Dann möchte ich deiner kruden Logik einmal kurz folgen und für dich zusammen fassen:
Nur der darf am Straßenverkehr teilnehmen, für den der Vertrauensgrundsatz gilt.
Erkennst du selbst, wie lächerlich das ist?
es geht genau um den halbsatz und um nichts anderes.
dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen,
daraus wage ich abzuleiten, dass der gesetzgeber der meinung ist, daß nur personen am straßenverkehr teilnehmen dürfen, die die rechtsvorschriften kennen.
alle anderen hier verstehen es ja genau so, nur du kannst oder willst es nicht verstehen.....na ja, dann halt net.....
weisst, da gibt es eine fraktion, die halt der meinung ist, sie steht über den gesetzen und vorschriften. gerade z.b. beim radfahren. das haben wir schon im radfahrer-thread zur genüge durchgekaut.
die sind halt der meinung daß vorschriften nur für die anderen gelten und nicht für sie selber. fahren ohne licht, fahren am gehsteig etc.
in der anonymität kann man leicht vorschriftren missachten.
oder personen, die halt der meinung sind, daß alles, was nicht dezitiert verboten ist, erlaubt sein muss.
da bräuchten wir dann nochmal so viele gesetze, als wir sowieso schon haben.
irgendwann einmal sind die menschen mit
zehn geboten ausgekommen, die das zusammenleben geregelt haben. ganz gut und für lange zeit.
heute hat allein das ABGB 1500 Paragrafen, vom StGB, der StVO, KFG, KDV, etc. etc. gar nicht zu reden.
heute braucht es 100 seiten, um die gurkenkrümmung zu regeln.