdenpolizei bereits bei der ersten rechtskräftigen Verurteilung wg. einer Vorsatztat, die in die Zuständigkeit eines LG fällt, tätig werden....und immerhin handelte es sich (vergiss die Liebe, die war eh ein mildender Umstand) bei ihrem Delikt um SCHWEREN SEXUELLEN MISSBRAUCH eines UNMÜNDIGEN MINDERJÃHRIGEN...Strafrahmen bis zu 10 Jahre.
 
@ badmanu
Ja, hast eh Recht. Aber auch hier wäre ich erfreut, wenn man bei anderen Straftätern ähnliche Maßstäbe anwenden würde. Viele Ausländer kommen nach Gewalt- oder Eigentumsdelikten mit einer kurzen Gefängnis- oder gar bedingten Strafe davon und dürfen danach im Land bleiben, obwohl - im Gegensatz zu Renate C. -eindeutig Wiederholungsgefahr besteht. Da wäre ein Ausweisung durchaus ein probates Mittel der Problemlösung.

Ich glaube, angesichts der Scherereien werden die beiden im Nachhinein doch damit hadern, warum sie nicht einfach vor Polizei, Staatsanwalt und Gericht gelogen haben. Nachweisen hätte man es ihnen eh nicht können, dass sie Sex hatten.
 
..... ICH habe zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal ansatzweise an Sex gedacht, und eine 40-jährige ... wäre mir ... auch als absolute Oma ... Ich habe ja noch nicht einmal mit 16 die paar Klassenkollegen verstanden, die diese Lehrerin Mitte 30 so toll fanden.

Wodurch ist das offenkundig?

Selbst habe ich keine Kinder, aber im Bekanntenkreis gibt es natürlich zahlreiche. Da gab es den Fall eines Freundes, der am sturmfreien Abend mit gleichaltrigen Menschen Strippoker gespielt hat - sein Sohn, der dürfte jetzt um die 15 herum sein, hat ihn später mit den Fotos am Rechner erwischt und fand das einfach nur eklig, dass so alte, hässliche Menschen nackt im Zimmer herumsitzen und das auch noch gut finden (und ja, genauso wäre mir das damals wohl auch vorgekommen).

Es gibt eben nicht nur SLOW-Föxe, sindern auch QUICK-Föxe. :)

Deine Mutter erschien in Deinen Augen so alt wie Deine Großmutter? Glaub ich nicht. Warum solltest Du so einen Unterscheid nicht bemerkt haben? Üblicherweise nehem solche Unterschiede schon Kindergartenkinder wahr.

Daß viele Jugendliche nicht emotional ausratsen, wenn ein hübscher Frauenkörper in der Sichtbereich kommt, kann viele Gründe haben, zB daß sie solche Erscheinungen schon von Mutter, Schwerster, Schwimmbad, FKK-Strand, Sauna,... kennen, oder zB daß sie ganz simpel eben nicht neugierig sind, oder daß sie eben völlig andere Interessen haben. Wer weiß schon den Beweggrund eines anderen Menschen?

Wodurch das offenkundig ist? Denk an den Fuchs und die sauren Trauben. Es ist die Wortwahl und der Zusammenhang in der die Bemerkung, wie berichtet, gefallen ist. Anders gesagt: Warum hat er sich nicht zu einer Bemerkung über die Kleidung veranlaßt gesehen? - klarerweise, weil er sich dafür wirklich nicht interessiert.

Die Sache mit dem Strippoker ist doch völlig anders. Da sollte man eher nachdenken, was bei einem Jugendlichen zuvor in seiner Erfahrung und Nichterfahrung passiert ist, daß die Körper der entblätterten Mensch als eklig (emotionelles Urteil, wertend) und häßlich (vielleicht sachlich, sicher aber auch emotionell und wertend) und alt (sachliche Beschreibung) - und diese drei Begriffe im einem Satz in Verbindung gebracht - bezeichnet wurden. Da scheint mir schon die Basis gelegt zu sein, auf der Vorurteile "gut" gedeihen werden. (All diese Bewertungen wurden nämlich im Lauf der frühen Kindheit gelernt). Es fehlt offenbar an Aufklärung.
 
