Da liegt der Hund aber im Detail.....einen 100 prozentigen Beweis gibt es nicht, DNA Analysen können beispielsweise verunreinigt sein, Zeugen können lügen oder deren Erinnerungen können verfälscht sein. Unser Gedächtnis kann leicht in die Irre geführt werden. Das gilt auch für Menschen mit sehr gutem Erinnerungsvermögen. Selbst geringe Suggestionen reichen aus, um die Erinnerungen eines Menschen durcheinanderbringen zu können. Das ist so weit ich weiß recht gut erforscht. Natürlich kann man Fehler minimieren, aber komplett ausschließen kann man sie eben nie, auch nicht in der juristischen Beweisführung.
Und zum Schuldeingeständnis....mal davon abgesehen, dass ein solches erzwungen sein kann (ich möchte nicht wissen, was Menschen, die beispielsweise in den Käfigen in Guantanamo sitzen, alles gestehen, was sie nie begangen haben), stelle ich mir ein freiwilliges Schuldeingeständnis bei Androhung der Todesstrafe schwierig vor. Ein Schuldeingeständnis resultiert meist aus einer quid pro quo Situation heraus, heißt die Person die etwas gibt (in dem Fall der mutmaßliche Täter), erhält im Gegenzug eine entsprechende Gegenleistung. Welche soll das im Falle der Todesstrafe sein, um den Töter zu einem kooperativen Verhalten zu bewegen?