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Ich kann dir ein paar Stecken nennen. Da kannst du dann an jedem Wochenende eine Strichliste machen.Quelle? Oder reden wir von der subjektiven Beobachtung?
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Ich kann dir ein paar Stecken nennen. Da kannst du dann an jedem Wochenende eine Strichliste machen.Quelle? Oder reden wir von der subjektiven Beobachtung?
Anscheinend nicht, ansonsten würdest Du auf der Zulassungsstelle keine Kennzeichen bekommen. Ändert aber auch nichts daran, dass das Messverfahren ungeeignet ist um Rückschlüsse auf die tatsächlich vorkommende Lärmemission zu ziehen. Ich bleibe dabei, das Gas geben am Ortsausgang muss minimiert werden und alle sind zufrieden. Hier tritt der störende Lärm auf. Ein Motorrad bei 50km/h ist nicht lauter als ein PKW bei gleicher Geschwindigkeit - das Beschleunigen nervt dann aber mehr beim Motorrad.Gab es 2016 nicht eine EU Verordnung, wo Motorräder nur einen Maximalpegel von 80db haben dürfen, wenn sie in der EU verkauft werden als Neufahrzeuge?!
Okay, also subjektive Meinung es sei denn, zur Strichliste hast Du auch noch eine Radarpistole mit dabei.Ich kann dir ein paar Stecken nennen. Da kannst du dann an jedem Wochenende eine Strichliste machen.
Der Tachometer meines Autos reicht nicht?Okay, also subjektive Meinung es sei denn, zur Strichliste hast Du auch noch eine Radarpistole mit dabei.
dass einer erklecklichen Anzahl von Bikern das Tempolimit sowieso schnurzegal ist.
Institut für Allgemeine Pathologie -Obduktionenein mir bekannter arzt hat mir auch das mit den pseudo rennfahrerern bestätigt, diese sind führend als organspender!
Organe spenden zu wollen
Für Österreich habe ich da tatsächlich keinen Hinweis finden können. Wobei, sollte es durchdeutlich überhöhte Geschwindigkeit zum Unfall kommen, wäre es zumindest im Bereich der Straftat. Ich denke mal, sobald es zu einem Gerichtsverfahren kommt wird Obduziert um die Umstände, Todesursache und körperliche Vorerkrankungen zu klaren.wäre mir neu das jedes opfer eines verkehrsunfalles bei uns obduziert werden würde.
was hat das Alte Testament (Hier AT genannt) mit Motorradfahren zu tun????... AT...
AT ist generell in technischer sprache die korrekte abkürzung, schon lange bevor es überhaupt internet gab ... das passt schon so ...Nehme an dein AT bezieht sich auf die Endung von österreichischen Domains.
kannte es eher als .at und daher war mir die Bezeichnung nicht geläufig und vor allem nicht groß geschriebenAT ist generell in technischer sprache die korrekte abkürzung, schon lange bevor es überhaupt internet gab ... das passt schon so ...
Ich habe bisl recherchiert und bin auf folgendes gekommen: Das Fahrgeräusch darf seit 2016 bei Neufahrzeugen nicht höher als 77db sein, ansonsten ist es nicht zulassungsfähig. Die Fahrverbote haben aber das Standgeräusch als Kriterium. Das Standgeräusch wiederum gibt es nur, um der Polizei vor Ort eine Handhabe zu geben um Modifikationen bei der Lautstärke messen zu können. Das Standgeräusch ist kein realistisches Szenario, es geht nur darum, dass der Polizist vor Ort dieses Geräusch einfach messen kann. Deshalb wird mit halber Nenndrehzahl und 50cm Abstand zum Auspuff gemessen. Ist das Standgeräusch lauter als im Schein eingetragen, muss eine Modifikation vorgenommen worden sein. That´s it.Ich verstehe das nicht ganz. Gab es 2016 nicht eine EU Verordnung, wo Motorräder nur einen Maximalpegel von 80db haben dürfen, wenn sie in der EU verkauft werden als Neufahrzeuge?!
Irgendwas erscheint mir an der Sache komisch.