...allerdings ermittelt derzeit die Fremdenpolizei ...

Ich wundere mich immer wieder, wie saublöd eine Verwaltung und die Beamten, die das aus innerem Antrieb betreiben sein können.
Die Klugheit des Staatsanwalts sollten sie sich zum Vorbild nehmen.
 
@Kater01:
Eigentumsdelikte, Raufhandel etc. werden meist lediglich über das Bezirksgericht abgehandelt. ;)
Während bereits EINE Verurteilung über das LG die Fremdenpolizei auf den Plan ruft, darf man sich über das BG einige leisten, bis diese tätig wird.
 
@ mOni:
Das, was Du aus Deiner Erfahrung schilderst, wird es wohl mehrere tausend Mal in Österreich pro Jahr geben. Was verleitet Dich aber zur Annahme, daß es keine Ausnahem geben kann, was, daß ausnahmslos alle anderen Menschen eine zu Dir sehr ähnliche Gefühlslage haben, was, daß das, was in Deinem Fall, der Dir rückblickend richtig erschien, auch für alle anderen richtig sein muß?
Ich meine, daß die Gesetzeslage sehr klug festgelegt ist: Es wird respektiert, daß es in diesen Angelegenheiten eine große Bandbreite von "Richtigem" gibt und daß auf den Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen besonders Bedacht zu nehmen ist. (Wäre der Jugendliche im konkreten Fall nicht als weit entwickelt anzusehen gewesen sein, wäre das Urteil weit härter gewesen).
Philosophisch gesagt: Nach Kant soll das eigene Handeln zwar geeignet sein als Maxime für ein allgemeines Gesetz zu dienen, gar nicht verlangt wird aber, daß das eigene Handeln zum allgemeinen Gesetz wird!

... aber das machst Du ja selber einen Beitrag darunter deutlich "- was jetzt nicht heißt, dass andere in so einer Situation nicht sehr wohl damit zurecht kommen können. " Es geht eben nicht darum, daß das Normalfall ist, sondern, daß es eine Ausnahme ist, die man im Rahmen unserer rechtsordnung auch dulden kann und soll.
Genau darum geht es: Die Vielfalt der Möglichkeiten akzeptieren und nicht alles zwanghaft über einen einzigen Leisten zu scheren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moment! Du übersieht jetzt aber hoffentlich nicht, dass sie KEINE österr. Staatsbürgerschaft besitzt und als Migrantin hier straffällig geworden ist....und lt. Neufassung des Asyl-, Fremdenpolizei- und Aufenthaltsrechtes 2006 muss die Fremdenpolizei bereits bei der ersten rechtskräftigen Verurteilung wg. einer Vorsatztat, die in die Zuständigkeit eines LG fällt, tätig werden....und immerhin handelte es sich (vergiss die Liebe, die war eh ein mildender Umstand) bei ihrem Delikt um SCHWEREN SEXUELLEN MISSBRAUCH eines UNMÜNDIGEN MINDERJÃHRIGEN...Strafrahmen bis zu 10 Jahre.

Na da wird er wohl bald die kroatische Staatsbürgerschaft annehmen.
 
Ich wundere mich immer wieder, wie saublöd eine Verwaltung und die Beamten, die das aus innerem Antrieb betreiben sein können.
Die Klugheit des Staatsanwalts sollten sie sich zum Vorbild nehmen.

Siehe mein obiges Posting...weder die Verwaltung, noch deren Beamte sind saublöd und handeln im vorauseilendem Gehorsam, sondern - na, lass ma das.
Die Fremdenpolizei MUSS die Verurteilte unter die Lupe nehmen - so will es nun mal das Gesetz.
Ist schon eigenartig, dass manche es derart beugen wollen., nur weil die Täterin KEIN Täter ist. Hätte ein damals 40jähriger Kroate eine 13jährige verliebt gemacht und ins Bett gelockt, würden wohl einige nach Ausweisung schreien.
 
