B
Gast
(Gelöschter Account)
Ich frage mich, ob die Fremdenpolizei hier zuständig ist. Wenn sie "vor Jahren" eingewandert ist, hat sie einen gültigen langfristigen Aufenthaltstitel, d.h. sie hat entweder Asyl bekommen oder ist Einwandererin und hat eine dauerhafte Arbeitsgenehmigung. Wenn man bei Leuten mit einem derartigen Aufenthaltstitel den Grad der Integration regelmäßig nachmessen würde, wäre ich sogar sehr dafür. Dann würden aber von den aus der Türkei zugewanderten Leuten wohl nurmehr maximal 20% übrig bleiben.
Abgesehen davon zweifle ich nicht an der ausreichenden Integration der Dame. Sie hat Arbeit, kann wahrscheinlich fließend deutsch, sie hat eine Familie und jetzt auch einen österreichischen Freund - also mehr Integration geht ja wahrscheinlich gar nicht.
Moment! Du übersieht jetzt aber hoffentlich nicht, dass sie KEINE österr. Staatsbürgerschaft besitzt und als Migrantin hier straffällig geworden ist....und lt. Neufassung des Asyl-, Fremdenpolizei- und Aufenthaltsrechtes 2006 muss die Fremdenpolizei bereits bei der ersten rechtskräftigen Verurteilung wg. einer Vorsatztat, die in die Zuständigkeit eines LG fällt, tätig werden....und immerhin handelte es sich (vergiss die Liebe, die war eh ein mildender Umstand) bei ihrem Delikt um SCHWEREN SEXUELLEN MISSBRAUCH eines UNMÜNDIGEN MINDERJÃHRIGEN...Strafrahmen bis zu 10 Jahre.