Okay,wenn das so ist verstehe ich auch die Aufregung.Ich habe bisl recherchiert und bin auf folgendes gekommen: Das Fahrgeräusch darf seit 2016 bei Neufahrzeugen nicht höher als 77db sein, ansonsten ist es nicht zulassungsfähig. Die Fahrverbote haben aber das Standgeräusch als Kriterium. Das Standgeräusch wiederum gibt es nur, um der Polizei vor Ort eine Handhabe zu geben um Modifikationen bei der Lautstärke messen zu können. Das Standgeräusch ist kein realistisches Szenario, es geht nur darum, dass der Polizist vor Ort dieses Geräusch einfach messen kann. Deshalb wird mit halber Nenndrehzahl und 50cm Abstand zum Auspuff gemessen. Ist das Standgeräusch lauter als im Schein eingetragen, muss eine Modifikation vorgenommen worden sein. That´s it.
Das Fahrgeräusch von 77db misst nämlich die Gesamtgeräuschemissionen d.h. inkl. Windgeräusch, Abrollgeräusch der Reifen, klappern der Kette und das normale Motorgeräusch und diese Lautstärke ist praxisnah aber extrem kompliziert zu messen. Dafür braucht es spezielle Kammern usw.. Auf diese 77db haben die Hersteller aber die Motorräder hin optimiert und dieses Geräusch ist bei normaler Fahrweise auch das, was die Anwohner wahr nehmen.
Für Österreich habe ich da tatsächlich keinen Hinweis finden können. Wobei, sollte es durchdeutlich überhöhte Geschwindigkeit zum Unfall kommen, wäre es zumindest im Bereich der Straftat. Ich denke mal, sobald es zu einem Gerichtsverfahren kommt wird Obduziert um die Umstände, Todesursache und körperliche Vorerkrankungen zu klaren.
§ 128.
(2) Eine Obduktion ist zulässig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tod einer Person durch eine Straftat verursacht worden ist.
Wobei ich mir tatsächlich nicht vorstellen kann, was man mit Organen eines verunfallten Motorradfahrers anfangen soll? Der stirbt beinah immer an inneren Blutungen d.h. da kann man mit Herz- Lungenmanschinen den Körper auch nicht lange genug am Leben halten, bis alles zur Transplantation vorbereitet ist. Die verabreichten Medikamente der Intensivmedizin z.B. müssen sich erstmal abbauen bevor transplantiert werden kann. In den seltensten Fällen stirbt er am Hirntod, was aber Grundvoraussetzung für die Organspende ist (auch in AT).
Ich glaube, bei solchen Aussagen schwingt eher bisl der Frust über Motorradfahrer mit. Soll ja auch Ärzte geben, die genervt sind und sich auch mal zu einer polemischen Aussage hinreißen lassen, Sind ja auch nur Menschen.
Du fährst öfters welche um?Freuen sich dafür die Hunde.
Organschäden und innere Blutungen. Da ist nichts mehr ganz, auch wenn die Leich unversehrt aussieht.
Morgen Leute, habe heute morgen kurz einen Artikel in den News vom Handy gelesen, dass jetzt auch Österreich ein Fahrverbot für Motorrad un deren Fahrer zugestimmt hat und zwar schon ab 10. Juni 2020.
Dies betrifft in Österreich Motorräder ab 95 dB Standgeräusch.
Bisher wurde nur die Region Tirol genannt.
Bei uns in D wollen die es für WE und Sonn- und Feiertage einführen.
BTW; und in D wollen sie ein komplettes Fahrverbot für Motorräder für das WE und Feiertage durchsetzen
Hoch die Grünen !!! E Motorrad !! Kann nix wenn fan verdrenner!!
Persönliche Freiheit nenn ich das ,was ich in meiner SEHR knappen Freizet mache!!
Ob ich jetzt mit nem Schluckspecht v 8 rum fahr oder mit einer, so wie ich, VFR BJ 91 die Gegen genieße und eher Soft fahre ist ein Gravierender Unterschied!!!!
Auch die Autofahrer würden da im selben Zug beschränkt gehöhren