Ich wundere mich immer wieder, wie saublöd eine Verwaltung und die Beamten, die das aus innerem Antrieb betreiben sein können.
Die Klugheit des Staatsanwalts sollten sie sich zum Vorbild nehmen.

könnte es sein, das man diesen inneren antrieb herrschendes recht (vulgo gesetz) nennt ? ;)
 
@ mOni:
Das, was Du aus Deiner Erfahrung schilderst, wird es wohl mehrere tausend Mal in Österreich pro Jahr geben. Was verleitet Dich aber zur Annahme, daß es keine Ausnahem geben kann, was, daß ausnahmslos alle anderen Menschen eine zu Dir sehr ähnliche Gefühlslage haben, was, daß das, was in Deinem Fall, der Dir rückblickend richtig erschien, auch für alle anderen richtig sein muß?

Hab ich ja nirgends geschrieben, oder? Ganz im Gegenteil, du zitierst mich ja:
... aber das machst Du ja selber einen Beitrag darunter deutlich "- was jetzt nicht heißt, dass andere in so einer Situation nicht sehr wohl damit zurecht kommen können. " Es geht eben nicht darum, daß das Normalfall ist, sondern, daß es eine Ausnahme ist, die man im Rahmen unserer rechtsordnung auch dulden kann und soll.
Genau darum geht es: Die Vielfalt der Möglichkeiten akzeptieren und nicht alles zwanghaft über einen einzigen Leisten zu scheren.

Das mit den Ausnahmen finde ich immer ein wenig problematisch - wo beginnt die Ausnahme und wo hört sie auf ?

Jedenfalls, was ich mit meinem Beitrag eigentlich sagen wollte - auch wenn der Bursche heute sooo glücklich ist mit der Situation, er kann (muss aber nicht) es in ein paar Jahren ganz anders sehen. Aber natürlich, das sind nur Spekulationen, wie übrigens fast alle Postings in diesem Thread. ;) Oder war irgendwer dabei?

Und ich bin nach wie vor der Meinung, dass es gewisses Maß an Verantwortung seitens der Trainerin hier auch niemandem geschadet hätte. Was aber nicht heißt, dass ich sie an den Pranger stellen möchte - meinetwegen sollen die 2 glücklich werden. Wär ihnen zu wünschen und allemal besser als ein traumatisierter 14-jähriger.
 
....Die Fremdenpolizei MUSS die Verurteilte unter die Lupe nehmen - so will es nun mal das Gesetz....

könnte es sein, das man diesen inneren antrieb herrschendes recht (vulgo gesetz) nennt ? ;)

Vielleicht habe ich mich ungenau ausgedrückt:
Ich bin davon ausgegangen, daß sich Deine Mitteilung nicht um eine Feststellung zu einer gesetzlichen Situation handelt, sondern um eine Mitteilung über eine Medienmeldung (so war es zumindest formuliert).
Die Fremdenpolizei muß die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen. Zu diesen gehört zB in diesem Fall nicht mitzuteilen, was sie tut. Das ist schon eine Meldung, die eine bestimmte Stimmung im Publlikum machen soll und suggeriert: "das Gericht ist uns wurscht - wir krigen die schon noch dran".
Der Ton, in dem Du es schrieben hat, ist ziemlich eindeutig vorverurteilend. damit wird genau der Druck auf die Fremdenpolizei aufgebaut, die sich bei dieser in der Vergangenheit immer wieder in Gewalttaten geäußert hat.
Um das gings mir und nicht darum, ob die Fremdenpolizei Gesetze vollzieht. Weißt Du eigentlich, daß die Fremdenpolizei laufend die menschenrechte verletzt, die - da sie im Verfassungsrang stehen und ein völkerrechtlich verbindliches Dokument sind - unmittelbar und von jedem Organ des Staates direkt angewendet werden können? Überleg einmal, welche Gesetzesbestimmungen alle von der Fremdenpolizei üblicherweise nicht nur nicht beachtet werden, sondern gegen die vorsätzlich und gröbstens - und bekanntermaßen ohne adäquate Rechtsfolgen - verstoßen wird.
Ich bleibe dabei: wenn über die Sache Gras wächst, ist es das Beste, aber ich habe auch nie Zweifel gehabt, daß sie irgendein Esel finden wird, der es wieder wegfrißt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...
Das mit den Ausnahmen finde ich immer ein wenig problematisch - wo beginnt die Ausnahme und wo hört sie auf ?
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Jedenfalls, was ich mit meinem Beitrag eigentlich sagen wollte - auch wenn der Bursche heute sooo glücklich ist mit der Situation, er kann (muss aber nicht) es in ein paar Jahren ganz anders sehen....

