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Heißt das dann, wenn beispielsweise ein Freigänger nicht zu seiner Haftanstalt zurückkehrt, dass das keinerlei Auswirkungen auf die noch zu verbüßende Haftstrafe hat?
Auf das Strafausmaß nicht...im Häfen gibts danach angeblich disziplinäre Maßnahmen, wie Streichung von Begünstigungen etc
Edit: das Haftende verschiebt sich halt um die Tage seiner Abwesenheit nach hinten...
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