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Gast
(Gelöschter Account)
ist § 232 StGB nicht Geldfälschung ????? versuchs mal hier !:
Keine Ahnung!
Ich habe den Link hier kopiert und in das Zitat eingefügt.Da es sich aber um ein deutsches Juraforum( Habe ich zu spät bemerkt ) handelt, kann die Paragraphenzahl eine andere sein, der Text selbst ist im Grossen und Ganzen , mit dem österreichischem Gesetz gleich, die Strafandrohungen sind aber denoch sehr unterschiedlich.
Stimmt...strafbar=wenn es zu einer Verurteilung kommt. Wenn aber aufgrund der Beförderung nur der Verdacht auf Menschenhandel besteht, kann es zu einer Anklage dazu kommen, die aber nicht unbedingt in einer Verurteilung enden muß.das was uns aber in deinem ersten beispiel mit der überführung fehlte, war der vorsatz, diese person zusätzlich sexuell auszubeuten. erst dann wäre die beförderung strafbar.
Da es in der Story vorläufig nur der Verdacht vorliegt, hatte ich auch nur den Verdacht gemeint ,sorry war ein wenig unklar von mir ausgedrückt.
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