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Gast
(Gelöschter Account)
Um noch mal das zu milde Strafmaß anzusprechen:
Vor kurzem endete hier in D ein Prozess gegen jemanden, der die Vergewaltigung eines Kindes vor laufender Web-Cam in Auftrag gab, welches dann auch ausgeführt wurde.
Der Hauptprozess gegen die Täter steht noch aus...aber der Pädophile, der den Auftrag gab, bekam 3 Jahre...auf Bewährung!
Dass da Unverständnis hoch kommt, ist doch klar.
Der Angeklagte konnte als freier Mann den Gerichtssaal verlassen - unter der Auflage, dass er sich einer Therapie unterziehen müsse.
Wie solch ein Urteil auf das Opfer wirken muss, kann man sich ja denken.
Gut...die Staatsanwaltschaft hat zwar Revision beantragt...aber ob und was dabei rauskommt, steht ja erstmal offen.
Das Opfer hingegen weiß nun, dass der Kerl “frei rumläuft“...
...und im schlimmsten Falle rückfällig werden könnte.
Im Grunde ganz einfach! Sicherungshaft lebenslänglich, an die Strafhaft anschließend, zum Schutz der Gesellschaft nach Risikoabwägung. Den Therapie-Scheiß kann man sich sparen, hat bei Homosexuellen auch nicht funktioniert und man lacht noch heute darüber. Genausowenig wie Wertekurse einen Kopftreter auf Schiene bringen. Trieb- und Gewalttäter kannst nur weg- oder aussperren.