Motorradfahrverbote in D/A

Gab es 2016 nicht eine EU Verordnung, wo Motorräder nur einen Maximalpegel von 80db haben dürfen, wenn sie in der EU verkauft werden als Neufahrzeuge?!
Anscheinend nicht, ansonsten würdest Du auf der Zulassungsstelle keine Kennzeichen bekommen. Ändert aber auch nichts daran, dass das Messverfahren ungeeignet ist um Rückschlüsse auf die tatsächlich vorkommende Lärmemission zu ziehen. Ich bleibe dabei, das Gas geben am Ortsausgang muss minimiert werden und alle sind zufrieden. Hier tritt der störende Lärm auf. Ein Motorrad bei 50km/h ist nicht lauter als ein PKW bei gleicher Geschwindigkeit - das Beschleunigen nervt dann aber mehr beim Motorrad.
 
dass einer erklecklichen Anzahl von Bikern das Tempolimit sowieso schnurzegal ist.

meine beobachtung dazu: die biker, die mit tourenbikes und funktionsbekleidung unterweg sind, sind die angenehmsten. vernünftige lautstärke und trotzdem einen guten sound! rücksichtsvoll beim fahren und überholen! schlimm sind die pseudorennfahrer im renndress und selbigen bike. fahren meist aggressiv, genauso überholen sie auch, machen einen mords lärm und sind angeblich auch führend in der unfalllstatistik! dann noch die gruppe der ich setz mir einen abgeschnittenenen nachtscherm auf und mach einen auf easy rider! vom fahrverhalten nicht wirklich als aggressiv auffällig, aber eine geräuschkulissse wie eine antonov beim starten!

ein mir bekannter arzt hat mir auch das mit den pseudo rennfahrern bestätigt, diese sind führend als organspender!
 
Zuletzt bearbeitet:
ein mir bekannter arzt hat mir auch das mit den pseudo rennfahrerern bestätigt, diese sind führend als organspender!
Institut für Allgemeine Pathologie -Obduktionen
Dumm nur, dass bei "plötzlicher Tod aus nicht natürlicher Ursache" (z.B. Verkehrsunfall) die Obduktion gesetzlich vorgeschrieben ist d.h. da müssen die Organe noch vorhanden sein und sind anschließend nicht mehr zur Transplantation zu gebrauchen. Ich hoffe deine Arzt- Quelle bezieht sich auf die Bereitschaft, Organe spenden zu wollen im Fall der Fälle. Das wäre ja grundsätzlich löblich.

Außerdem verstirbt der Motorradfahrer fast immer an inneren Blutungen und dann kommt er als Organspender eh nicht mehr in Frage, da hierfür der Hirntod eintreten muss während die übrigen Organe noch funktionieren.
 
Organe spenden zu wollen

was man in AT nicht muss, da wird genommen was gebraucht wird und das ist auch gut so! ihr in DE habt ja da die eher eigenwillige variante mit der einverständiserklärung! bzgl. obduktion: wäre mir neu das jedes opfer eines verkehrsunfalles bei uns obduziert werden würde. denke mal als arzt in einem spital wird er schon wissen wovon er redet!
 
wäre mir neu das jedes opfer eines verkehrsunfalles bei uns obduziert werden würde.
Für Österreich habe ich da tatsächlich keinen Hinweis finden können. Wobei, sollte es durchdeutlich überhöhte Geschwindigkeit zum Unfall kommen, wäre es zumindest im Bereich der Straftat. Ich denke mal, sobald es zu einem Gerichtsverfahren kommt wird Obduziert um die Umstände, Todesursache und körperliche Vorerkrankungen zu klaren.

§ 128.

(2) Eine Obduktion ist zulässig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tod einer Person durch eine Straftat verursacht worden ist.