Ich stimme Dir schon zu. Die rückschauernde Bewertung des früheren Handels wird wohl meist so ausfallen, wie bei Dir, aber es wird auch die anderen Fälle geben, die bedauern, daß es so gekommen ist. Vielleicht werden wir in 20 Jahren erfahren, was die jetzt Betroffenen dann denken.

Ich meine, daß unser Gesetz in diesem Fall gut ist: Es muß der Einzelfall eingehend geprüft werden (auch bei denen, die über 14 Jahre sind) und die Spanne, in der beurteilt werden kann, ist weit, sodaß es fast keine unangemessenen Urteile geben sollte.
Jede Grenze hat ihre Vor- und Nachteile und bringt immer jene Fälle, in der diese Grenze eine unsachliche Einschränkung ist. Aber der Vorteil dieser Grenze ist in diesem Fall doch, daß ich die Nachteile nicht habe, wenn gar eine Altersgrenze festlegt ist und nur im Einzelfall beurteilt wird.
 
../ - meinetwegen sollen die 2 glücklich werden. Wär ihnen zu wünschen und allemal besser als ein traumatisierter 14-jähriger.
Auch, wenn meine Gedanken jetzt ebenfalls pure Spekulation sind....vielleicht war der Junge VOR der Affäre bereits traumatisiert?
Seine Mutter war 17/18 Jahre, als er zur Welt kam. Der leibliche Vater wurde nirgends auch nur mit einer Silbe erwähnt. Hat er die Familie verlassen? War die junge Alleinerzieherin mit dem Baby, Kleinkind, pubertierenden Kind überfordert? Wie hat er die Scheidung seiner Mutter vom Stiefvater verkraftet? Fühlte sich das Einzelkind danach im Stich gelassen? Hat der Junge deshalb Verständnis, Zuneigung, Geborgenheit bei einer "Ersatzmutter" gesucht und in der Trainerin gefunden? Ist diese eine besonders herzliche Frau, die zunächst nur gute Zuhörerin war? Sind mit ihm dann die Hormone durchgegangen, als das Vertrauen gefestigt war? Verwechselte sie mütterliche Zuneigung mit Liebe? Wie war es zuvor um ihr eigenes Sexleben in ihrer Ehe bestellt? Und ist seine Mutter jetzt erleichtert, die Verantwortung der Erziehung gerade in der schwierigen Zeit der Pubertät mit jemandem teilen/auf jemanden abwälzen zu können, auf den der Junge zumindest einige Zeit hören wird?
 
Vielleicht habe ich mich ungenau ausgedrückt:
Ich bin davon ausgegangen, daß sich Deine Mitteilung nicht um eine Feststellung zu einer gesetzlichen Situation handelt, sondern um eine Mitteilung über eine Medienmeldung (so war es zumindest formuliert).
Die Fremdenpolizei muß die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen. Zu diesen gehört zB in diesem Fall nicht mitzuteilen, was sie tut. Das ist schon eine Meldung, die eine bestimmte Stimmung im Publlikum machen soll und suggeriert: "das Gericht ist uns wurscht - wir krigen die schon noch dran".
Der Ton, in dem Du es schrieben hat, ist ziemlich eindeutig vorverurteilend. damit wird genau der Druck auf die Fremdenpolizei aufgebaut, die sich bei dieser in der Vergangenheit immer wieder in Gewalttaten geäußert hat.
Um das gings mir und nicht darum, ob die Fremdenpolizei Gesetze vollzieht. Weißt Du eigentlich, daß die Fremdenpolizei laufend die menschenrechte verletzt, die - da sie im Verfassungsrang stehen und ein völkerrechtlich verbindliches Dokument sind - unmittelbar und von jedem Organ des Staates direkt angewendet werden können? Überleg einmal, welche Gesetzesbestimmungen alle von der Fremdenpolizei üblicherweise nicht nur nicht beachtet werden, sondern gegen die vorsätzlich und gröbstens - und bekanntermaßen ohne adäquate Rechtsfolgen - verstoßen wird.

