das wäre das wichtigste überhaupt...
in OÖ gibts....anlassgesetzgebung...ebenso wie in NÖ derzeit passiert...ein neues hundegesetz:
SACHKUNDENACHWEIS/HUNDEKUNDE-KURS
Personen, die bisher noch keinen Hund gehalten oder mit einem früher gehaltenen Hund noch nie eine Hundeausbildung absolviert haben, müssen einen allgemeinen Sachkundenachweis erbringen. Diesen erhält man, wenn man eine mindestens zweistündige theoretische Unterweisung zur Hundehaltung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt und eine Ausbildnerin oder einen Ausbildner absolviert hat (keine Prüfung!). Im Kurs werden die wichtigsten Kenntnisse für eine tiergerechte Haltung von Hunden vermittelt. Vor allem erfährt man
2 Std.....
das ist leider eine typische, österreichische "wischi-waschi" lösung:
warum nur hundehalter, die noch nie einen hund gehalten haben?
hundeausbildung: in den wenigsten hundeschulen lernt man
richtiges verhalten im alltag, sondern wird eher in die sportliche richtung geführt.
und 2 stunden sind überhaupt ein witz...
sinn hätte:
eignungstest vor der hundeanschaffung (belehrung und
überprüfung über gesetze, tierschutz, das tier hund, die verschiedenen rassen, erziehung, haltung, ansprüche der tiere, ernährung, medizinische einblicke, soziales umfeld des besitzers etc.)
verpflichtung für züchter, einen nachweis zu erbringen, warum der zukünftige halter diesen hund bekommen sollte.
verpflichtung des besuchs eines welpenkurses.
verpflichtung des besuchs einer hundeschule, wo alltagstraining absolviert wird (zumindest 1 kurs pro jahr, bis zum 3. lebensjahr des hundes)
und das für
ALLE rassen!
schliesslich hat man nicht nur eine verantwortung gegenüber seiner umwelt,diese weder zu belästigen noch zu gefährden, sondern auch dem tier gegenüber!