Wobei ich mir tatsächlich nicht vorstellen kann, was man mit Organen eines verunfallten Motorradfahrers anfangen soll? Der stirbt beinah immer an inneren Blutungen d.h. da kann man mit Herz- Lungenmanschinen den Körper auch nicht lange genug am Leben halten, bis alles zur Transplantation vorbereitet ist. Die verabreichten Medikamente der Intensivmedizin z.B. müssen sich erstmal abbauen bevor transplantiert werden kann. In den seltensten Fällen stirbt er am Hirntod, was aber Grundvoraussetzung für die Organspende ist (auch in AT).

Ich glaube, bei solchen Aussagen schwingt eher bisl der Frust über Motorradfahrer mit. Soll ja auch Ärzte geben, die genervt sind und sich auch mal zu einer polemischen Aussage hinreißen lassen, Sind ja auch nur Menschen.
 
Ich verstehe das nicht ganz. Gab es 2016 nicht eine EU Verordnung, wo Motorräder nur einen Maximalpegel von 80db haben dürfen, wenn sie in der EU verkauft werden als Neufahrzeuge?!

Irgendwas erscheint mir an der Sache komisch.
Ich habe bisl recherchiert und bin auf folgendes gekommen: Das Fahrgeräusch darf seit 2016 bei Neufahrzeugen nicht höher als 77db sein, ansonsten ist es nicht zulassungsfähig. Die Fahrverbote haben aber das Standgeräusch als Kriterium. Das Standgeräusch wiederum gibt es nur, um der Polizei vor Ort eine Handhabe zu geben um Modifikationen bei der Lautstärke messen zu können. Das Standgeräusch ist kein realistisches Szenario, es geht nur darum, dass der Polizist vor Ort dieses Geräusch einfach messen kann. Deshalb wird mit halber Nenndrehzahl und 50cm Abstand zum Auspuff gemessen. Ist das Standgeräusch lauter als im Schein eingetragen, muss eine Modifikation vorgenommen worden sein. That´s it.

Das Fahrgeräusch von 77db misst nämlich die Gesamtgeräuschemissionen d.h. inkl. Windgeräusch, Abrollgeräusch der Reifen, klappern der Kette und das normale Motorgeräusch und diese Lautstärke ist praxisnah aber extrem kompliziert zu messen. Dafür braucht es spezielle Kammern usw.. Auf diese 77db haben die Hersteller aber die Motorräder hin optimiert und dieses Geräusch ist bei normaler Fahrweise auch das, was die Anwohner wahr nehmen.
 
Ich habe bisl recherchiert und bin auf folgendes gekommen: Das Fahrgeräusch darf seit 2016 bei Neufahrzeugen nicht höher als 77db sein, ansonsten ist es nicht zulassungsfähig. Die Fahrverbote haben aber das Standgeräusch als Kriterium. Das Standgeräusch wiederum gibt es nur, um der Polizei vor Ort eine Handhabe zu geben um Modifikationen bei der Lautstärke messen zu können. Das Standgeräusch ist kein realistisches Szenario, es geht nur darum, dass der Polizist vor Ort dieses Geräusch einfach messen kann. Deshalb wird mit halber Nenndrehzahl und 50cm Abstand zum Auspuff gemessen. Ist das Standgeräusch lauter als im Schein eingetragen, muss eine Modifikation vorgenommen worden sein. That´s it.

Das Fahrgeräusch von 77db misst nämlich die Gesamtgeräuschemissionen d.h. inkl. Windgeräusch, Abrollgeräusch der Reifen, klappern der Kette und das normale Motorgeräusch und diese Lautstärke ist praxisnah aber extrem kompliziert zu messen. Dafür braucht es spezielle Kammern usw.. Auf diese 77db haben die Hersteller aber die Motorräder hin optimiert und dieses Geräusch ist bei normaler Fahrweise auch das, was die Anwohner wahr nehmen.
Okay,wenn das so ist verstehe ich auch die Aufregung.
 