Spotzl, jetzt wirst aber arg polemisch.
Freilich stand es in div. Medien,dass die Fremdenpolizei jetzt noch zu überprüfen hat. Und da hat niemand irgendwelche Geheimnisse verraten, da das Asyl- und Bleiberecht für jedermann nachlesbar ist.Glaubst, was das für Wogen in der Öffentlichkeit schlagen würde, wenn rauskommen würde, dass die Fremdenpolizei
im konkreten Fall geschlampt hätte und NICHT ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen wäre -es gibt genug Journalisten, die fähig sind, gründlich zu recherchieren.
Polizeiliche Übergriffe jeglicher Art stehen hier nicht zur Debatte.
Und um dein Gehör scheint es nicht Bestens bestellt zu sein, wenn du in meinen Posts einen vorverurteilenden Ton zu hören vermeinst.
 
Spotzl, jetzt wirst aber arg polemisch.
Freilich stand es in div. Medien,dass die Fremdenpolizei jetzt noch zu überprüfen hat. Und da hat niemand irgendwelche Geheimnisse verraten, da das Asyl- und Bleiberecht für jedermann nachlesbar ist.Glaubst, was das für Wogen in der Öffentlichkeit schlagen würde, wenn rauskommen würde, dass die Fremdenpolizei
im konkreten Fall geschlampt hätte und NICHT ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen wäre -es gibt genug Journalisten, die fähig sind, gründlich zu recherchieren.
Polizeiliche Übergriffe jeglicher Art stehen hier nicht zur Debatte.
Und um dein Gehör scheint es nicht Bestens bestellt zu sein, wenn du in meinen Posts einen vorverurteilenden Ton zu hören vermeinst.

:) Sag einmal, was ist denn das weibliche Pendant zu Spotzl?
Polemisch werde ich?
Aber wenns wahr ist.
Ich verlange ja nicht, daß die Polizeit schlampt ( :) was das in einem Erotikforum heißt,....)! Natürlich soll sie sorgfältig arbeiten und das tut ise ja in der Regel auch. Aber sie soll auch keine Rechte beugen oder gegen die Rechtsordnung ignorieren. Das wollte ich sagen.
Mein Gehör ist schlecht? Oder ist es doch so wie bei den Tauben ganz besonders empfindlich?
Und überhaupt: Nie hätte ich einer Frau vorgeworfen ein Esel zu sein, der gras wegfrißt! (Das hieße dann, vielleicht Kamelstute,.... und das habe ja wirklich nicht geschrieben) :undweg:
 
also gehör braucht man hier keines, aber beim lesen deiner zeilen findet man eine vorverurteilende und eine law & order tendenz.
das thema des threads war die frage nach dem Urteil - das kennen wir ja nun. aber nichts desto trotz sollten polizeiliche unkorrektheiten immer und überall ein thema sein oder zum thema gemacht werden.
laß die beiden doch glücklich weiterleben solange sie wollen.
und eine fremdenfeindliche diskussion sollte hier nicht draus werden. Admin: bitte schließen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ GGGB: Dankschön

@ Josie69: Du bist aber auch eine ganz schön hitzige Frau!

Im Übrigen - Thread schließen wäre angemessen.
 
in diesem zusammenhang möchte ich auf eine kuriosität unserer gesetze hinweisen: ficken darf man ab 14 , anschauen wies geht (porno) erst ab 18......
 
in diesem zusammenhang möchte ich auf eine kuriosität unserer gesetze hinweisen: ficken darf man ab 14 , anschauen wies geht (porno) erst ab 18......

:hmm: und du meinst, das pornos das geeignete anschauungsmaterial dafür darstellen ? :roll:
 
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