Olympiasieger Seisenbacher unter Missbrauchverdacht

Der Entzug der persönlichen Freiheit ist das allerletzte und stärkste Mittel welches der Staat anwenden kann. Ich bin FROH, dass dies nicht einfach so gemacht werden darf und gut begründet sein muss
ich hab mit "täter-freundlich" eigentlich gemeint, daß eine 3-jährige Flucht vor der Justiz völlig folgenlos bleibt. Irgendwie unverständlich, oder?
 
Irgendwie unverständlich, oder?

Eigentlich nicht. Er ist ja nicht rechtskräftig verurteilt. Ich weiß schon, man neigt (ganz besonders speziell bei dem Verbrechen wegen dem Seisenbacher angeklagt ist) dazu am Liebsten alle hinter Schloss und Riegel sehen zu wollen, aber das ist in Ö eben schlicht nicht strafbar und ich glaub ehrlich gesagt auch, dass du vollkommenes Chaos in der Justiz haben wirst, wenn du jeden Täter der sich seinem Verfahren durch Flucht entzieht oder zu entziehen versucht (reicht ja auch schon wenn er nicht ins Ausland geht, muss ja nur einfach nicht zur Verhandlung erscheinen und nicht durch die Polizei vorführbar sein) noch eine extra Strafe aufbrummst.
 
was soeben in den Abendnachrichten gebracht wurde, und was wohl die wenigsten wissen: die 3 Jahre lang dauernde Flucht des Seisenbacher vor der österr. Justiz hat für ihn rechtlich überhaupt keinerlei Folgen. Wie wenn nix gewesen wäre.
Hm, sehr komische Gesetze haben wir :unsicher: Da sag noch mal einer, die wären nicht täter-freundlich.

Flucht ist meines Wissens nach in keinem Rechtsstaat strafbar, ich glaube nicht mal in den USA.

Und ja, das ist auch gut so.
 
Fluchtgefahr ist ein Haftgrund
nix anderes sage ich; wenn man bei den chinesischen Teigtaschenproduzenten Flucht als Haftgrund heranzieht, dann müßte das beim Seisenbacher wohl ebenso passieren, oder? Denn ER hat immerhin ja schon mal unter Beweis gestellt, daß er flüchtet, um sich dem Gerichtsverfahren zu entziehen.
 
Wie gesagt, ich gehe zu 100% davon aus, dass er in U-Haft genommen werden wird, aber eine Verhängung von einem Freiheitsentzug muss dennoch auch von einem Richter gut begründet werden, sonst haut ihm das ein versierter Anwalt um die Ohren. Der Entzug der Freiheit ist rechtsstaatlich echt kein triviales Mittel und bedarf einer guten Begründung (und die muss auch rechtlich erörtert und zu Papier gebracht werden. Das kann eben durchaus dann ein Schriftsatz werden der länger ist. Ich hab sowas zwar selbst noch nie gesehen, aber ich gehe schon davon aus, dass das einfach Hand und Fuss haben muss).
 
Weil das Gegenteil bedeuten würde, daß sich Verdächtige selbst ausliefern müssten.

Irgendwie weltfremd...
mit anderen Worten: wenn ein Verdächtiger sich seinem Gerichtsverfahren durch Flucht entzieht, dann ist das sein gutes Recht und wird deshalb nicht geahndet?
Also ich würd eher DAS als "irgendwie weltfremd" sehen.
 
Ist im aktuellen Fall aber recht einfach: Fluchtgefahr


Ja, und genau warum diese Fluchtgefahr gegeben ist wird er/sie aber auch im Schriftsatz ausführen müssen. Um das geht es ja. Auch ein normales richterliches Urteil beinhaltet ja nicht nur einen Satz mit der Strafe bzw. dem Beschluss. Da wird doch auch das Ganze mal subsumiert und begründet. Das wird sicherlich hier nicht anders sein.
 
Auch das dürfte im konkreten Fall nicht allzu schwierig sein. Er hat sich schon einmal unserer Justiz entzogen. Also ist ihm nicht zu trauen.

Schau, ich wiederhole mich: Es ist qualitativ sicherlich keine schwere Entscheidung, aber aufgrund der Chronologie der Ereignisse vielleicht eine UMFANGREICHE Begründung notwendig.
 
nix anderes sage ich;

Ich hab mich offensichtlich undeutlich ausgedrückt...die Fluchtgefahr ist ein Erschwernisgrund zur Verhängung der U-Haft...diese kann jedoch nur verhängt werden, wenn jemand gegen ein Delikt des Strafgesetzbuches verstoßen hat

Teigtaschenproduktion, auch wenn sie illegal war, fällt da meines Wissens nach nicht darunter
 
Teigtaschenproduktion, auch wenn sie illegal war, fällt da meines Wissens nach nicht darunter
tja, und trotzdem kamen sämtliche Teigtaschenköche in U-Haft. Vielleicht weil sie unserer Sprache nicht mächtig sind, sich daher nur schlecht wehren können, und vielleicht auch nicht das Geld für teure Anwälte haben o_O
 
tja, und trotzdem kamen sämtliche Teigtaschenköche in U-Haft. Vielleicht weil sie unserer Sprache nicht mächtig sind, sich daher nur schlecht wehren können, und vielleicht auch nicht das Geld für teure Anwälte haben o_O
Aber vielleicht wissen es die ausgebildeten Juristen einfach besser als die EF - Experten.
 
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