Für Österreich habe ich da tatsächlich keinen Hinweis finden können. Wobei, sollte es durchdeutlich überhöhte Geschwindigkeit zum Unfall kommen, wäre es zumindest im Bereich der Straftat. Ich denke mal, sobald es zu einem Gerichtsverfahren kommt wird Obduziert um die Umstände, Todesursache und körperliche Vorerkrankungen zu klaren.

§ 128.

(2) Eine Obduktion ist zulässig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tod einer Person durch eine Straftat verursacht worden ist.

Wobei ich mir tatsächlich nicht vorstellen kann, was man mit Organen eines verunfallten Motorradfahrers anfangen soll? Der stirbt beinah immer an inneren Blutungen d.h. da kann man mit Herz- Lungenmanschinen den Körper auch nicht lange genug am Leben halten, bis alles zur Transplantation vorbereitet ist. Die verabreichten Medikamente der Intensivmedizin z.B. müssen sich erstmal abbauen bevor transplantiert werden kann. In den seltensten Fällen stirbt er am Hirntod, was aber Grundvoraussetzung für die Organspende ist (auch in AT).

Ich glaube, bei solchen Aussagen schwingt eher bisl der Frust über Motorradfahrer mit. Soll ja auch Ärzte geben, die genervt sind und sich auch mal zu einer polemischen Aussage hinreißen lassen, Sind ja auch nur Menschen.

Ich denke, du hast recht. :up: Ein vormals im Forum postender Rennfahrer mit Fremdorganen tätigte mehrmals die selbe Aussage. Ich sehe auch bei Unfallwild die Organschäden und innere Blutungen. Da ist nichts mehr ganz, auch wenn die Leich unversehrt aussieht. Darum ist auch das Inverkehrbringen von Unfallwild(bret) gesetzlich verboten. Freuen sich dafür die Hunde. :liebe::)
 
Organschäden und innere Blutungen. Da ist nichts mehr ganz, auch wenn die Leich unversehrt aussieht.

nur sind ja nicht alle verunfallten völlig zermantscht! kann mich noch an meine zeit beim roten keuz erinnern, junger biker, leitschiene hat ihm den unterschenkel amputiert. mangels kundigen ersthelfer vor ort ist er in windeseile ausgeblutet und damit mausetot. von dem lebt heute noch allerhand woanders weiter!
 
Morgen Leute, habe heute morgen kurz einen Artikel in den News vom Handy gelesen, dass jetzt auch Österreich ein Fahrverbot für Motorrad un deren Fahrer zugestimmt hat und zwar schon ab 10. Juni 2020.
Dies betrifft in Österreich Motorräder ab 95 dB Standgeräusch.
Bisher wurde nur die Region Tirol genannt.
Bei uns in D wollen die es für WE und Sonn- und Feiertage einführen.

naja, bei ca 2500 Bikes am Tag verstehe ich die Leute die dort wohnen:):)
 
BTW; und in D wollen sie ein komplettes Fahrverbot für Motorräder für das WE und Feiertage durchsetzen

Ohne jetzt den ganzen Thread gelesen zu haben...
Es ist in Deutschland bisher lediglich ein Vorschlag des Bundesrates, darüber im Bundestag doch mal nachzudenken und zu debattieren.
Ob dann wirklich ein Gesetz in dieser Richtung eine Mehrheit bekommt und verabschiedet wird, steht noch mal auf einem ganz anderen Blatt Papier.

Warten wir's mal ab...
 
Hoch die Grünen !!! E Motorrad !! Kann nix wenn fan verdrenner!!
Persönliche Freiheit nenn ich das ,was ich in meiner SEHR knappen Freizet mache!!
Ob ich jetzt mit nem Schluckspecht v 8 rum fahr oder mit einer, so wie ich, VFR BJ 91 die Gegen genieße und eher Soft fahre ist ein Gravierender Unterschied!!!!
Auch die Autofahrer würden da im selben Zug beschränkt gehöhren

me2 Honda VFR RC36 BJ 93 im Telefonica Moviestar Design
 
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